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Praktika

Praktika machen einen wichtigen Teil der gesamten Ausbildungserfahrung eines Schülers aufam ETS aus. Als grundlegender Teil der Ausbildung wird daher von Studentenallen Schüler/innen erwartet, Praktika je nach Studienschwerpunkt zu absolvieren. Es gibt drei Arten von Praktika.

Begleitpraktikum

Das Begleitpraktikum wird als eine Unterstützung zum Lernen innerhalb eines bereits existierenden Gemeindedienstes angesehen.
Die Platzierung desder StudentenSchüler/innen für das Begleitpraktikum wird in Kooperation vomvom/von Praktikumsleiter,der demPraktikumsleiter/in, Pastordem/der Pastor/in vor Ort und demdem/r Schülerler/in gemäß dessen Dienst- und Studiumsbereich erarbeitet.

Eine Beschreibung der Praktikumsanforderungen erstellt derder/die verantwortliche PastorPastor/in oder LeiterLeiter/in einer Einrichtung vor Antritt des Dienstes. DerDie StudentSchüler/innen wird Teil der Gemeinde, in welcher ersie dienen wird. Praktikumsberichte sollen regelmäßig an denden/die PraktikumsleiterPraktikumsleiter/in eingereicht werden.

Praktikum

Alle ETS Schülerler/innen sind während der ersten drei Jahre verpflichtet an einem 8-wöchigen Praktikum teilzunehmen. Es wird in der Regel im Januar und Februar absolviert und kann in einer oder mehreren Gemeinden/Institutionen stattfinden.
Diese Praktika werden in Zusammenarbeit mit dem Leiter dem/der praktischenPraktikumsleiter/in, Dienste,dem/der dem PastorPastor/in der Gemeinde und demdem/der Schülerler/in koordiniert und geplant. JederJede/r Schülerle/inr kann seineseine/ihre eigenen Interessen bei dieser Planung mit einbringen und sich an der Koordination beteiligen, natürlich in engster Zusammenarbeit mit dem Leiter dem/der praktischen Dienste.Praktikumsleiter/in
Bevor derder/die Schülerler/in in das Semesterpraktikum verreist, müssen folgende Fragen geregelt und geklärt sein:

Praktikumsberichte

Die ausgefüllten Praktikumsberichte müssen nach Ende des Praktikums innerhalb von 14 Tagen an die Schule zurückgesandt werden.

Aufenthalt aufam ETS

Übernachtung und Verpflegung außerhalb der Schulzeit ist nicht in den pauschalen Internatskosten der Schule beinhaltet. Nur diejenigen Schüler,ler/innen, die im Haus zum Semesterpraktikum eingeteilt sind, erhalten freie Kost und Logis.
Das Wohnen im Internat außerhalb der regulären Schulzeiten bedarf einer Sondergenehmigung derdes Internatsleitung.Hausmanagements.

Jahrespraktikum

Dauer

Das Jahrespraktikum beginnt jeweils am 1. September und dauert bis 31. August des folgenden Jahres (Vollzeitpraktikum). Für Urlaub, Forschung und Schreiben der Abschlusarbeit werden zehn Wochen pro Jahr angesetzt. In individuellen Fällen kann dieser Zeitplan mit Genehmigung der Schule verändert werden.
Das Praktikum kann zudem auf zwei Jahre ausgedehnt werden (bis 31. August des übernächsten Jahres), wenn derder/die Schülerler/in parallel einer anderen Beschäftigung nachgeht (Teilzeitpraktikum).
Beim Ausbildungsgang zumzum/r MissionarMissionar/in muss das Jahrespraktikum im Ausland absolviert werden.

Einteilung

Es liegt in erster Linie in der Verantwortung desder Schülers,ler/innen, eineinen Platz für das Jahrespraktikum zu finden. Allerdings muss Rücksprache mit der Schule genommen werden. Das Praktikum kann in einer Lokalgemeinde oder in einem übergemeindlichen Werk stattfinden. EinEin/e PraktikumsbetreuerPraktikumsbetreuer/in vor Ort muss in jedem Fall gewährleistet sein.

Anforderungen

Ein vollzeitliches Jahrespraktikum beträgt 40 Std. wöchentlich (teilzeitliches Jahrespraktikum 15 Std. wöchentlich) und hat zudem fachorientierte Anforderungen.