Skip to main content

Grundsätzliches

Erscheinungsbild

Es wird vomvon den Schülerler/innen erwartet, sich innerhalb wie auch außerhalb der Schule sauber, ordentlich und anständig zu kleiden. Bei öffentlichen Schulveranstaltungen und auch zu Anlässen, bei denen die Schule repräsentiert wird, sollte man sich dem Anlass entsprechend kleiden.

Einstellung und Verhalten

Lehrer,Lehrer/innen, MitarbeiterMitarbeiter/innen und Schülerler/innen kommen aus verschiedenen kulturellen und familiären Hintergründen. Deshalb wird von jedem Toleranz und Respekt den anderen gegenüber sowie ein höflicher Umgang miteinander erwartet. Nur durch Offenheit, Ehrlichkeit und gegenseitige Annahme kann unsere Schulgemeinschaft in einer christlichen Atmosphäre harmonieren, in der jeder das Wohlergehen des anderen sucht. Es wird von allen Schülernler/innen erwartet, die folgenden Prinzipien einzuhalten:

  1. Wir leben nach biblischen Prinzipien und den ethischen Richtlinien der Gemeinde Gottes. Alle lehrmäßigen und praktischen Richtlinien der Gemeinde Gottes können auf der Website der Church of God (www.churchofgod.org) unter der Sektion „Beliefs“ eingesehen und nachgelesen werden.
  2. Wir sind ein Vorbild in unseren Beziehungen, in der Gemeinschaft mit den MitstudentenMitschüler/innen und in der Gemeinde.
  3. Als Menschen, die von Gott in den Dienst gerufen sind, messen wir dem geistlichen Leben Priorität bei und respektieren unterschiedliche, kulturell geprägte Ausdrucksformen unserer Brüder und Schwestern.
  4. Wir helfen einander in schwierigen Zeiten und nehmen Hilfe in Zeiten der Not an.

Kleiderordnung

Während des Lebens auf dem Campus wird von den StudentenSchüler/inenn in Erscheinungsbild erwartet, welches christliche Bescheidenheit und Respekt widerspiegelt. Zusätzlich wird von den Schülernler/innen erwartet, dass sie während des Gottesdienstes angemessene Kleidung tragen (keine sportliche Kleidung).
In Übereinstimmung mit einem Standard der christlichen Sittsamkeit werden Schülerinnen gebeten, sich an folgende Richtlinien zu halten:

  • Alle Kleidungsstücke müssen einem sittsamen Stil entsprechen. Bekleidung, die extrem eng anliegt,anliegt sowie tief ausgeschnittene oder bauchfreie Oberteile sind in der Öffentlichkeit nicht angemessen.
  • Die Länge von Kleidern, Röcken und Shorts sollte nicht kürzer sein, als etwa eine Handbreite über dem Knie.
  • Tank-Tops und Oberteile, die Unterwäsche zeigen oder die Schulter freilegen, sind nicht geeignet.

Männliche StudentenSchüler werden gebeten, sich in einer sauberen, dem Schulkontext angemessenen Weise zu pflegen.

  • Eng anliegende Jogginghosen und Shorts sollten nicht getragen werden.

Schülerausweise

Schülerausweise sind im Sekretariat für Schülerler/innen nach Abgabe einer Gebühr und eines Passbildes erhältlich. Mit diesem Ausweis ist es möglich, vergünstigte Fahrkarten, Eintritte zu Konzerten, Museen, etc. zu bekommen.

Versicherungen

Alle Schüler,ler/innen, deutsch und nicht-deutsch, sind gesetzlich verpflichtet, über eine Krankenversicherung zu verfügen und der Schule schriftlichen Beweis dafür zu liefern. Für jegliche Reisen außerhalb von Deutschland müssen StudentenSchüler/innen ihren Versicherungsstand vorher klären. In manchen Fällen wird eine Reiseversicherung empfohlen.
Während der Studienzeit istsind derdie Schülerler/innen bei Teilnahme an schulischen Veranstaltungen in der gesetzlichen Unfallversicherung der Schule mitversichert. Unfälle jeglicher Art müssen umgehend der Schulleitung gemeldet werden.
Alle Schülerler/innen benötigen eine Haftpflichtversicherung.

Ausländische Schülerler/innen

Das Schulbüro gibt Auskunft über Visa, Reisepässe, Arbeitserlaubnis und Führerscheine für ausländische Schüler.ler/innen. Es liegt jedoch in der Verantwortung desdes/der Schülers,lers/in, die Papiere gemäß der rechtlichen Anforderungen sicherzustellen und zu verwalten. Nichteinhaltungen dieser Verpflichtungen können zu Bußgeldern oder zum Verweis aus der BRD führen.

Verhalten gegenüber Personen des anderen Geschlechts

Es wird von den StudentenSchüler/innen erwarteterwartet, folgende Regeln zu befolgen:

  1. Zeit soll mit allen Mitschülernler/innen verbracht werden und nicht immer mit derselben Person. Dies schließt die Mahlzeiten und Andachten mit ein.
  2. Das Betreten von Zimmern oder Schlafbereichen des anderen Geschlechts ist zu unterlassen.
  3. Zeit soll in der Gruppe und nicht allein als Paar verbracht werden.
  4. Intimes Verhalten und körperlicher Kontakt mit dem anderen Geschlecht sind zu unterlassen.
  5. Die Gemeinschaft mit Personen des anderen Geschlechts außerhalb dieser Zeiten (7.00 bis 23.00 Uhr) sollte im Rahmen einer Gruppe stattfinden.
  6. Wenn zwei Personen eine Beziehung beginnen möchten, sollte dies zuerst mit einem geistlichen Leiter des Vertrauens oder dem Mentor besprochen werden.
  7. Während ihres ersten Semesters sollten neue Schülerler/innen keine Beziehung beginnen.

Beziehung zwischen PersonenPersonen, die vorsehenvorhaben, sich zu verloben oder zu heiraten

Es wird von StudentenSchüler/innen erwarteterwartet, die folgenden Verpflichtungen einzuhalten:

  1. Der seelsorgerliche Rat in der Entwicklung einer Freundschaft wird begrüßt und akzeptiert. Überprüfung der Freundschaft durch Gebet und Fasten.
  2. DasDie StudiumAusbildung für den geistlichen Dienst hat weiterhin Priorität.
  3. Die Richtlinien zum Verhalten gegenüber dem anderen Geschlecht werden weiterhin eingehalten.
  4. Es wird ein verantwortungsbewusster Umgang als Paar gelebt, welcher die geschlechtliche Enthaltsamkeit vor der öffentlichen und religiösen Eheschließung beinhaltet.
  5. Hochzeiten sollten nur für die Sommer- /Winterferien geplant werden.

An- und Abmeldung

Bei Anreise zum Studienbeginn wird von jedemjedem/r neuen Schülerle/inr erwartet, sich innerhalb der ersten Woche beim Einwohnermeldeamt in Freudenstadt zu melden. Die Formulare sind im Schulsekretariat erhältlich. Ausländische StudentenSchüler/innen müssen sich auch beim Ausländeramt in Freudenstadt melden. DerDie Schülerler/innen muss außerdem alle notwendigen Dokumente bezüglich Krankenversicherung und Begleichung der Studienkosten mitbringen. Am Ende der Schulzeit ist eine fristgerechte Abmeldung beim Einwohnermeldeamt, wie auch das Kündigen von Bankkonten und das Einrichten eines Postnachsendeantrages in der Verantwortung desdes/der Schülers.lers/in.