Skip to main content

Akademische Richtlinien und Verfahren

Entwicklung des Curriculums

ZU DEN SPEZIFISCHEN AUFGABEN DES LEHRKÖRPERS GEHÖREN:
  1. Prüfung von Änderungen des Lehrplans, einschließlich der Hinzufügung oder Streichung von Kursen, Änderungen von Haupt-, Neben- oder Schwerpunktfächern und der Einrichtung von Diplom- oder Abschlussprogrammen
  2. Prüfung aller Lehrplanänderungen und -entwicklungen im Einklang mit den Bildungszielen des Seminars
  3. Abgabe von Empfehlungen an den Vorstand zu allen Fragen der Lehrplanentwicklung. Die endgültige Entscheidung über die Entwicklung und Änderung von Lehrplänen obliegt dem ETS-Verwaltungsrat.
Das Verfahren für das Hinzufügen oder Streichen eines Kurses ist wie folgt:
  • Ein Vorschlag für die Hinzufügung oder Streichung eines Kurses sollte dem/der Akademischen Dekan/in mindestens zwei Wochen vor der Lehrkörpersitzung, auf der der Vorschlag erörtert werden soll, schriftlich vorgelegt werden.
  • In Fällen, in denen ein neuer Kurs (oder neue Kurse) vorgeschlagen wird, muss jeder Kursvorschlag Folgendes enthalten:
    a) den Titel und die Nummer des Kurses, die Leistungsstunden und etwaige Voraussetzungen
    b) das Leitbild der Schule und eine kurze Erläuterung, wie der/die vorgeschlagene(n) Kurs(e) mit dem Leitbild des Seminars in Verbindung steht/stehen
    c) eine Katalogbeschreibung und eine Erklärung zum Zweck des Kurses
    d) eine Erklärung zu den allgemeinen und verhaltensbezogenen Zielen des Kurses
    e) eine Übersicht über die zu behandelnden Themen
    f) Lehrmethoden, Aktivitäten und Bewertung
    g) Empfohlene Lehrbücher und ergänzende Leselisten
  • In Fällen, in denen die Streichung eines Kurses empfohlen wird, sollte die Begründung für die Streichung schriftlich vorgelegt werden.
  • Der/Die Akademische Dekan/in prüft alle Vorschläge und berät sich mit dem Verwaltungsausschuss vor der Fakultätssitzung, auf der diese Vorschläge geprüft werden sollen.
  • Wenn der Verwaltungsausschuss den Vorschlag/die Vorschläge genehmigt hat, wird er/sie vom Lehrkörper diskutiert und abgestimmt. Alle auf der allgemeinen Lehrkörperversammlung vorgeschlagenen Änderungen müssen an den Verwaltungsausschuss zurückverwiesen werden, es sei denn, sie werden einstimmig angenommen.
  • Wenn der Lehrkörper den Vorschlag/die Vorschläge genehmigt, wird/werden er/sie dem ETS-Verwaltungsrat vorgelegt, der die endgültige Entscheidung über alle vorgeschlagenen Änderungen trifft.
  • Nach Abschluss des Verfahrens wird der/die Kurs(e) in den Schulprospekt aufgenommen oder gestrichen.