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Hausordnung

Alkohol, Tabak

Alkohol- und Drogenkonsum sowie Rauchen sind im Einvernehmen mit den ethischen Richtlinien der Gemeinde Gottes, des Schulträgers, während der Zeit der Ausbildung untersagt. Komplette Abstinenz ist dabei der Grundsatz innerhalb der Schule, außerhalb wird diese dringend empfohlen.

Notfälle

Die Internatsleitung, bzw. zuständige Person für Erste Hilfe, sollte von jedem Notfall unterrichtet werden. Im Falle der Abwesenheit der Internatsleitung/Erste Hilfe Person muss ein/e andere/r Mitarbeiter/in informiert werden. Telefonnummern für Notfälle oder ärztliche Hilfe sind am Whiteboard im Eingangsbereich angeschlagen. Erste-Hilfe-Material ist bei den Postfächern erhältlich.

Feuerschutz

Offenes Feuer, wie z. B. Kerzen, ist in den Zimmern und Aufenthaltsräumen nicht erlaubt. Feuerwerk ist nicht gestattet. Feuerlöscher sind im Treppenhaus auf jeder Etage zugänglich. Alle Schüler/innen sollten sich mit den Fluchtwegen vertraut machen. Feueralarmübungen können jederzeit ohne Ankündigung stattfinden. Im Brandfall muss das Gebäude sofort verlassen werden. Sammelplätze sind der Parkplatz, sowie die Wiese hinter dem Gottesdienstraum.

Essen und Trinken

Essen und Trinken darf in die folgenden Bereiche NICHT mitgebracht werden:

  1. Klassenzimmer
  2. Leseraum
  3. Kapelle
  4. Bibliothek

Alle Mahlzeiten müssen im Speisesaal eingenommen werden; Essen aus dem Speisesaal darf nur auf das Zimmer mitgenommen werden, wenn ein/e Schüler/in krank ist oder aus berechtigtem Grund nicht am Essen teilnehmen konnte.
Das Mitnehmen von Geschirr und Besteck aus dem Restaurant ist NICHT erlaubt.
Wasser und Kaffee darf mitgenommen werden, aber nur in verschließbaren Bechern bzw. Flaschen.

Mobiliar/Einrichtung

Entstandene Schäden am Schulmobiliar müssen dem Haustechniker gemeldet werden. Sind Schäden fahrlässig oder mit Absicht entstanden, werden sie dem/der Schüler/in berechnet.

Sicherheit

Die Haustüren sind während der Unterrichtszeiten geöffnet und werden abends abgeschlossen. Alle im Haus wohnenden Schüler/innen erhalten einen Zimmerschlüssel, der auch die Eingangstür öffnet. Für den Schlüssel und das Zimmer muss eine Kaution von € 50 bezahlt werden. Am Ende des Schuljahres wird die Kaution erstattet, wenn der Schlüssel zurückgegeben wurde und das Zimmer in Ordnung ist.

Internetzugang

Auf dem ganzen Campus ist Zugang zum Internet möglich. Wir erwarten von jedem/r Schüler/in einen gottesfürchtigen Umgang des Internets. Im Zweifelsfall (illegale Downloads oder ähnliches) trägt der/die Schüler/in die Haftung.

Küche

Die Küche darf nur vom Personal oder von Personen, die für eine spezielle Aufgabe eingeteilt sind, betreten werden. Schüler/innen ist es untersagt, die Küche zu betreten und sich etwas daraus zu holen. Nur autorisierte Personen dürfen die Küche und die Dinge darin verwalten.

Freizeitaktivitäten

Von den Schüler/innen wird erwartet, dass sie einen Lebenswandel nach biblischem Standard gemäß Philipper 4,8 führen. Die Auswahl von Videos, DVDs, Musik, Lesestoff und Computerspielen sollten dieses Anliegen reflektieren.

Post

Persönliche Post sollte folgendermaßen adressiert sein:

Name des/der Schülers/Schülerin
Europäisches Theologisches Seminar
Rippoldsauer Straße 50
D-72250 Freudenstadt-Kniebis

Jede/r Schüler/in hat in der Schule sein/ihr eigenes Postfach.

Mahlzeiten (Ein- und Austraglisten)

Internatsschüler/innen, die unter der Woche (Montag bis Freitag) nicht am Essen teilnehmen wollen, müssen sich bis 09.00 Uhr am jeweiligen Tag austragen.
Internatsschüler/innen, die am Wochenende an Mahlzeiten teilnehmen, müssen sich am Vortag bis 18.30 Uhr anmelden.
Außerhalb wohnende Schüler/innen können an den Schulmahlzeiten teilnehmen, müssen sich aber bis 9.00 Uhr dazu anmelden. Schüler/innen, die am Wochenende an Mahlzeiten teilnehmen, müssen sich am Freitag bis 18.30 Uhr anmelden.
Wer sich nicht eingetragen hat, kann sich entscheiden an einer Mahlzeit teilzunehmen (unter der Bedingung der direkten Bezahlung des regulären Preises der Mahlzeit und der Verfügbarkeit von Essen, je nachdem wie vom/von der verantwortlichen Mitarbeiter/in des Küchenteams entschieden wird) und sich umgehend für alle weiteren Mahlzeiten für das Wochenende einzutragen.
Außerdem sollten sich Schüler/innen, um übermäßige Essensabfälle zu vermeiden, nur zu Mahlzeiten eintragen, die sie beabsichtigen einzunehmen. Wenn vorher bekannt ist, dass ein/e Schüler/in eine Mahlzeit auf Grund von Gemeinde Aktivitäten verpasst, besteht die Möglichkeit, ihm Essen von Mitschüler/innen zur Seite stellen zu lassen.

Öffnungszeiten Restaurant

Das Restaurant ist nur während der Mahlzeiten und Kaffeepausen geöffnet. Aus hygienischen Gründen darf es darüber hinaus nicht als Aufenthaltsraum genutzt werden.

Ruhezeit

Wir bitten alle Schüler/innen die allgemeine Ruhezeit zwischen 22.00 Uhr - 7.00 Uhr zu beachten.

Schulsekretariat

Das Schulsekretariat ist gemäß den angeschlagenen Öffnungszeiten geöffnet.

Schulfahrzeuge

Zu Beginn jeden Schuljahres nimmt der Haustechniker Probefahrten vor, um Fahrer/innen für die Schulfahrzeuge zu bestimmen. Das beinhaltet die Nutzung der Schulfahrzeuge für private Zwecke. Niemand darf die Schulfahrzeuge ohne Erlaubnis fahren.
Werden die Schulfahrzeuge privat genutzt, müssen diese bis spätestens 22:00 Uhr zurück am ETS sein. Jegliche Ausnahme muss vom Haustechniker genehmigt werden
Nähere Informationen bezüglich Nutzung, Fahrtenbuch-Eintrag, Kfz-Versicherung etc. erhalten die ausgewählten Fahrer vom Haustechniker.

Aufenthaltsraum

Der Aufenthaltsraum steht den Schüler/innen bis 22.00 Uhr zur Verfügung (24.00 Uhr am Freitag- und Samstagabend). Eine Küche mit Theke, Küchenschrank und Mikrowelle ist ihnen ebenfalls frei zugänglich, muss jedoch sauber hinterlassen werden. Zu bestimmten Zeiten dient dieser Raum auch zu Unterrichtszwecken oder besonderen Veranstaltungen und sollte dann nicht betreten werden.

Arbeiten in der Schulgemeinschaft

Von jedem/r Schüler/in wird die Mitarbeit bei den praktischen Aufgaben im Haus erwartet. Die Verteilung der einzelnen Arbeiten wird zu Beginn der Semester durch die Schuladministration entschieden und ausgehängt. Der Arbeitsdienst richtet sich nach den folgenden Richtlinien:

  1. Für Internatsschüler/innen: ca. 6 Stunden pro Woche (unentgeltlich); außerhalb wohnende Schüler/innen: ca. 4 Stunden.
  2. Arbeitsbeginn und Arbeitsende sind dem/r zuständigen Mitarbeiter/in zu melden.
  3. Während der Arbeit sind die allgemeinen Sicherheitsvorschriften zu beachten.
  4. Arbeiten sollten in den vorgeschriebenen Arbeitszeiten verrichtet werden.

Studienzeit

Die Abendstunden von 19.00 - 22.00 Uhr (Mo-Do) sind als Studienzeit angesetzt, in der auf Ruhe in den Wohnbereichen geachtet wird.

Telefon

Die Telefonnummer lautet 07442 4905 xx (xx = Zimmernummer). Handys müssen im Unterricht und Gottesdienst abgeschaltet sein. Nur in Notfällen sollten Gespräche nach 23.00 Uhr entgegengenommen werden.

Heizung/Wasser/Strom

Jedes Zimmer ist mit Zentralheizung versehen, weswegen keine privaten Heizkörper erlaubt sind. Die Heizung soll beim Verlassen des Raumes auf maximal 3 gestellt werden. Dreimal am Tag sollten die Zimmer gelüftet werden (gegen Schimmelbildung), d. h. drei bis fünf Minuten Fenster öffnen und dann wieder schließen. Die Nutzung von Küchengeräten aller Art, ausgenommen Wasserkocher und Kaffeemaschinen, ist in den Internatszimmern nicht gestattet. Veränderungen an Wasserversorgung und Sicherungen dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Haustechnikers von Schüler/innen selbst durchgeführt werden.

Betriebsinterne Räume

Es ist nicht erlaubt, interne Räume, wie die Großküche, Lagerräume, Garagen und Heizraum zu betreten, ausgenommen zur Erledigung des Arbeitsdienstes. Werkzeuge oder sonstige schuleigene oder private Gegenstände dürfen nicht entnommen werden.

Waffen

Es ist Schüler/innen nicht erlaubt, auf dem Campus irgendeine Form von Waffen zu haben, die einem anderen körperlichen Schaden zufügen könnten. Richtlinien zum deutschen Waffengesetz finden sich unter folgendem Link:
http://www.gesetze-im-internet.de/englisch_waffg/englisch_waffg.html#p0014