Lehrkörper
Mitglieder des Lehrkörpers
STIMMBERECHTIGTE MITGLIEDER
Der Präsident des Seminars und die Lehrkräfte, die mindestens halbtags (6-7 Stunden pro Woche/Semester) unterrichten, sind die stimmberechtigten Mitglieder des Lehrkörpers.
AUSSERORDENTLICHE MITGLIEDER
Die außerordentlichen Mitglieder sind die Mitglieder der Verwaltung und die Mitglieder des Lehrkörpers, die weniger als halbtags unterrichten. Außerordentliche Mitglieder können mit Erlaubnis des Vorsitzenden an den Sitzungen des Lehrkörpers teilnehmen. Das Vorrecht, sich zu Themen zu äußern, die den Lehrkörper betreffen, gilt jedoch nur für stimmberechtigte Mitglieder, es sei denn, sie werden vom Vorsitzenden eingeladen.
VORSITZENDE/R
Der Präsident des Seminars legt den Termin für alle Sitzungen des Lehrkörpers fest und führt den Vorsitz bei allen ordentlichen Sitzungen, es sei denn, ein stimmberechtigtes Mitglied des Lehrkörpers oder der/die Vorsitzende des Verwaltungsrats wird vom Präsidenten zum/zur Vorsitzenden pro-tem ernannt.
SEKRETÄRR/IN DES LEHRKÖRPERS
Der Präsident ernennt jährlich eine/n Sekretär/in, der/die ein Protokoll führt, die Protokolle jeder Sitzung unverzüglich an die zuständigen Personen weiterleitet und für die Richtigkeit aller protokollierten Handlungen des Lehrkörpers sorgt. Der/die Sekretär/in tritt sein/ihr Amt bei der ersten ordentlichen Sitzung des Lehrkörpers in jedem akademischen Jahr an. Im Falle der Abwesenheit des/der Sekretärs/in ernennt der/dier Vorsitzende eine/n stellvertretende/n Sekretär/in für die Sitzung.
Abläufe
REGELMÄSSIGE SITZUNGEN
Der Lehrkörper tritt in der Regel mindestens einmal im Monat während des akademischen Jahres zu einer ordentlichen Sitzung zusammen.
SONDERSITZUNGEN
Der Präsident kann Sondersitzungen des Lehrkörpers einberufen. Außer in ungewöhnlichen Fällen oder in Notfällen sind die Lehrkräfte drei Tage vor dem Sitzungstermin zu benachrichtigen.
QUORUM
Bei allen Sitzungen des Lehrkörpers ist die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig.
TAGESORDNUNG
Der Präsident legt die Tagesordnung für alle Fakultätssitzungen fest und verteilt sie. Die stimmberechtigten Mitglieder können dem Präsidenten jedoch (in schriftlicher Form) Punkte zur Prüfung vorlegen, wenn diese für ihren Lehrbereich relevant sind. Der Präsident berät sich regelmäßig mit den Mitgliedern des Verwaltungsausschusses über die Tagesordnungspunkte.
Rechte und Pflichten der Lehrkräfte
Die Lehrkräfte sind in Zusammenarbeit mit der Verwaltung und dem Verwaltungsrat mit der Durchführung der akademischen Programme des Seminars betraut und tragen besondere Verantwortung in den Bereichen Lehrplan, Lehrstoff, Lehrpläne, Unterrichtsmethoden, Beurteilung durch Fachkollegen, berufliche Entwicklung und den Aspekten des Lebens der Schüler/innen, die mit dem Bildungsprozess zusammenhängen.
In Angelegenheiten, in denen die dem Verwaltungsrat übertragene oder von ihm an den Präsidenten delegierte Befugnis zur Überprüfung oder endgültigen Entscheidung nachteilig ausgeübt wurde, haben die Lehrkräfte die Möglichkeit, dem Präsidenten oder dem Verwaltungsrat gegenüber ihre Meinung zu äußern. Dieses Vorrecht sollte jedoch stets in angemessener und professioneller Weise ausgeübt werden.
Der Lehrkörper legt die Anforderungen für alle angebotenen Ausbildungsprogramme und für die erforderlichen Kursarbeiten fest, wobei er den Auftrag der Schule und die Bedürfnisse der Kirche, der sie dient, sorgfältig berücksichtigt.
Die Lehrkräfte haben das Vorrecht, der Verwaltung und/oder dem Vorstand Empfehlungen in Angelegenheiten zu geben, die für den Lehrkörper von entscheidender Bedeutung sind, wie z. B. die Wahl des Präsidenten, die Aufstellung des Jahreshaushalts des Seminars und die Festlegung von Richtlinien, die für den Lehrkörper von unmittelbarer Bedeutung sind. Solche Empfehlungen sollten immer in schriftlicher Form erfolgen und den zuständigen Personen (dem Präsidenten und/oder dem/der Vorsitzenden des Verwaltungsrats) vorgelegt werden.
Verfahren für die Einstellung und Beschäftigung von Lehrkräften
Die Schaffung einer neuen Stelle im Lehrkörper oder die Meldung einer freien Stelle im Lehrkörper ist Aufgabe des Verwaltungsrats. Die Einstellung und Entlassung aller vollzeitbeschäftigten Lehrkräfte und Mitarbeiter fällt ebenfalls in die Zuständigkeit des Verwaltungsrats. Der Präsident kann ohne Zustimmung des Verwaltungsrats Teilzeitkräfte und Lehrkräfte einstellen, die weniger als sechs Stunden pro Semester unterrichten.
Bewerbungen um eine Vollzeitstelle für Lehrkräfte und Mitarbeiter/innen werden in der Regel zunächst über den Präsidenten des Seminars bearbeitet, der die Bewerbungen und Lebensläufe zu den Akten nimmt. Bewerber für Vollzeitstellen müssen vom Präsidenten und vom Vorsitzenden des Verwaltungsrats befragt werden, die ihre Qualifikationen und ihre Eignung prüfen, bevor sie dem Verwaltungsrat ihre Empfehlungen unterbreiten. Falls der Präsident oder der Vorsitzende des Verwaltungsrats eine Person vorschlägt, die für die Stelle ungeeignet ist, hat jedes Mitglied des Verwaltungsrats das Recht, einen Vorschlag zu machen, den der Verwaltungsrat annehmen oder ablehnen kann.
Dozent/innen und Mitarbeiter/innen, die von der Church of God World Missions anerkannt und vergütet werden, werden dem Vorstand vom Präsidenten des Seminars und dem Generalbeauftragten der Church of God, unter dessen Aufsicht das Seminar steht, empfohlen. Die Gehälter und Leistungen sowie die Dienstbedingungen für diese Lehrkräfte und Mitarbeiter/innen unterliegen den Richtlinien der Church of God World Missions und des Vorstands.
Dozent/innen und Mitarbeiter/innen, deren Vergütung aus dem Betriebshaushalt des Seminars stammt, werden dem Verwaltungsrat vom Präsidenten des Seminars und dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats, unter dessen Aufsicht das Seminar steht, empfohlen. Die Gehälter, Leistungen und Dienstzeiten dieser Lehrkräfte und Mitarbeiter/innen werden durch die Richtlinien und Entscheidungen des Verwaltungsrats festgelegt.
Qualifikationen und Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte
Das Europäische Theologische Seminar ist eine Schule mit einem klaren Auftrag. Dieser Auftrag besteht darin, Leiter/innen und Mitarbeiter/innen für die Arbeit in der Gemeinde und im Reich Gottes auszurüsten. Der Auftrag der Schule ist es, ihren Teil zur Erfüllung des Missionsbefehls beizutragen, insbesondere in Europa, der GUS und dem Nahen Osten. Diese geistliche Aufgabe beinhaltet eine gottesfürchtige Einstellung und einen gottesfürchtigen Lebensstil, den Wunsch, die Welt mit dem Evangelium zu erreichen und Christen zu Jüngern zu machen, die Gründung und den Aufbau von Gemeinden sowie ein uneingeschränktes Bekenntnis zur Autorität der Heiligen Schrift und zur Herrschaft Jesu Christi. Ein persönliches Bekenntnis zu Jesus Christus ist die leitende Perspektive, aus der heraus das gesamte Bildungsunternehmen durchgeführt wird. Das grundlegende Ziel aller Bildungsprogramme an der Schule ist es, in den Schüler/innen das Wissen, die Einstellungen, das Verständnis, die Fähigkeiten und die Fertigkeiten zu entwickeln, die sie auf den Dienst in der Kirche und ein verantwortungsvolles christliches Leben in der heutigen Welt vorbereiten. Hervorragende Lehrtätigkeit wird als die wichtigste Aufgabe der Lehrkräfte angesehen, aber auch der Dienst in der christlichen Gemeinschaft, die praktische Erfahrung im Dienst und die Beteiligung am Leben der ETS-Schüler/innen werden als wichtige Aufgaben des Lehrkörpers angesehen.
Es ist das Teilen dieser gemeinsamen Mission, die den Lehrkräften Freude an ihrer Arbeit und ein Gefühl der Kollegialität untereinander am ETS vermittelt. Es ist auch der Auftrag, der die Lehrkräfte dazu motiviert, sich für die Schüler/innen zu engagieren und sich sinnvoll in ihr Leben und ihre Arbeit einzubringen. Die übergreifende Qualifikation für die Lehrtätigkeit am Europäischen Theologischen Seminar ist der freudige Wunsch und das Engagement, die Mission der Schule und ihrer Dienste durch Lehre und Beispiel zu modellieren.
AKADEMISCHE QUALIFIKATIONEN
Vollzeitlehrkräfte müssen in der Regel mindestens einen Master-Abschluss oder einen gleichwertigen Abschluss einer anerkannten Einrichtung besitzen. In Ausnahmefällen können auch Personen mit einem Bachelor-Abschluss oder einem gleichwertigen Abschluss und/oder Personen, die aufgrund ihrer praktischen Erfahrung oder ihrer Fähigkeiten einen besonderen Beitrag für die Schule und ihre Schüler/innen leisten können, für eine Lehrtätigkeit in Betracht gezogen werden. Generell wird von allen Lehrkräften erwartet, dass sie über ausgezeichnete pädagogische Fähigkeiten verfügen und es verstehen, ihren Unterricht auf die Bedürfnisse des Dienstes abzustimmen.
Vollzeit-Lehrkräfte unterrichten normalerweise 12-15 Stunden wöchentlich während des Semesters und es wird erwartet, dass sie in mindestens einem J-Term (Intensivkurs) pro Jahr unterrichten. Wenn es die Zeit und die Ressourcen erlauben, werden die Lehrkräfte ermutigt, sich in ihren Studien- und Fachgebieten weiterzubilden.
PRAKTISCHE ERFAHRUNG IM DIENST
Es wird als äußerst wünschenswert angesehen, und in einigen Fällen ist es sogar eine Einstellungsvoraussetzung, dass die Lehrkräfte über erfolgreiche praktische Erfahrungen im Dienst verfügen.
AKADEMISCHE FREIHEIT
Das Europäische Theologische Seminar steht unter der Schirmherrschaft der Church of God, einer internationalen Denomination, die sich einer konservativen, evangelikalen und pfingstlichen theologischen Position verpflichtet fühlt. Die Lehrkräfte am ETS können in einer Atmosphäre arbeiten, die zu Studien in allen Bereichen des Lernens und der Forschung ermutigt. Die Lehrkräfte haben das Recht, ihr Fach frei zu erörtern, aber sie sollten darauf achten, keine kontroversen Konzepte in ihren Unterricht einzubringen, die nichts mit ihrem Fach zu tun haben oder die die Studenten hinsichtlich ihrer Verpflichtung auf die lehrmäßige Position des Seminars verwirren könnten.
Von allen hauptamtlichen theologischen Lehrkräften wird erwartet, dass sie sich die Glaubenserklärung der Church of God zu eigen machen und sich verpflichten, in ihrer Lehre oder in ihren Veröffentlichungen nichts zu vertreten, was im Widerspruch zu dieser Lehraussage steht. Wenn das Studium eines Fakultätsmitglieds ihn oder sie zu Schlussfolgerungen führt, die im Widerspruch zu früheren Verpflichtungen gegenüber dem Seminar stehen, sollte er oder sie die Angelegenheit mit der Leitung besprechen. Wenn zwischen dem/der Dozenten/in und der Verwaltung keine für beide Seiten zufriedenstellende Einigung über das Problem erzielt werden kann, sollte der/die Dozent/in das Privileg haben, seine/ihre Dienste auf professionelle Weise zu beenden. Entscheidet er oder sie sich nicht für den Rücktritt, wird davon ausgegangen, dass er oder sie gegen die Vereinbarung mit der Institution verstoßen hat, und der Verwaltungsrat kündigt ihm oder ihr den Dienst.
KOMITEES UND AUFGABEN
Von allen Vollzeitlehrkräften wird erwartet, dass sie in Gremien der Schule mitarbeiten und Verantwortung für andere Aufgaben übernehmen, die für das Funktionieren der Schule notwendig sind. Zu den wichtigsten Aufgaben kann die Bibliotheksleitung, der/die Campus-Pastor/in, die Praktikumsleitung, die Zweigschuldirektion, die Koordinierung und Beaufsichtigung von Studentenarbeiten oder andere Aufgaben, die vom Präsidenten übertragen werden, gehören. Diese Aufgaben sollten sich im Rahmen des Zumutbaren bewegen. Lehrkräfte, die sich in diesen Bereichen überlastet fühlen, sollten ihre Bedenken gegenüber dem Präsidenten zum Ausdruck bringen.
BEWERTUNG DES LEHRKÖRPERS
Der Präsident und der akademische Dekan bewerten alle Lehrkräfte auf jährlicher Basis. Die Bewertungen der Lehrveranstaltungen durch die Schüler/innen werden von den Lehrkräften sowie dem Academic Dean und dem Präsidenten geprüft, um einen Hinweis auf Stärken und Schwächen zu erhalten. Der Präsident trifft sich mit jedem/r Dozenten/in auf individueller Basis, um diese Bewertungen zu erörtern, Bedenken zu erkunden und andere für die Entwicklung des Einzelnen relevante Themen zu besprechen. Eine nicht zufriedenstellende Bewertung kann dazu führen, dass eine Lehrkraft für das folgende Jahr auf Bewährung gesetzt wird.
URLAUB DES LEHRKÖRPERS
Vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte haben Anspruch auf fünf Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr, zusätzlich zu den deutschen Feiertagen. Von den Lehrkräften wird erwartet, dass sie ihren Urlaub außerhalb des Semesters nehmen, in dem die Schule geschlossen ist. Lehrkräfte mit Dienstauftrag, die im Sommer auf Reisen gehen, müssen dem/der Hausmanager/in bis zum 1. Mai jeden Jahres eine Kopie ihrer geplanten Sommerreise vorlegen.
BÜROS/TELEFONE/COMPUTER DER LEHRKRÄFTE
Der Präsident weist in Absprache mit dem akademischen Dekan den Lehrkräften Büroräume zu. Die Büros der Lehrkräfte sollten sauber und ordentlich gehalten werden. Telefone und Computer der Lehrkräfte dürfen nur von ihnen und für Zwecke genutzt werden, die unmittelbar mit der Schule zusammenhängen.
Kündigungs- und Ruhestandsverfahren
Am Europäischen Theologischen Seminar gibt es keine Verbeamtung, jedoch eine Festanstellung der Dozent/innen. Die Lehrkräfte werden jährlich bewertet, in erster Linie als Mittel zur ständigen Weiterentwicklung. Personalentscheidungen werden in der Regel auf der Frühjahrssitzung des Verwaltungsrats getroffen. Vor Ende des Frühjahrssemesters informiert der Präsident alle Vollzeit-Dozenten schriftlich, wenn sich ihr Beschäftigungsstatus ändert.
Lehrkräfte, deren Beschäftigungsverhältnis beendet wird, werden auf Wunsch über die Gründe informiert, die zu dieser Entscheidung geführt haben. Lehrkräfte, die auf Bewährung eingestellt werden, dürfen diesen Status nicht länger als zwei aufeinander folgende Jahre beibehalten. Im Falle einer Entscheidung über die Nichtverlängerung oder die Versetzung in den Status der Bewährung hat die betreffende Person das Recht, über die Gründe, die zu dieser Entscheidung geführt haben, informiert zu werden. Es sollte jedoch klar sein, dass die Beweislast in Bezug auf Kompetenz und Leistung bei der betreffenden Person liegt.
Dozent/innen, die beabsichtigen, in den Ruhestand zu treten oder ihr Arbeitsverhältnis mit dem Seminar am Ende des akademischen Jahres auf eigenen Wunsch zu beenden, sollten den/die Präsidenten/in und den/die Vorsitzende/n des Verwaltungsrats spätestens auf der Frühjahrssitzung des Verwaltungsrats, die der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses vorausgeht, schriftlich darüber informieren.
Der Präsident und der Vorstand behalten sich das Recht vor, Fakultätsmitglieder und/oder Angestellte, die ihre Pflichten gegenüber der Institution verletzen, unbotmäßig sind, sich eines moralischen Fehlverhaltens schuldig machen oder zur Spaltung der Schule beitragen, vorübergehend von ihren Diensten und Aktivitäten auf dem Campus auszuschließen. Bevor eine solche Maßnahme ergriffen wird, spricht der Präsident mit der betreffenden Person über die Schwere des Vergehens. Kann die Angelegenheit nicht beigelegt werden, so teilt der Präsident dem suspendierten Fakultätsmitglied die Gründe für die Suspendierung schriftlich mit. Im Falle einer Suspendierung werden die vollen Bezüge und Leistungen so lange fortgesetzt, bis der Verwaltungsrat mit der Angelegenheit befasst werden kann; zu diesem Zeitpunkt erhält das Fakultätsmitglied die Möglichkeit, gehört zu werden.