Berufserfahrung
ECTS DURCH BERUFSERFAHRUNG ERWORBENE CREDITS
Im Anschluss an das Studium des Bachelor/EQR-Level 6 müssen Bewerber ein Jahr Berufserfahrung nachweisen, vorzugsweise in einem Bereich, der der Wahl des Masterstudiengangs entspricht, wobei man entweder in einem säkularen Beruf arbeiten kann, aber auch eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit in einer kirchlichen oder parakirchlichen Einrichtung, im Bildungswesen, der Mission oder Sozialarbeit ausüben kann.
Das ETS erkennt an, dass die Anwendung des auf Bachelor/EQR-Level 6 erworbenen Wissens eine einzigartige Phase in der persönlichen und beruflichen Entwicklung einer Person darstellt. Es handelt sich hierbei um Lernen durch Handeln unter der Anleitung eines/r erfahrenen Mentors/in, was kritische Reflexion und Bewertung des Fortschritts ermöglicht und den Erwerb und die Einübung von Fertigkeiten in der Praxis sicherstellt.
Als Teil der kontinuierlichen beruflichen Entwicklung im Leben eines Menschen kann dies auf der Grundlage von informellem und/oder nicht-formalen Lernen angerechnet werden, und da dies nach dem Abschluss auf Bachelor/EQR-Level 6 stattfindet, ist es postgradual, d. h. auf Master/EQR-Level 7 Niveau.
NACHWEIS DER BERUFSERFAHRUNG
Die ETS erwartet, dass alle Lernleistungen dokumentiert und mit einem angemessenen ECTS-Niveau versehen werden müssen, damit sie angerechnet werden können. Dies sorgt für Transparenz und gewährleistet, dass die Credits für informelle und nicht-formale Bildung auf die gleiche Weise angerechnet werden wie Credits für die formale Bildung auf dem Campus.
Der Nachweis über die gesammelten praktischen Erfahrungen kann in Form eines Portfolios geschehen, welches Dokumente enthält, die der/die Studierende gesammelt hat, um verschiedene Fähigkeiten auf unterschiedliche Weise vorzuweisen. Es kann Referenzen von Arbeitgeber/innen, Mentor/innen oder Vorgesetzten, eine Leistungsbeurteilung, einen Lebenslauf und andere Dokumente enthalten. Auch beispielsweise PowerPoint-Präsentationen, Predigtskizzen, ausgearbeitete Bibelstudien, kreative Materialien für Kindergottesdient- oder Jugendtreffen sowie Plakate für Veranstaltungen können als Nachweis für die Berufserfahrung eingereicht werden.
Die oben genannten Dokumente können als E-Portfolio eingereicht werden. Wenn der/die Studierende Lobpreis leitet, Präsentationen verwendet oder Predigten aufgezeichnet werden, sollte dies in einem leicht zugänglichen Format wie Word, Powerpoint oder YouTube-Links eingereicht werden.
Das Portfolio oder E-Portfolio muss zusammen mit dem Bewerbungsformular für einen Weiterbildenden Master beim ETS eingereicht werden, wobei die Lernergebnisse und die Muster-Checkliste zu beachten sind.
Beispiel-Checkliste für Portfolio:
1. Mindestens ein Element, das jedes Lernergebnis widerspiegelt und deutlich angibt, zu welchem Ergebnis es gehört.
2. Insgesamt ___ Elemente
3. Reflexion über jedes Element
4. Bewerbungsformular
5. Vorlage des Porfolios bei einem der Referenzgeber
Die Studierenden werden gebeten, ihre Lernaktivitäten im Rahmen ihrer persönlichen Weiterentwicklung zu reflektieren, indem sie eine Selbsteinschätzung und Selbstevaluierung auf der Grundlage der Lernergebnisse vornehmen. Diese können dann Teil des Bewerbungsgesprächs mit Dozenten des ETS sein.
Lernergebnisse des/der Jahre/s Berufserfahrung sollten sein:
- Angemessene Methodik am Arbeitsplatz anwenden sowie kritisches Denken und eine Reihe von Problemlösungsinstrumenten in neuen oder ungewohnten Umgebungen einsetzen zu können
- In der Lage zu sein, Situationen zu analysieren, Programme und Veranstaltungen zu planen und zu organisieren und dabei die Fähigkeit zu besitzen, effektiv mit einer Reihe von Zielgruppen zu kommunizieren
- Sich in einem breiten Spektrum praktischer und übertragbarer Fertigkeiten zurechtfinden und Urteile fällen zu können, die die erfolgreiche Ausführung von Dienst-Aufgaben ermöglichen
- Fähig zu sein, eine Führungsrolle mit einem gewissen Maß an Autonomie auszuüben, während man gleichzeitig von einem/r Mentor/in betreut und angeleitet wird
- Eine gesunde Beziehung zum/zur Mentor/in zu entwickeln und das eigene persönliche Engagement ehrlich zu bewerten
- Den Wert einer guten Vorbereitung und einer anschließenden Bewertung zu erkennen
- Effektiv im Team arbeiten und den persönlichen Beitrag bewerten zu können
ANRECHNUNG VON CREDITS
Das Praktikumsjahr oder noch längere Berufserfahrung wird vom ETS mit 30 ECTS des Masters/EQR-Level 7 bewertet. Es kann den ersten Teil der fortlaufenden theologischen und beruflichen Ausbildung im MA Pfingstlich-Charismatische Theologie oder im MA Ehe- und Familienberatung (beide 90 ECTS) bilden, die in Zusammenarbeit mit der Lee University angeboten werden. Zusammen mit den durch Bachelor/EQR-Level 6 erworbenen 180 ECTS ergibt dies eine Gesamtzahl von 300 ECTS.
Jedes ECTS entspricht 30 Stunden tatsächlicher Arbeit.
Die 30 vergebenen ECTS entsprechen 900 Stunden tatsächlicher Arbeit. Dies kann in einem Jahr Vollzeitarbeit oder bei einem wöchentlichen Engagement von 20 Stunden pro Woche in Teilzeit erreicht werden, wobei auch Urlaub genommen werden kann.
VERGABE VON ECTS-CREDITS
Wie bei der formalen Bildung geht der Vergabe von Credits eine Bewertung voraus, um das Erreichen von Lernergebnissen zu überprüfen. Die Bewertungsmethoden und -kriterien sind so gestaltet, dass sie das Erreichen der erforderlichen Lernergebnisse auf dem entsprechenden Niveau messen.
Das Portfolio wird von einem qualifizierten Prüfer vor Ort beim ETS geprüft, der befugt und geschult ist, Credits für Lernergebnisse zu vergeben, die außerhalb des formalen Lernkontexts erworben wurden. Der/Die beauftragte Prüfer/in wird eine Reihe von transparenten Kriterien analysieren, um zu bewerten, ob die Lernergebnisse erreicht wurden. Der/Die Prüfer/in dokumentiert die Ergebnisse und erstattet dem zuständigen Ausschuss und der Fakultätssitzung Bericht (ECTS-Benutzerhandbuch, 2015, S. 46).
Die Bewertung wird die Art der Bildungsziele und Lernergebnisse widerspiegeln, um die Vergabe von ECTS für informelles und nicht-formales Lernen, das außerhalb einer Hochschuleinrichtung erworben wurde, zu beurteilen. In Übereinstimmung mit den Anforderungen der "Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen" werden die ECTS-Punkte, die für das Lernen außerhalb des Campus vergeben werden, denjenigen für das formale Lernen innerhalb der Einrichtung gleichgestellt.
Bewerber/innen, die am einjährigen Vollzeit-Praktikum des ETS oder an der zweijährigen berufsbegleitenden Pastorenausbildung der Gemeinde Gottes KdöR, Deutschland, oder am Vikariatsprogramm des BFP teilgenommen haben, sollten bereits über die entsprechende Dokumentation des erfolgreichen Abschlusses verfügen, müssen aber einen Nachweis über ihren BA bzw. das EQR-Level 6 erbringen. Für die oben genannten Programme können Gebühren anfallen, jedoch werden, abgesehen von der Anmeldegebühr für die 30 ECTS, die für die berufliche Weiterbildung vergeben werden, keine weiteren Gebühren verlangt.