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Prüfungsordnung

  1. Alle theoretischen und praktischen Fächer werden von den einzelnen LehrernLehrer/innen anhand des folgenden Notenpunktsystems bewertet:
    100 - 93 = A (sehr gut) 4,0 Leistungspunkte
    92 - 90 = A- 3,7 Leistungspunkte
    89 - 88 = B+ (gut) 3,3 Leistungspunkte
    87 - 83 = B 3,0 Leistungspunkte
    82 - 80 = B- 2,7 Leistungspunkte
    79 - 77 = C+ (befriedigend) 2,3 Leistungspunkte
    76 - 70 = C 2,0 Leistungspunkte
    69 - 67 = C- 1,7 Leistungspunkte
    66 - 65 = D+ (ausreichend) 1,3 Leistungspunkte
    64 - 55 = D 1,0 Leistungspunkte
    54 - 0 = F (ungenügend) 0,0 Leistungspunkte
  2. Die schulischen Leistungen eineseines/r jeden Schülerslers/in werden in einer Lehrerkonferenz am Ende des Semesters besprochen. Dabei wird über die Fortsetzung der Ausbildung jedesjedes/r Schülerslers/in entschieden.
    Wenn einein/e Schülerler/in am Ende des ersten, dritten oder fünften Semesters dem Notendurchschnitt (wie unten aufgeführt) nicht genügt, wird ihmihm/ihr eine Probezeit zugebilligt. Er hat bis Ende des zweiten, vierten oder sechsten Semesters Zeit seinen Notendurchschnitt zu verbessern. Geschieht dies nicht, behält sich die Schulleitung das Recht vor, ihnihn/sie von der Schule zu entlassen.
    a. Ein Notendurchschnitt von 1,5 bis 2,0 am Ende des ersten und zweiten Halbjahres.
    b. Ein Notendurchschnitt von 1,75 bis 2,0 am Ende des dritten und vierten Halbjahres.
    c. Ein Notendurchschnitt von 1,9 bis 2,0 am Ende des fünften Halbjahres.
    Schüler,ler/innen, die einen Ausbildungsgang abschließen, müssen einen Durchschnitt von 2,0 erreichen.
    Innerhalb von zwei Monaten nach jedem Semesterende erhält derder/die Schülerler/in ein Zwischenzeugnis.
  3. Das Betrügen in Prüfungen widerspricht den christlichen Prinzipien der Ehrlichkeit und Integrität. Wird einein/e Schülerler/in beim Betrug entdeckt, werden folgende Schritte vorgenommen:
    a. die Klausur wird mit einer 0 versehen und der Dekan wird informiert
    b. derder/die Schülerler/in kann vor dem Disziplinarkomitee Einspruch erheben
    c. eine zweites Vergehen kann das Erscheinen vor dem Disziplinarkomitee nach sich ziehen.
  4. Das Plagiat ist ein gravierendes akademisches Vergehen und wird wie Betrug behandelt.
  5. Das Notenpunktsystem ermöglicht das Errechnen des Notendurchschnitts, indem zuerst die erhaltenen Leistungspunkte für ein Fach mit der entsprechenden Zahl der Semesterstunden des Faches multipliziert werden und dann die Gesamtleistungspunkte aller Fächer durch die Gesamtsemesterstundenzahl dividiert werden. Durchschnittsleistungen werden nach der folgenden Skala bewertet:
    4,0 - 3,5 sehr gut
    3,49 - 3,0 gut
    2,99 - 2,5 befriedigend
    2,49 - 2,0 ausreichend
    1,99 - 1,0 mangelhaft
    0,99 - 0 ungenügend
  6. Noten werden in jedem Fach vomvon betreffenden LehrerLehrer/innen zum Semesterende anhand von mindestens zwei Klassenarbeiten, Facharbeiten oder anderen Kriterien errechnet.
  7. Unter besonderen Umständen kann vomvom/von Lehrerder Lehrer/in die Note „I“ (Incomplete - Unvollständig) gegeben werden. Diese Note muss innerhalb von sechs Wochen nach Semesterende vervollständigt, oder in ein F (Ungenügend) geändert werden
  8. Die Bewertung der Teilnahme am geistlichen Leben der Schule, Praktikum, Schulchors und Sport beschränkt sich auf die Bezeichnungen „Bestanden (P)/Nicht Bestanden (F)“.
  9. Nach jedem Halbjahr erhält derder/die Schülerler/in ein Zwischenzeugnis, aus dem auch der bis dann erzielte Notendurchschnitt hervorgeht. Eine beglaubigte Zeugniskopie kann auf schriftliche Anfrage desdes/der Schülerslers/in an andere Institutionen übersandt werden. Hierfür wird eine Gebühr von Euro 10,- pro Kopie erhoben. Es wird keine Kopie oder ein Abschluss ausgestelltausgestellt, bevor nicht alle finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Schule getilgt sind.
  10. Für das Erlangen eines ordentlichen Abschlusses muss derder/die Schülerler/in den akademischen und praktischen Unterricht erfolgreich absolvieren. Die ECTE-Qualifikation in kirchlichen Diensten (EQR Stufe 6) wird nach zufriedenstellendem Abschluss aller Studien innerhalb von fünf Jahren nach der ersten Registrierung an der ETS verliehen.
  11. Schüler,ler/innen, die während des Schulhalbjahres abbrechen, erhalten für jedes einzelne Fach ein „W“ (Abgebrochen) in ihrem Zeugnis. Falls sie zur Schule zurückkehren, müssen sie, unabhängig von den vorher erreichten Noten, alle Pflichtfächer neu belegen und absolvieren.
  12. Kurse, die als Gasthörer belegt werden, werden im Zeugnis mit “AU” (Audit) vermerkt und wirken sich nicht auf den Notendurchschnitt aus.