27. Inkrafttreten und Änderungen
(1) Diese Prüfungsordnung tritt zum 01.09.2018 in Kraft.
(2) Änderungen, die nur die Struktur des Studiums und die Durchführung der Prüfungen
betreffen, können vom Prüfungsausschuss beschlossen werden.
(3) Alle weiteren Änderungen bedürfen der Kenntnisnahme der Senate der beiden
beteiligten Hochschulen.