Skip to main content

04. Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums

(1) Die Regelstudienzeit einschließlich der Zeit für die Anfertigung der Masterarbeit und für das vollständige Ablegen der Prüfungen beträgt sechs Semester im Teilzeitstudium. 

(2) Die Höchstzahl der Leistungspunkte pro Semester beträgt 15 ECTS im Teilzeitstudium. Diese Zahl kann in Ausnahmefällen auf Antrag heraufgesetzt werden. Die Studierenden können das Teilzeitstudium auf acht Semester verlängern, wobei mindestens 5 ECTS, was einem Modul entspricht, in jedem Semester belegt werden müssen.

(3) Das Studium ist modular aufgebaut. Ein Modul bezeichnet einen Verbund von thematisch und zeitlich aufeinander abgestimmten Lehrveranstaltungen, die entsprechend dem für eine erfolgreiche Teilnahme erforderlichen Zeitaufwand mit einer bestimmten Zahl von Leistungspunkten verbunden sind. Die Maßstäbe für die Zuordnung von Leistungspunkten entsprechen dem ECTS (European Credit Transfer System). 

(4) Die Zulassung zu einem Modul kann von bestimmten Voraussetzungen, insbesondere von der erfolgreichen Teilnahme an einem oder mehreren anderen Modulen, abhängig gemacht werden. 

(5) Ein Modul muss im selben Semester abgeschlossen werden, in dem es belegt wird.  

(6) Der Umfang eines Moduls beträgt fünf ECTS. 

(7) Zum erfolgreichen Abschluss des Studiums müssen insgesamt 90 ECTS erworben werden. 

(8) Der Studiengang umfasst vierzehn/fünfzehn Module und die Masterarbeit. Der Aufbau des Studiums im Einzelnen wird im Modulhandbuch geregelt.