Änderungen des Schülerhandbuchs
Die Schulleitung behält sich das Recht vor, Änderungen in der Lebens- und Hausordnung vorzunehmen, diesedies schließt das Handbuch mit ein. Wenn Änderungen vorgenommen werden, muss die Schülerschaft,lerschaft zwei Wochen vor Inkrafttrettung,Inkrafttrettung informiert werden. Die Kundmachung kann entweder öffentlich bei einem regulären Treffen oder schriftlich erfolgen.
Die Schülerler/innen können auch Änderungsvorschläge der Schulleitung kundmachen, durch den folgenden Prozess:
- Die vorgeschlagene Änderung muss schriftlich an die jeweilige ganze Klasse zur Diskussion und Abstimmung ergehen. Die vorgeschlagene Änderung wird nur bei Stimmenmehrheit weiterverfolgt.
- Die Änderung wird dann den
KlassensprechernKlassensprecher/innen zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt. Auch hier muss Stimmenmehrheit vorliegen. - Die vorgeschlagene Änderung wird dann zur Besprechung den
LehrernLehrer/innen undMitarbeiternMitarbeiter/innen weitergegeben. - Findet der Vorschlag auch hier Unterstützung, wird er zur endgültigen Verabschiedung und Abstimmung dem nächsten gemeinsamen Klassensprecher-/Mitarbeiter- und Lehrertreffen vorgelegt.
- Wird auch hier eine Stimmenmehrheit erreicht, wird die Schülerschaft zwei Wochen vor Inkrafttrettung informiert werden. Die Kundmachung kann entweder öffentlich bei einem regulären Treffen oder schriftlich erfolgen.