Skip to main content

Verstöße gegen die Lebens- und Hausordnung

Disziplinarkomitee

Als Repräsentant der Schulgemeinschaft im Dienst der Ermahnung und Wiederherstellung dient ein Disziplinarkomitee. Dieses besteht aus mindestens drei Mitgliedern, welche zu Beginn eines jeden Schuljahres vom Präsidenten ausgewählt werden. Sie prüfen Fälle, die von DozentenDozent/innen oder MitarbeiternMitarbeiter/innen vorgebracht werden. Das Komitee sollte denden/die BeschuldigtenBeschuldigte/n anhören, beten, beratschlagen und angemessene Maßnahmen bestimmen.

Im Falle einer heftigen Auseinandersetzung ist der Präsident autorisiert, sofortige Maßnahmen zu ergreifen, die dem größten Interesse dieser Institution entsprechen.

Streitschlichtung

Streitschlichtung ist eine mögliche Form der Konfliktlösung. Folgende Schritte sind dabei einzuhalten:

  1. Angelegenheiten, in denen Vermittlung nötig ist, müssen demdem/der Campus-PastorPastor/in gemeldet werden.
  2. Der Vermittlungsprozess muss vomvom/von der Campus-PastorPastor/in in Form eines gemeinsamen Treffens mit den beteiligten Personen iniziiert werden.
  3. Kann die Angelegenheit nicht gelöst werden, muss sie dem Vermittlungskomitee, d. h. dem Disziplinarkomitee, vorgebracht werden.
  4. Betrifft die Angelegenheit auch den akademischen Bereich, muss der Dekan ebenfalls in den Vermittlungsprozess mit einbezogen werden.