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01. Geltungsbereich

MA Prüfungsordnung

(1) Diese Master-Prüfungsordnung gilt für die Studiengänge M.A. Ehe- und Familienberatung sowie M.A. Pfingstlich-Charismatische Theologie der Lee Universität, welche in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Theologischen Seminar durchgeführt werden.

02. Ziel des Studiums, Zweck der Prüfung, Akademischer Grad

MA Prüfungsordnung

(1) Das Studium im Rahmen des Masterstudiengangs soll den Studierenden unter Berücksichtigung der Anforderungen und Veränderungen in der Berufswelt vertiefte und erweiterte fachliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, dass sie zum wissenschaft...

03. Studienvoraussetzungen

MA Prüfungsordnung

(1) Wir erkennen die Wichtigkeit eines akkreditierten BA entsprechend des Bologna-Prozesses an. Bewerber für die M.A.-Studiengänge am ETS müssen nachweisen, dass deren B.A. Abschluss bzw. deren äquivalenter Abschluss auf EQR-Level 6 in vollem Umfang mit §58 de...

04. Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums

MA Prüfungsordnung

(1) Die Regelstudienzeit einschließlich der Zeit für die Anfertigung der Masterarbeit und für das vollständige Ablegen der Prüfungen beträgt sechs Semester im Teilzeitstudium.  (2) Die Höchstzahl der Leistungspunkte pro Semester beträgt 15 ECTS im Teilzeitstu...

05. Anforderungen des Studiums und Vergabe von Leistungspunkten

MA Prüfungsordnung

(1) Im Studium müssen die Studierenden an den von ihnen belegten Modulen regelmäßig und aktiv teilnehmen. Die regelmäßige und aktive Teilnahme umfasst neben der verpflichtenden Anwesenheit die selbstständige Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen. Sie ...