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Praktika

Praktika machen einen wichtigen Teil der gesamten Ausbildungserfahrung am ETS aus. Als grundlegender Teil der Ausbildung wird daher von allen Schüler/innen erwartet, Praktika je nach Studienschwerpunkt zu absolvieren. Es gibt drei Arten von Praktika.

Begleitpraktikum

Das Begleitpraktikum wird als eine Unterstützung zum Lernen innerhalb eines bereits existierenden Gemeindedienstes angesehen.
Die Platzierung der Schüler/innen für das Begleitpraktikum wird in Kooperation vom/von der Praktikumsleiter/in, dem/der Pastor/in vor Ort und dem/r Schüler/in gemäß dessen Dienst- und Studiumsbereich erarbeitet.

Eine Beschreibung der Praktikumsanforderungen erstellt der/die verantwortliche Pastor/in oder Leiter/in einer Einrichtung vor Antritt des Dienstes. Die Schüler/innen wird Teil der Gemeinde, in welcher sie dienen wird. Praktikumsberichte sollen regelmäßig an den/die Praktikumsleiter/in eingereicht werden.

Praktikum

Alle ETS Schüler/innen sind während der ersten drei Jahre verpflichtet an einem 8-wöchigen Praktikum teilzunehmen. Es wird in der Regel im Januar und Februar absolviert und kann in einer oder mehreren Gemeinden/Institutionen stattfinden.
Diese Praktika werden in Zusammenarbeit mit dem/der Praktikumsleiter/in, dem/der Pastor/in der Gemeinde und dem/der Schüler/in koordiniert und geplant. Jede/r Schüle/inr kann seine/ihre eigenen Interessen bei dieser Planung mit einbringen und sich an der Koordination beteiligen, natürlich in engster Zusammenarbeit mit dem/der Praktikumsleiter/in
Bevor der/die Schüler/in in das Semesterpraktikum verreist, müssen folgende Fragen geregelt und geklärt sein:

Reisekosten

Grundsätzlich übernimmt der Schüler die Reisekosten für sein Praktikum selbst. Dies wird den Gemeinden so mitgeteilt und um einen Beitrag an den Kosten gebeten. Ebenfalls werden die Gemeinden gebeten, ein kleines Taschengeld zu geben. Jegliche Reise- und Dienstausgaben sollten daher mit Belegen protokolliert werden.

Praktikumsberichte

Die ausgefüllten Praktikumsberichte müssen nach Ende des Praktikums innerhalb von 14 Tagen an die Schule zurückgesandt werden.

Aufenthalt am ETS

Übernachtung und Verpflegung außerhalb der Schulzeit ist nicht in den pauschalen Internatskosten der Schule beinhaltet. Nur diejenigen Schüler/innen, die im Haus zum Semesterpraktikum eingeteilt sind, erhalten freie Kost und Logis.
Das Wohnen im Internat außerhalb der regulären Schulzeiten bedarf einer Sondergenehmigung des Hausmanagements.

Jahrespraktikum

Dauer

Das Jahrespraktikum beginnt jeweils am 1. September und dauert bis 31. August des folgenden Jahres (Vollzeitpraktikum). Für Urlaub, Forschung und Schreiben der Abschlusarbeit werden zehn Wochen pro Jahr angesetzt. In individuellen Fällen kann dieser Zeitplan mit Genehmigung der Schule verändert werden.
Das Praktikum kann zudem auf zwei Jahre ausgedehnt werden (bis 31. August des übernächsten Jahres), wenn der/die Schüler/in parallel einer anderen Beschäftigung nachgeht (Teilzeitpraktikum).
Beim Ausbildungsgang zum/r Missionar/in muss das Jahrespraktikum im Ausland absolviert werden.

Einteilung

Es liegt in erster Linie in der Verantwortung der Schüler/innen, einen Platz für das Jahrespraktikum zu finden. Allerdings muss Rücksprache mit der Schule genommen werden. Das Praktikum kann in einer Lokalgemeinde oder in einem übergemeindlichen Werk stattfinden. Ein/e Praktikumsbetreuer/in vor Ort muss in jedem Fall gewährleistet sein.

Anforderungen

Ein vollzeitliches Jahrespraktikum beträgt 40 Std. wöchentlich (teilzeitliches Jahrespraktikum 15 Std. wöchentlich) und hat zudem fachorientierte Anforderungen.