Praktikum
Beschreibung
Das ETS strebt ein Gleichgewicht zwischen akademischer Exzellenz, geistlicher Ausbildung und praktischer Erfahrung an. Praktische Erfahrung ist von unschätzbarem Wert für die Schüler/innen, da sie die Verbindung zwischen dem Lernen im Unterricht und dem tatsächlichen christlichen Dienst ermöglicht. Von den Schüler/innen wird erwartet, dass sie in den verschiedenen Diensten einer örtlichen Gemeinde hospitieren, mitarbeiten und die Leitung übernehmen. Der/Die Praktikumsleiter/in ist für die Koordination und Beaufsichtigung der verschiedenen Dienstaktivitäten verantwortlich.
Ziele
Der supervidierte christliche Dienst während der Ausbildung am ETS dient dem Zweck:
- praktische Erfahrung in der Arbeit in einer örtlichen Gemeinde, durch Evangelisation oder Mission zu vermitteln
- Die Schüler/innen herauszufordern, theologische Studien mit der Praxis zu verbinden
- den Schüler/innen zu helfen, ihre geistlichen Begabungen zu entdecken und zu entfalten und diese zum Nutzen Christi und der Gemeinde einzusetzen
- Die Schüler/innen stehen unter der direkten Aufsicht eines/r örtlichen Mentors/in am Ort ihres Praktikums, mit dem/der sie sich regelmäßig treffen sollten. Sie sind auch dem/der ETS-Praktikumsleiter/in unterstellt, der/die mit den Mentor/innen in Verbindung bleibt.
Format
Es gibt drei Arten von Praktikum, die von Schüler/innen am ETS absolviert werden. Diese werden im Folgenden beschrieben:
BEGLEITPRAKTIKUM
Die regelmäßige Teilnahme an einem örtlichen Gottesdienst ist für alle Schüler/innen obligatorisch; oft bietet dies eine Gelegenheit für einen fortlaufenden christlichen Dienst während des Semesters, indem sie in den regelmäßigen Gottesdiensten, im Kindergottesdienst usw. mithelfen. Einige Schüler/innen können auch außerhalb ihres normalen Dienstes oder an einem anderen Tag als dem Sonntag einen regelmäßigen Dienst verrichten (z. B. Zellgruppen, Kinderclubs, Teenager-Treffen usw.). Alle derartigen Dienste sollten mit dem/der ETS-Praktikumsleiter/in abgesprochen und von einem/r Mentor/in vor Ort angeleitet und beaufsichtigt werden. Dieser Dienst sollte nicht mehr als 4½ Stunden pro Woche während des Semesters in Anspruch nehmen.
PRAXISSEMESTER
Weitere acht Wochen Vollzeitdienst sind in den Monaten Januar und Februar oder mit Genehmigung im Sommer erforderlich. Einzelne Schüler/innen können besondere Gelegenheiten außerhalb dieses Zeitraums wahrnehmen und benötigen dafür eine Sondergenehmigung des Praktikumsleiters (z. B. Dienst in der Weihnachts-/Neujahrszeit oder zu Ostern). Auch diese können auf die acht Wochen des Praxissemesters angerechnet werden.
BERUFSPRAKTIKUM
Das Berufspraktikum im Zusammenhang mit dem Studienschwerpunkt eines/r Schülers/in kann nach den drei Jahren auf dem Campus absolviert werden. Dies kann als einjähriges Praktikum oder Berufserfahrung dienen, die für den Zugang zu den am ETS angebotenen Masterstudiengängen erforderlich ist. Die Anforderungen sind unten aufgeführt.