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03. Studienvoraussetzungen

(1) Für Studierende des ETS gelten die Regelungen nach § 59 des LHG Baden-Württemberg:

 

(2) Darüber hinaus erfordert der

  • M.A. Pfingstlich-Charismatische Theologie einen vorausgehenden B.A. in Theologie mit mindestens 180 Leistungspunkten (180 ECTS), einschließlich der Sprachprüfung in Griechisch und einer Gesamtnote von 2,75 oder besser sowie ein weiterbildendes Praktikum oder Berufserfahrung von mindestens einem Jahr (30 ECTS) im Bereich des Studienfaches.
  • M.A. Ehe und Familienberatung einen vorausgehenden B.A. mit mindestens 180 Leistungspunkten (180 ECTS) und einer Gesamtnote von 2,75 oder besser sowie ein weiterbildendes Praktikum oder Berufserfahrung von mindestens einem Jahr (30 ECTS) im Bereich des Studienfaches.

(3) Bei einer Gesamtnote unter 2,75 muss ein Propädeutikum absolviert werden, wobei der/die Studierende an zwei Modulen im jeweiligen Studiengang teilnehmen kann, und in den Programmen weitermachen kann, sofern die Durchschnittsnote 3,0 oder besser ist.

(4) Wenn der/die Studierende einen Bachelor-Abschluss in einem anderen Bereich als

  • Für den M.A. Pfingstlich-Charismatische Theologie: Theologie hat, ist der Zugang nach einem Propädeutikum möglich, sobald die griechische Sprache erfolgreich studiert wurde, sowie zwei weitere Bachelor-Theologie-Module und das Jahr des Praktikums/der Berufserfahrung in der Gemeinde oder im christlichen Dienst absolviert wurden.
  • Für den M.A. Ehe und Familienberatung: Sozialpädagogik, Seelsorge oder Psychologie hat, ist der Zugang möglich, sobald mindestens ein Jahrespraktikum/Berufserfahrung in einem angemessenen sozialen oder kirchlichen Arbeitsbereich absolviert wurde.