03. Studienvoraussetzungen
(1) Für Studierende des ETS gelten die Regelungen nach §§ 58-59 des LHG Baden-Württemberg.
(2) Darüber hinaus erfordert der
- M.A. Ehe und Familienberatung einen vorausgehenden B.A. mit mindestens 180 Leistungspunkten (180 ECTS) und einer Gesamtnote von 2,75 oder besser sowie einem weiterbildenden Praktikum von mindestens einem Jahr (30 ECTS) und einer positiv bestandenen Einstufungsprüfung.
- M.A. Pfingstlich-Charismatische Theologie einen vorausgehenden B.A. in Theologie mit mindestens 180 Leistungspunkten (180 ECTS), einschließlich der Sprachprüfung in Griechisch und einer Gesamtnote von 2,75 oder besser sowie einem weiterbildenden Praktikum von mindestens einem Jahr (30 ECTS) und einer positiv bestandenen Einstufungsprüfung.
(3) Bei einer Gesamtnote unter 2,75 muss ein Propädeutikum absolviert werden, wobei der Student an zwei Modulen im jeweiligen Studiengang teilnehmen kann, und in den Programmen weitermachen kann, sofern die Durchschnittsnote 3,0 oder besser ist.
(4) Wenn der Student einen Bachelor-Abschluss in einem anderen Bereich als
- Für den M.A. Ehe und Familienberatung) Sozialpädagogik, Seelsorge oder Psychologie hat, ist der Zugang möglich, sobald mindestens ein Jahrespraktikum in einem angemessenen sozialen oder kirchlichen Arbeitsbereich absolviert wurde.
- Für den M.A. Pfingstlich-Charismatische Theologie) Theologie hat, ist der Zugang nach einem Propädeutikum möglich, sobald die griechische Sprache erfolgreich studiert wurde, sowie zwei weitere Bachelor-Theologie-Module und das Jahr des Praktikums in der Kirche oder im christlichen Dienst absolviert wurden.