Skip to main content

Praktika

Beschreibung

Das ETS strebt ein Gleichgewicht zwischen akademischer Exzellenz, geistlicher Ausbildung und praktischer Erfahrung an. Praktische Erfahrung ist von unschätzbarem Wert für die Schüler/innen, da sie die Verbindung zwischen dem Lernen im Unterricht und dem tatsächlichen christlichen Dienst ermöglicht. Von den Schüler/innen wird erwartet, dass sie in den verschiedenen Diensten einer örtlichen Gemeinde hospitieren, mitarbeiten und Leitung übernehmen. Der/Die Praktikumsleiter/in ist für die Koordination und Beaufsichtigung der verschiedenen Dienstaktivitäten verantwortlich.

Ziele

Der supervidierte christliche Dienst während der Ausbildung am ETS dient dem Zweck:

  1. praktische Erfahrung in der Arbeit in einer örtlichen Gemeinde, durch Evangelisation oder Mission zu vermitteln
  2. die Schüler/innen herauszufordern, theologische Studien mit der Praxis zu verbinden
  3. den Schüler/innen zu helfen, ihre geistlichen Begabungen zu entdecken und zu entfalten und diese zum Nutzen Christi und der Gemeinde einzusetzen

Die Schüler/innen stehen unter der direkten Aufsicht eines/r örtlichen Mentors/in am Ort ihres Praktikums, mit dem/der sie sich regelmäßig treffen sollten. Sie sind auch dem/der ETS-Praktikumsleiter/in unterstellt, der/die mit den Mentor/innen in Verbindung bleibt.

Format

Es gibt drei Arten von Praktikum, die von Schüler/innen am ETS absolviert werden. Diese werden im Folgenden beschrieben:

BEGLEITPRAKTIKUM

Die regelmäßige Teilnahme an einem örtlichen Gottesdienst ist für alle Schüler/innen obligatorisch; oft bietet dies eine Gelegenheit für einen fortlaufenden christlichen Dienst während des Semesters, indem sie in den regelmäßigen Gottesdiensten, im Kindergottesdienst usw. mithelfen. Einige Schüler/innen können auch außerhalb ihres normalen Dienstes oder an einem anderen Tag als dem Sonntag einen regelmäßigen Dienst verrichten (z. B. Zellgruppen, Kinderclubs, Teenager-Treffen usw.). Alle derartigen Dienste sollten mit dem/der ETS-Praktikumsleiter/in abgesprochen und von einem/r Mentor/in vor Ort angeleitet und beaufsichtigt werden. Dieser Dienst sollte nicht mehr als 4½ Stunden pro Woche während des Semesters in Anspruch nehmen.

PRAXISSEMESTER

Weitere acht Wochen Vollzeitdienst sind in den Monaten Januar und Februar oder mit Genehmigung im Sommer erforderlich. Einzelne Schüler/innen können besondere Gelegenheiten außerhalb dieses Zeitraums wahrnehmen und benötigen dafür eine Sondergenehmigung des Praktikumsleiters (z. B. Dienst in der Weihnachts-/Neujahrszeit oder zu Ostern). Auch diese können auf die acht Wochen des Praxissemesters angerechnet werden.

JAHRES- bzw. BERUFSPRAKTIKUM

Das Jahrespraktikum im Zusammenhang mit dem Studienschwerpunkt eines/r Schülers/in kann nach den drei Jahren auf dem Campus absolviert werden. Dies kann als einjähriges Praktikum oder Berufserfahrung dienen, die für den Zugang zu den am ETS angebotenen Masterstudiengängen erforderlich ist. Die Anforderungen sind unten aufgeführt.

Bewertung

Eine kompetente Vorbereitung auf den Dienst erfordert einen dynamischen, kontinuierlichen Betreuungs- und Bewertungsprozess. Die Schüler/innen erhalten akademische Leistungspunkte (Credits) für ihre Praktika und werden auf der Grundlage der regelmäßigen Berichte von Mentor/innen und Schüler/innen bewertet. Der/Die ETS Praktikumsleiter/in und/oder ein vom Seminar eingesetzter Ausschussmuss muss alle Dienste genehmigen, für die das ETS Credits vergibt. Kompetente, anerkannte Gemeindemitarbeiter müssen zudem die Praktika vor Ort beaufsichtigen.

Die Bewertung der Schüler-Leistungen im christlichen Dienst ist ein fortlaufender Prozess unter der Verantwortung des ETS-Praktikumsleiters. Sie basiert auf den regelmäßigen Berichten der Schüler/innen und Mentor/innen, wie unten beschrieben. Credits werden auf einer Pass/Fail-Basis vergeben.

  • Begleitpraktikum - erfordert regelmäßige Berichte des/der Schülers/in während des akademischen Jahres. Die Mentor/innen werden gebeten, eine Vereinbarung zu unterzeichnen, in der die Art des Dienstes und die vom/von der Schüler/in erwarteten Verpflichtungen festgelegt sind, und am Ende jedes Semesters eine Bewertung abzugeben.
  • Praxissemester - erfordert einen Bericht des/der Schülers/in und des/der Mentors/in für die acht Wochen bzw. für jeden Teil dieser Zeit, wenn der Dienst an verschiedenen Orten geleistet wird. Normalerweise absolviert jede/r Schüler/in diesen Dienst in einem achtwöchigen Block.
  • Jahrespraktikum - Es wird ein ordnungsgemäßer Vertrag unterzeichnet, in dem die Verantwortungsbereiche festgelegt sind; die Schüler/innen erstatten zweimonatlich Bericht und müssen während des Jahres an zwei Sitzungen des ETS teilnehmen, die Mentor/innen erstatten halbjährlich Bericht und füllen eine Dienstbewertung aus. Die Schüler/innen reichen außerdem eine Abschlussarbeit ein, in der sie ihre theologische und persönliche Reflexion über ihre Erfahrungen im Dienst während des Senior-Praktikums darstellen. Diese wird von zwei Fakultätsmitgliedern gelesen und bewertet. Die abschließende Bewertung ist eine mündliche Prüfung am Ende des Berufspraktikums.

Richtlinien für das Jahrespraktikum

EINFÜHRUNG

Schüler/innen des Europäischen Theologischen Seminars müssen unter der Aufsicht eines/er Mentors/in ein Berufspraktikum absolvieren. In der Regel schließt sich dieses Praktikum an das dreijährige Studium an und ist eine wichtige Ergänzung der Ausbildung, da es Theorie und Praxis miteinander verbindet und eine Verbindung von Dienstphilosophie und Dienstpraxis ermöglicht. Alle deutschen Schüler/innen, die BAföG erhalten, müssen dieses Praktikum absolvieren und die Anforderungen erfüllen, um ihren Abschluss zu machen. Es kann in verschiedenen Bereichen des Dienstes absolviert werden, die den Schwerpunkt des/der Schüler/in widerspiegeln sollten, z. B. pastoraler Dienst, Mission, Musik oder Gemeindepädagogik. Auch andere Arten des Dienstes sind möglich, müssen aber mit dem/der Praktikumsleiter/in abgesprochen werden. Jede/r Schüler/in ist selbst dafür verantwortlich, einen Praktikumsplatz zu finden, kann aber die Schule um Unterstützung bitten; es ist wichtig, dass ein/e Mentor/in vor Ort garantiert ist.

DAUER

Das Berufspraktikum beginnt am 1. September und dauert bis zum 31. August des darauffolgenden Jahres (Vollzeitpraktikum), wobei von einer 40-Stunden-Woche ausgegangen wird. Fünf Wochen im Jahr sind für Urlaub vorgesehen. Das Praktikum kann auf zwei Jahre ausgedehnt werden (Teilzeitpraktikum), wenn der/die Praktikant/in während der Praktikumszeit eine andere Tätigkeit ausübt, die fünfzehn Stunden Arbeit pro Woche für den Dienst erfordert. Dieses dauert ebenfalls vom 1. September bis zum 31. August zwei Jahre später.

Besondere Anforderungen an das Jahrespraktikum

REGELMÄßIGE BERICHTERSTATTUNG

Der/Die ETS Praktikumsleiter/in wird mit allen Schüler/innen vor dem Praktikum eine Orientierungsveranstaltung durchführen. Die Schüler/innen werden mit allen Berichtsformularen vertraut gemacht, die von ihnen und ihren Mentor/innen vor Ort verlangt werden, sowie mit den Fälligkeitsterminen.

TREFFEN DER PRAKTIKANT/INNEN

Im Laufe des Jahres finden zwei Treffen am ETS statt. Die Praktikant/innen und die Tutor/innen des Lehrkörpers müssen an diesen Treffen teilnehmen. In besonderen Fällen können auf schriftlichen Antrag an den/die Praktikumsleiter/in Ausnahmen von dieser Regel gewährt werden.

ABSCHLUSSARBEIT

Während des Jahrespraktikums muss der/die Praktikant/in eine 40-60 Seiten lange Abschlussarbeit über einen bestimmten Aspekt des Praktikums schreiben. Sie sollte sich auf einen bestimmten Aspekt des Dienstes konzentrieren und eine biblische oder theologische Reflexion über die eigene Berufung oder den eigenen Dienst, die Integration von Theorie und Praxis und die Anwendung des theologischen Verständnisses auf Fragen und Probleme beinhalten. Die Arbeit muss den Richtlinien des ETS Stilhandbuchs entsprechen, und Praktikant/innen und Tutor/innen sollten die Abgabefristen einhalten. Die Schüler/innen müssen sich während ihres letzten Semesters am ETS für einen einstündigen Kurs anmelden, der sie auf das Schreiben (und die zugewiesene Lektüre) der Abschlussarbeit vorbereiten soll. Die Fristen für die Abschlussarbeit müssen eingehalten werden.

MÜNDLICHE PRÜFUNG

Im Monat September nach dem Jahrespraktikum wird der/die Praktikant/in einer mündlichen Prüfung unterzogen. Die mündliche Prüfung findet am ETS und vor dem Studienabschluss statt. Anträge auf Ausnahmen von dieser Regel müssen bis spätestens 31. Mai des jeweiligen Jahres beim/bei der Praktikumsleiter/in eingehen. Die Prüfungskommission besteht in der Regel aus drei leitenden Mitgliedern (z.B. dem Präsidenten, dem Akademischen Dekan, dem/der Praktikumsleiter/in).

Betreuung des Praktikums

Das Berufspraktikum ist der letzte Teil des ETS-Studiums. Es ist wichtig, dass jede/r Praktikant/in während des Praktikums eine enge Betreuung erhält. Der/Die Praktikant/in wird im Wesentlichen drei Personen unterstellt sein. Der/Die ETS-Praktikumsleite/in trägt die Gesamtverantwortung und stimmt sich mit dem/der Praktikanten/in und den anderen Betreuern ab. Jedem/er Praktikanten/in wird ein Mitglied der ETS-Fakultät zugewiesen, das als persönlicher Tutor fungiert. Der/die lokale Mentor/in vor Ort spielt eine sehr wichtige Rolle bei der täglichen Betreuung. Es wird erwartet, dass jede/r Betreuer/in regelmäßig für den/die Praktikanten/in betet.

SPEZIFISCHE ZUSTÄNDIGKEITEN:
Praktikumsleiter/in
  • Durchführung von Orientierungssitzungen mit allen Praktikant/innen durch, bevor sie das ETS verlassen, und Information über das Praktikum, die Berichtsverfahren, das Verfassen der Abschlussarbeit, die Betreuung, die Prüfung und die Abschlussanforderungen
  • Genehmigung aller Praktika und Mentor/innen vor Ort
  • Bereitstellung, Entgegennahme und Bearbeitung von Berichten der Praktikant/innen und Mentor/innen
  • Überwachung des Fortschritts der Abschlussarbeit mit Hilfe der Tutor/innen
  • Kontaktaufnahme mit den Tutor/innen der Lehrkräfte und den Mentor/innen vor Ort
  • Regelmäßiger Kontakt mit den Praktikant/innen und Mentor/innen
  • Organisation von zwei Praktikantentreffen am ETS pro Jahr und der mündlichen Prüfung
Betreuende/r Tutor/in
  • Der/die Tutor/in ist der/die Hauptansprechpartner/in für den/die Praktikanten/in und erhält Kopien der Berichte von Praktikant/innen und Mentor/innen
  • Wenn möglich, zwei Besuche vor Ort im Laufe des Jahres
  • Aufrechterhaltung des telefonischen Kontakts sowohl mit dem/der Praktikanten/in als auch mit dem/der Mentor/in
  • Überwachung des Verfassens der Abschlussarbeit, Förderung der Einhaltung des Zeitplans für die Einreichung und schnelle
  • Beantwortung von Anfragen
  • Teilnahme an den Treffen der Praktikant/innen am ETS
  • Zusammenarbeit mit dem/der Praktikumsleiter/in in allen Bereichen, die das Praktikum, die mündliche Prüfung und den Studienabschluss betreffen
Mentor/in vor Ort
  • Anleitung, Rat und Möglichkeiten zur Entwicklung der Fähigkeiten des/der Praktikanten/in im Dienst
  • Wöchentliche oder mindestens zweiwöchentliche Treffen mit dem/der Praktikanten/in, um die Fortschritte zu besprechen und zu bewerten
  • Vorlage von zwei Halbjahresberichten und Bewertungen von Predigten und anderen Diensten
  • Ausarbeitung eines Vertrag mit dem/der Praktikanten/in, in dem die Anforderungen, Verantwortlichkeiten und Vorkehrungen für den/die Praktikant/in während des Praktikums klar festgelegt sind