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Verstöße gegen die Lebens- und Hausordnung

Disziplinarkomitee

Als Repräsentant der Schulgemeinschaft im Dienst der Ermahnung und Wiederherstellung dient ein Disziplinarkomitee. Dieses besteht aus mindestens drei Mitgliedern, welche zu Beginn eines jeden Schuljahres vom Präsidenten ausgewählt werden. Sie prüfen Fälle, die von Dozent/innen oder Mitarbeiter/innen vorgebracht werden. Das Komitee sollte den/die Beschuldigte/n anhören, beten, beratschlagen und angemessene Maßnahmen bestimmen.

Im Falle einer heftigen Auseinandersetzung ist der Präsident autorisiert, sofortige Maßnahmen zu ergreifen, die dem größten Interesse dieser Institution entsprechen.

Streitschlichtung

Streitschlichtung ist eine mögliche Form der Konfliktlösung. Folgende Schritte sind dabei einzuhalten:

  1. Angelegenheiten, in denen Vermittlung nötig ist, müssen dem/der Campus-Pastor/in gemeldet werden.
  2. Der Vermittlungsprozess muss vom/von der Campus-Pastor/in in Form eines gemeinsamen Treffens mit den beteiligten Personen iniziiert werden.
  3. Kann die Angelegenheit nicht gelöst werden, muss sie dem Vermittlungskomitee, d. h. dem Disziplinarkomitee, vorgebracht werden.
  4. Betrifft die Angelegenheit auch den akademischen Bereich, muss der Dekan ebenfalls in den Vermittlungsprozess mit einbezogen werden.