02. Ziel des Studiums, Zweck der Prüfung, Akademischer Grad
(1) Das Studium im Rahmen des Masterstudiengangs soll den Studierenden unter Berücksichtigung der Anforderungen und Veränderungen in der Berufswelt vertiefte und erweiterte fachliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, dass sie zum wissenschaftlichen Arbeiten, zu wissenschaftlich fundierter Urteilsfähigkeit, zu kritischer Einordnung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und zu verantwortlichem Handeln befähigt werden.
(2) Im Masterstudium sollen die in einem vorausgehenden B.A.-Studium mit 180 Leistungspunkten (180 ECTS) erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen wesentlich erweitert und vertieft werden. Die M.A.-Programme basieren auf dem Weiterbildungskonzept und erfordern nach dem Bachelor-Abschluss mindestens noch ein Jahrespraktikum oder mehrjährige Arbeitserfahrung (30 ECTS). Der M.A. wird über drei Jahre Teilzeit (90 ECTS) angeboten, damit nach Abschluss insgesamt 300 ECTS erreicht werden.
(3) Die Absolvierenden können ihr Wissen und ihre Fähigkeiten auch in neuen und unvertrauten Situationen anwenden, die über den unmittelbaren Horizont des eigenen Berufsfeldes hinausgehen.
Sie werden befähigt, sich nach Abschluss des Studiums selbstständig neue Kenntnisse und Kompetenzen zu erschließen.
- Der M.A. Ehe- und Familienberatung qualifiziert für eine leitende hauptamtliche Tätigkeit in sozialen Bereichen z. B. Schulen, Kirchen, Familienzentren und Gesellschaft.
- Der M.A. Pfingstlich-Charismatische Theologie qualifiziert für eine leitende hauptamtliche Tätigkeit im pastoralen Dienst innerhalb der Freikirchenbewegung sowie in weiteren Arbeitsbereichen in Kirche, Mission und Gesellschaft.
(4) Das Studium will außerdem die Bildung verantwortungsbewusster und selbstreflektierender Persönlichkeiten fördern, die fachlich hoch befähigt sind und den Erfordernissen einer christlichen Lebensperspektive und Lebensführung gerecht werden. Im M.A. Pfingstlich-Charismatische Theologie sollen die Studierenden durch das Studium theologische Kompetenz erwerben und zugleich selbst eine theologische Existenz leben.
(5) Die Master-Prüfung bildet den Abschluss des Studiums der beiden Studiengänge. Durch die Prüfung soll festgestellt werden, ob der Kandidat die Ziele des Studiums erreicht hat.
(6) Aufgrund der bestandenen Master-Prüfung wird der akademische Grad „Master of Arts (M.A.)“ verliehen. Die Studierenden erhalten ihre Urkunde von der Lee Universität, an der sie eingeschrieben sind.