Gemeindehelfer Schülerhandbuch Allgemeines Leben in der Schulgemeinschaft Mit der Aufnahme am ETS verpflichten sich die Schüler/innen, folgende Lebens- und Hausordnung zu respektieren. Wir ermutigen unsere Schüler/innen, christliche Werte zu kultivieren, die über ihre Zeit am ETS hinaus angewandt werden. Verstößt ein/e Schüler/in gegen die Schulregeln, obliegt es der letztendlichen Verantwortung des Disziplinarkomitees, notwendige Maßnahmen zur Disziplinierung und Wiederherstellung in einem Geist der Sanftmut, gemäß Galater 6:1, zu ergreifen. Die Disziplinierung kann folgende Maßnahmen beinhalten, ist aber nicht auf diese begrenzt: Tadel durch das Komitee, finanzielle Gebühren, Arbeitsstunden, Nachsitzen, Bewährung, Verlust des Stipendiums, Suspendierung und/oder sofortiger Ausschluss. Im Falle einer heftigen Auseinandersetzung ist der Präsident autorisiert, sofortige Maßnahmen zu ergreifen, die im besten Sinne der Schule sind. Grundsätzliches Einstellung und Verhalten Lehrer/innen, Mitarbeiter/innen und Schüler/innen kommen aus verschiedenen kulturellen und familiären Hintergründen. Deshalb wird von jedem Toleranz und Respekt den anderen gegenüber sowie ein höflicher Umgang miteinander erwartet. Nur durch Offenheit, Ehrlichkeit und gegenseitige Annahme kann unsere Schulgemeinschaft in einer christlichen Atmosphäre harmonieren, in der jeder das Wohlergehen des anderen sucht. Es wird von allen Schüler/innen erwartet, die folgenden Prinzipien einzuhalten: Wir leben nach biblischen Prinzipien und den ethischen Richtlinien der Gemeinde Gottes. Alle lehrmäßigen und praktischen Richtlinien der Gemeinde Gottes können auf der Website der Church of God (www.churchofgod.org) unter der Sektion „Beliefs“ eingesehen und nachgelesen werden. Wir sind ein Vorbild in unseren Beziehungen, in der Gemeinschaft mit den Mitschüler/innen und in der Gemeinde. Als Menschen, die von Gott in den Dienst gerufen sind, messen wir dem geistlichen Leben Priorität bei und respektieren unterschiedliche, kulturell geprägte Ausdrucksformen unserer Brüder und Schwestern. Wir helfen einander in schwierigen Zeiten und nehmen Hilfe in Zeiten der Not an. Erscheinungsbild Es wird von den Schüler/innen erwartet, sich innerhalb wie auch außerhalb der Schule sauber und ordentlich zu kleiden und auf ein Erscheinungsbild zu achten, das christliche Bescheidenheit und Respekt widerspiegelt. Bei öffentlichen Schulveranstaltungen und auch zu Anlässen, bei denen die Schule repräsentiert wird, wird eine dem Anlass entsprechende Kleidung erwartet. Freizeitkleidung, wie beipielsweise Jogginghosen und Hausschuhe, ist im Unterricht sowie zu Gottesdiensten und Andachten nicht erlaubt. Die Schüler/innen sollten keine Kleidung tragen, die zu viel Haut zeigt oder zu eng anliegt. Verhalten gegenüber Personen des anderen Geschlechts Es wird von den Schüler/innen erwartet, folgende Regeln zu befolgen: 1. Verbringe Zeit mit verschiedenen Schüler/innen und nicht immer mit derselben Person. Dies gilt auch für Mahlzeiten und Andachten. 2. Betrete zu keiner Zeit die Zimmer oder Wohnbereiche des anderen Geschlechts. 3. Jede Zeit, die außerhalb der Zeit von 7:00 bis 22:00 Uhr mit Mitgliedern des anderen Geschlechts verbracht wird, muss immer in einer Gruppe stattfinden. 4. Neue Schüler dürfen in ihrem ersten Jahr keine Beziehung eingehen. 5. Wenn zwei Personen eine Beziehung eingehen möchten, sollten sie dies zunächst mit einem vertrauenswürdigen geistlichen Leiter oder Mentor besprechen. 6. Verbringt Zeit in Gruppen statt allein als Paar. 7. Verzichte auf intimes Verhalten und körperlichen Kontakt mit Mitgliedern des anderen Geschlechts. Beziehung zwischen Personen, die vorhaben, sich zu verloben oder zu heiraten Es wird von Schüler/innen erwartet, die folgenden Verpflichtungen einzuhalten: Der seelsorgerliche Rat sowie die oben genannten Richtlinien in der Entwicklung einer Freundschaft werden akzeptiert. Überprüfung der Freundschaft durch Gebet und Fasten. Die Ausbildung für den geistlichen Dienst hat weiterhin Priorität. Es wird ein verantwortungsbewusster Umgang als Paar gelebt, welcher die geschlechtliche Enthaltsamkeit vor der öffentlichen und religiösen Eheschließung beinhaltet. Hochzeiten sollten nur für die Sommer- /Winterferien geplant werden. Schülerausweise Schülerausweise sind im Sekretariat für Schüler/innen nach Abgabe einer Gebühr und eines Passbildes erhältlich. Mit diesem Ausweis kann es möglich sein, vergünstigte Fahrkarten, Eintritte zu Konzerten, Museen, etc. zu bekommen. Versicherungen Alle Schüler/innen, deutsch und nicht-deutsch, sind gesetzlich verpflichtet, über eine Krankenversicherung zu verfügen und dies der Schule schriftlich nachzuweisen. Für jegliche Reisen außerhalb von Deutschland müssen Schüler/innen ihren Versicherungsstand vorher klären. In manchen Fällen wird eine Reiseversicherung empfohlen.Während der Ausbildung sind die Schüler/innen bei Teilnahme an schulischen Veranstaltungen in der gesetzlichen Unfallversicherung der Schule mitversichert. Unfälle jeglicher Art müssen umgehend der Schulleitung gemeldet werden. Alle Schüler/innen benötigen eine Haftpflichtversicherung. Ausländische Schüler/innen Das Schulbüro gibt Auskunft über Visa, Reisepässe, Arbeitserlaubnis und Führerscheine für ausländische Schüler/innen. Es liegt jedoch in der Verantwortung des/der Schülers/in, die Papiere gemäß der rechtlichen Anforderungen sicherzustellen und zu verwalten. Nichteinhaltungen dieser Verpflichtungen können zu Bußgeldern oder zum Verweis aus der BRD führen. An- und Abmeldung Bei Anreise zum Ausbildungsbeginn ist jede/jeder neue Schüler/in verpflichtet, sich innerhalb der ersten Woche beim Einwohnermeldeamt in Freudenstadt zu melden. Dies geschieht in der Regel im Rahmen der Orientierungswoche. Alternativ können die Anmeldeformulare im Sekretariat der Schule abgeholt werden. Ausländische Schüler/innen müssen sich auch beim Ausländeramt in Freudenstadt melden. Die Schüler/innen muss außerdem alle notwendigen Dokumente bezüglich Krankenversicherung (siehe oben) und Begleichung der Studienkosten mitbringen. Am Ende der Schulzeit liegt eine fristgerechte Abmeldung beim Einwohnermeldeamt, wie auch das Kündigen von Bankkonten und das Einrichten eines Postnachsendeantrages in der Verantwortung des/der Schülers/in. Hausordnung Alkohol, Tabak Alkohol- und Drogenkonsum sowie Rauchen sind im Einvernehmen mit den ethischen Richtlinien der Gemeinde Gottes, des Schulträgers, während der Zeit der Ausbildung untersagt. Komplette Abstinenz ist dabei der Grundsatz innerhalb der Schule, außerhalb wird diese dringend empfohlen. Notfälle Die Internatsleitung, bzw. zuständige Person für Erste Hilfe, sollte von jedem Notfall unterrichtet werden. Im Falle der Abwesenheit der Internatsleitung/Erste Hilfe Person muss ein/e andere/r Mitarbeiter/in informiert werden. Notrufnummern und Nummern für medizinische Hilfe befinden sich im Erste-Hilfe-Ordner im Postfachraum. Erste-Hilfe-Material ist ebenfalls im Postfachraum verfügbar. Feuerschutz Offenes Feuer, wie z. B. Kerzen, ist in den Zimmern und in den Aufenthaltsräumen nicht gestattet. Feuerwerkskörper sind strengstens verboten. Feuerlöscher sind auf jeder Etage des Gebäudes leicht zugänglich. Die Schüler/innen sollten sich mit den Fluchtwegen für den Notfall vertraut machen. Eine Brandschutzübung kann ohne Vorwarnung durchgeführt werden. Im Brandfall müssen alle Schüler/innen und Mitarbeiter/innen das Gebäude sofort verlassen, ohne persönliche Gegenstände mitzunehmen. Der Sammelplatz befindet sich auf dem Parkplatz. Essen und Trinken Essen und Trinken ist in den folgenden Bereiche NICHT erlaubt: Klassenzimmer Leseraum Kapelle Bibliothek Alle Mahlzeiten müssen im Speisesaal eingenommen werden; Essen aus dem Speisesaal darf nur auf das Zimmer mitgenommen werden, wenn ein/e Schüler/in krank ist oder aus berechtigtem Grund nicht am Essen teilnehmen konnte.Das Mitnehmen von Geschirr und Besteck aus dem Restaurant ist nicht erlaubt.Wasser und Kaffee darf mitgenommen werden, aber nur in verschließbaren Bechern bzw. Flaschen. Mobiliar/Einrichtung Entstandene Schäden am Schulmobiliar müssen dem Haustechniker gemeldet werden. Sind Schäden fahrlässig oder mit Absicht entstanden, werden sie dem/der Schüler/in berechnet. Sicherheit Die Haustüren sind während der Unterrichtszeiten geöffnet und werden abends abgeschlossen. Alle im Haus wohnenden Schüler/innen erhalten einen Zimmerschlüssel, der auch die Eingangstür öffnet. Für den Schlüssel und das Zimmer muss eine Kaution von € 50 bezahlt werden. Am Ende des Schuljahres wird die Kaution erstattet, wenn der Schlüssel zurückgegeben wurde und das Zimmer in Ordnung ist. Internetzugang Auf dem ganzen Campus ist Zugang zum Internet möglich. Wir erwarten von jedem/r Schüler/in einen gottesfürchtigen Umgang des Internets. Im Zweifelsfall (illegale Downloads oder ähnliches) trägt der/die Schüler/in die Haftung. Küche Die Küche darf nur vom Personal oder von Personen, die für eine spezielle Aufgabe eingeteilt sind, betreten werden. Schüler/innen ist es untersagt, die Küche zu betreten und sich etwas daraus zu holen. Nur autorisierte Personen dürfen die Küche und die Dinge darin verwalten. Freizeitaktivitäten Von den Schüler/innen wird erwartet, dass sie einen Lebenswandel nach biblischem Standard gemäß Philipper 4,8 führen. Die Auswahl von Filmen, Musik, Lesestoff und Computerspielen sollten dieses Anliegen reflektieren. Post Persönliche Post sollte folgendermaßen adressiert sein: Name des/der Schülers/SchülerinEuropäisches Theologisches SeminarRippoldsauer Straße 50D-72250 Freudenstadt-Kniebis Jede/r Schüler/in hat in der Schule sein/ihr eigenes Postfach. Mahlzeiten (Ein- und Austraglisten) Internatsschüler/innen, die unter der Woche (Montag bis Freitag) nicht am Essen teilnehmen wollen, müssen sich bis 09.00 Uhr am jeweiligen Tag austragen.Internatsschüler/innen, die am Wochenende an Mahlzeiten teilnehmen, müssen sich am Vortag bis 18.30 Uhr anmelden.Außerhalb wohnende Schüler/innen können an den Schulmahlzeiten teilnehmen, sollten sich aber unter Woche bis 09:00 Uhr und am Wochenende bis 18:30 am Vortag für die entsprechenden Mahlzeiten eintragen. Wer sich nicht eingetragen hat, kann ggfs. trotzdem an einer Mahlzeit teilnehmen (unter der Bedingung der direkten Bezahlung des regulären Preises der Mahlzeit und der Verfügbarkeit von Essen, je nachdem wie vom/von der verantwortlichen Mitarbeiter/in des Küchenteams entschieden wird).Außerdem sollten sich Schüler/innen, um übermäßige Essensabfälle zu vermeiden, nur zu Mahlzeiten eintragen, die sie beabsichtigen einzunehmen. Wenn vorher bekannt ist, dass ein/e Schüler/in eine Mahlzeit auf Grund von Gemeinde Aktivitäten verpasst, besteht die Möglichkeit, ihm Essen von Mitschüler/innen zur Seite stellen zu lassen. Öffnungszeiten Restaurant Das Restaurant ist nur während der Mahlzeiten und Kaffeepausen geöffnet. Aus hygienischen Gründen darf es darüber hinaus nicht als Aufenthaltsraum genutzt werden. Ruhezeit Wir bitten alle Schüler/innen die allgemeine Ruhezeit zwischen 22.00 Uhr - 7.00 Uhr zu beachten. Schulsekretariat Das Schulsekretariat ist gemäß den angeschlagenen Öffnungszeiten geöffnet. Schulfahrzeuge Zu Beginn jeden Schuljahres nimmt der Haustechniker Probefahrten vor, um Fahrer/innen für die schulische und private Nutzng der Schulfahrzeuge zu bestimmen. Niemand darf die Schulfahrzeuge ohne Erlaubnis fahren.Werden die Schulfahrzeuge privat genutzt, müssen diese bis spätestens 22:00 Uhr zurück am ETS sein. Jegliche Ausnahme muss von der Hausmanagerin genehmigt werdenNähere Informationen bezüglich Nutzung, Fahrtenbuch-Eintrag, Kfz-Versicherung etc. erhalten die ausgewählten Fahrer vom Haustechniker. Student Center Das Student Center steht den Schüler/innen bis 22.00 Uhr zur Verfügung (01.00 Uhr am Freitag- und Samstagabend). Eine Küche mit Theke, Küchenschrank und Mikrowelle ist ihnen ebenfalls frei zugänglich, muss jedoch sauber hinterlassen werden. Zu bestimmten Zeiten kann dieser Raum auch zu Unterrichtszwecken oder besonderen Veranstaltungen dienen und sollte dann nicht betreten werden. Arbeitsstunde Jede/r Schüler/in ist verpflichtet, sich durch Mithilfe bei den Hausarbeiten in die Schulgemeinschaft einzubringen. Die verschiedenen Aufgaben werden zu Beginn des Semesters von der Internatsleitung zugeteilt und am Weißen Brett ausgehängt. Bitte beachtet folgende Richtlinien: Internatsschüler/innen arbeiten ca. 6 Stunden pro Woche (unentgeltlich); außerhalb wohnende Schüler/innen ca. 4 Stunden. Während der Arbeit sind die allgemeinen Sicherheitsvorschriften zu beachten. Arbeiten sollten in den vorgeschriebenen Arbeitszeiten verrichtet werden. Sollte man mit der Arbeit früher fertig sein, ist dies dem verantwortlichen Anleiter mitzuteilen. Zusätzliche Aufgaben können zugeteilt weden. Studienzeit Die Abendstunden von 19.00 - 22.00 Uhr (Mo-Do) sind als Studienzeit angesetzt, in der auf Ruhe in den Wohnbereichen geachtet wird. Telefon Die Telefonnummer lautet 07442 4905 xx (xx = Zimmernummer). Handys müssen im Unterricht und Gottesdienst abgeschaltet sein. Nur in Notfällen sollten Gespräche nach 22.00 Uhr entgegengenommen werden. Heizung/Wasser/Strom Jedes Zimmer ist mit Zentralheizung versehen, weswegen keine privaten Heizkörper erlaubt sind. Die Heizung soll beim Verlassen des Raumes auf maximal 3 gestellt werden. Dreimal am Tag sollten die Zimmer gelüftet werden (gegen Schimmelbildung), d. h. drei bis fünf Minuten Fenster öffnen und dann wieder schließen. Die Nutzung von Küchengeräten aller Art, ausgenommen Wasserkocher und Kaffeemaschinen, ist in den Internatszimmern nicht gestattet. Veränderungen an Wasserversorgung und Sicherungen dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Haustechnikers von Schüler/innen selbst durchgeführt werden. Betriebsinterne Räume Es ist nicht erlaubt, interne Räume, wie die Großküche, Lagerräume, Garagen und Heizraum zu betreten, ausgenommen zur Erledigung des Arbeitsdienstes. Werkzeuge oder sonstige schuleigene oder private Gegenstände dürfen nicht entnommen werden. Waffen Es ist Schüler/innen nicht erlaubt, auf dem Campus irgendeine Form von Waffen zu haben.Internatsleben Wäsche Jede/r Schüler/in ist selbst verantwortlich für das Waschen und Trocknen der persönlichen Kleidung. Im Waschraum sollte trockene Kleidung so schnell wie möglich wieder abgehängt werden. Marken für den Gebrauch der Maschinen können bei der Internatsleitung käuflich erworben werden. Auf jedem Flur des Internats ist ein Bügeleisen vorhanden. Privatsphäre Das Zusammenleben im Internat erfordert, dass die Privatsphäre der anderen respektiert wird. Die einzelnen Zimmer der Schüler/innen gehören zur Privatsphäre, während andere Räumlichkeiten (wie z. B. das Student Center) die Möglichkeit bieten, Gemeinschaft zu pflegen. Wohnen außerhalb des Hauses Alleinstehende Schüler/innen, die außerhalb des Wohnheims wohnen möchten, müssen die Genehmigung der Schulleitung einholen. Eine Genehmigung wird nur in Ausnahmefällen erteilt. Das Zusammenleben in der Schulgemeinschaft wird als wichtiger Bestandteil des Ausbildungsprozesses angesehen. Verheiratete Paare müssen jedoch außerhalb der Schule wohnen. Lärm Musikinstrumente sowie Musik von Smartphones, Musikboxen etc. sollten während der Ruhezeiten nicht gespielt werden. Zu allen anderen Zeiten sollten sie nur in Zimmerlautstärke gespielt werden. Dies gilt für alle Schulbereiche mit Ausnahme der Musikübungsräume.Die Ruhezeit von 22:00-07:00 Uhr muss aber von allen beachtet werden. Haustiere Es ist nicht gestattet, in der Schule Haustiere zu halten. Zimmerreinigung Internatsschüler/innen sind verantwortlich, ihre Zimmer sauber zu halten. Dafür benötigte Putzmittel werden gestellt. Die Sauberkeit eines jeden Zimmer wird wöchentlich von der Internatsleitung überprüft. Abmelden Die Schule sollte zu allen Zeiten wissen, wo sich die Internatsschüler/innen aufhalten, um in Notfällen den Eltern oder Angehörigen Auskünfte geben zu können. Deshalb ist es notwendig, dass jede/r Schüler/in, der/die außerhalb des Hauses übernachtet, der Internatsleitung vorher Bescheid gibt. Ferien Während der Ferien können Schüler/innen nicht ohne Erlaubnis der Hausmanagerin auf der Schule wohnen. Öffnungs- und Schließungstermine des Internats werden im Schulkalender veröffentlicht. Besucher/innen Besucher/innen sind im Wohnheim willkommen sofern ein Gästezimmer zur Verfügung steht und die Übernachtung im Voraus mit der Internatsleitung abgesprochen wurde. Besucher/innen haben sich an die Hausregeln zu halten. Ihr/e Gastgeber/in oder sie selbst sind dafür verantwortlich, für die Übernachtung und Verpflegung im Schulbüro zu bezahlen.Bibliotheksbenutzung Die Bibliothek dient dem Zweck der theologischen Aus- und Weiterbildung am Europäischen Theologischen Seminar. Den Schüler/innen steht eine Sammlung von theologischen Lehrbüchern, Nachschlagewerken, Abhandlungen und Zeitschriften in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung. Bibliotheksbestände befinden sich in der Bibliothek, im Leseraum sowie im 1. Level-Klassenzimmer.Bücher mit weißer Signatur können von den Schüler/innen unter Nutzung ihrer Schüler-ID entliehen werden (Näheres siehe unten). Nachschlagewerke (mit gelber Signatur) dürfen nicht aus den jeweiligen Bibliotheken entfernt werden. Gebühren Für die Nutzung der Bibliothek wird ein jährlicher Beitrag von 100,00€ erhoben. Für verspätet zurückgegebene Bibliotheksbestände wird eine Säumnisgebühr von 1,00€ pro Tag Fälligkeit und Buch erhoben. Dies gilt ab 23:01 Uhr abends am Rückgabetag. Die Säumnisgebühr ist beim Personal zu entrichten. Die Bibliothek ist auch für Nutzer zugänglich, die nicht an der Schule eingeschrieben sind. Die Gebühr beträgt 50 € pro Semester und ist an der Rezeption zu entrichten, wo sie auch eine Nutzer-ID-Karte erhalten. Benutzungsordnung Bibliotheksbenutzer/innen haben folgenden Anweisungen für die Nutzung der Bibliothek Folge zu leisten: Die Bibliothek und der Leseraum sind während des Semesters von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr geöffnet, auch wenn nicht immer Personal im Dienst ist. Jedes Buch, auch wenn es in der Bibliothek oder im Leseraum benutzt wird, MUSS vorher ordnungsgemäß mit der Studenten ID ausgecheckt werden, auch wenn es nur in der Bibliothek oder im leseraum genutzt wird.Auf keinen Fall darf Bibliotheksbestand ohne ordnungsgemäßes Ausleihverfahren aus den Bibliotheken entfernt werden! Das Limit der gleichzeitig auszuleihenden Bücher liegt bei zehn Stück. Ausnahmen genehmigt die Bibliotheksleitung. Benutzte Bücher dürfen nicht von Schüler/innen selbst in die Regale zurückgestellt werden, sondern sind auf dem Bücherwagen (Hauptbibliothek) bzw. auf dem Rückgaberegal (Leseraum) abzulegen. Bücher, die für laufende Kurse reserviert sind, werden auf dem Reserved Shelf in der Hauptbibliothek aufbewahrt und dürfen für maximal zwei Stunden entliehen werden. Von dort benutzte Bücher MÜSSEN auch dorthin zurückgestellt werden! Die Leihfrist beträgt in der Regel vier Wochen. Sie kann um weitere zwei Wochen verlängert werden, sofern keine Vorbestellung vorliegt oder anderweitige Nutzung Vorrang hat. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Die Bibliothek kann die Leihfrist in besonderen Fällen verkürzen. Zeitschriften aus dem Zeitschriftenregal dürfen nur in der Bibliothek oder im Foyer gelesen werden und müssen danach an den richtigen Platz im Regal zurückgesteckt werden. Der Arbeitsplatz in den Bibliotheksräumen muss spätestens am Abend komplett geräumt werden. Um ein möglichst ungestörtes Arbeiten zu ermöglichen, wird um Ruhe gebeten. Essen und Trinken ist in allen Bibliotheksräumen untersagt, abgesehen von Wasser in verschließbaren Gefäßen. Der gesamte Arbeitsplatz des Bibliothekspersonals ist für Nutzer/innen nicht zugänglich. Bei Beschädigungen oder Verlust des ausgeliehenen Buches hat der/die Nutzer/in vollen Ersatz für die der Bibliothek dadurch entstehenden Kosten zu leisten. Die Bibliotheksleitung kann bestimmtes Bibliotheksgut von der Ausleihe oder Nutzung ausschließen. Drucken/Fotokopieren/Scannen In der Bibliothek steht den Schüler/innen ein Drucker/Kopierer zur Verfügung. Zu Beginn des Schuljahres erhält jede/r Schüler/in ein Druckerkonto sowie einen Code zur Nutzung des Druckers/Kopierers. Eine Seite kostet 0,10€. Das Druckerkonto kann zu den Personalzeiten bei diesem aufgeladen werden.Das Anfertigen von Kopien und Scans aus dem Bibliotheksbestand ist gestattet. Die Nutzer/innen trägt jedoch die Verantwortung für die Einhaltung urheberrechtlicher Vorschriften. Verstöße gegen die Benutzungsordnung Leser/innen, die die gegen die Bibliotheksordnung verstoßen, können ihre Benutzerrechte vorübergehend oder dauerhaft verlieren. Schulveranstaltungen Um die Gemeinschaft innerhalb der Schule und den Kontakt nach außen zu fördern, bietet die Schule zusätzlich zum Unterricht verschiedene Veranstaltungen an. Diese Veranstaltungen sind auf dem Schulkalender ausgewiesen und es besteht Teilnahmepflicht. Es wird von allen Schüler/innen erwartet diesen Veranstaltungen Priorität gegenüber Gemeindeaktivitäten, Hausaufgaben oder persönlichen Angelegenheiten zu geben. Es wird von allen Schüler/innen erwartet, dass sie in mindestens einem der Planungsteams mitarbeiten, die für Schulveranstaltungen verantwortlich sind. Abwesenheit von diesen Veranstaltungen muss im Vorfeld von der Hausmangerin genehmigt werden. Diese Veranstaltungen können folgende umfassen: Weihnachtsfeier Vor den Weihnachtsferien kommen wir zu einer Weihnachtsfeier zusammen. An diesem Abend findet auch das traditionelle „Wichteln“ statt. Familienabende der einzelnen Klassen Die zweite Stufe präsentiert pro Jahr einen Unterhaltungsabend für die Schulfamilie. Die Teilnahme an diesen Abenden ist auf Lehrer, Mitarbeiter/innen, Schüler/inne und Gäste, die eine Einladung der verantwortlichen Klasse erhalten haben, beschränkt. Schuleröffnungsfeier Jedes Schuljahr beginnt mit einer Eröffnungs- und gleichzeitigen Graduierungsfeier, im Rahmen derer die absolvierenden Schüler/innen ihre Diplome erhalten und neue Schüler/innen vorgestellt werden. Diese Feier findet im Kontext eines Gottesdienstes statt. Musikabende Gegen Ende eines jeden Semesters tragen die Schüler/innen, die am Musikunterricht der Schule teilnehmen, musikalische Darbietungen vor. Schulpicknick Einmal pro Jahr planen wir für die ganze Schule an einem Nachmittag ein Picknick, zu dem auch die Ehepartner/innen bzw. Kinder der Schüler/innen, Lehrer/innen und Mitarbeiter/innen eingeladen sind. Schüler/innenvertretung Klassentreffen finden regelmäßig am Freitagvormittag statt. Zu Beginn des Schuljahres wählt jede Klasse zwei Klassensprecher/innen, welche sie bei den Klassensprecher-Treffen vertreten. In regelmäßigen gemeinsamen Lehrer-/Mitarbeiter-/Klassensprechertreffen (Class Speakers Meetings) werden Entscheidungen bezüglich der Bedürfnisse der Schüler/innen, der Unterrichtsbewertung sowie der allgemeinen akademischen und häuslichen Situation getroffen. Diese Treffen sind ausgesprochen wichtig für die Verbindung zwischen Schüler/innen, Lehrer/innen und Mitarbeiter/innen. Die Klassen werden von den Klassensprecher/innen über jede getroffene Entscheidung unterrichtet. Das Schülerforum für die gesamte Schülerschaft wird einmla pro Semester abgehalten, um jedem die Möglichkeit zur Meinungsäußerung zu geben. Entscheidungen werden im Forum nicht gefällt, es sei denn, dass das gemeinsame Lehrer-/Mitarbeiter-/Klassensprechertreffen eine bestimmte Sache zur Abstimmung vorschlägt. Geistliches Leben in der Schule Schulgottesdienst Gemeinsam gestalten und feiern wir jeden Mittwochvormittag einen Gottesdienst in der Schule. Zugeteilte Aufgaben ermutigen zur Teilnahme in den Gottesdiensten durch Predigen, Lobpreisleitung, Schriftlesung, besondere Musik und musikalische Begleitung.  Abendmahl, Fußwaschung und Fastentage werden gewöhnlich einmal pro Semester durchgeführt. Gemeindemitgliedschaft Während der Zeit am Seminar ermutigen wir alle Schüler/innen die Mitgliedschaft in ihrer Heimatgemeinde, welche ihre Berufung für den Dienst bestätigt und sie der Schule empfohlen hat, beizubehalten. Es wird erwartet, dass die Schüler/innen auch den Rat dieser Gemeinde in Bezug auf ihren weiteren Weg nach Abschluss ihres Studiums am ETS suchen. Gebetstreffen Montags bis donnerstags findet um 20 Uhr ein von Schüler/innen geleitetes Gebetstreffen statt. Persönliche Andachten Alle Mitglieder der ETS-Gemeinschaft werden dazu ermutigt, die geistliche Disziplin der täglichen persönlichen Stillen Zeit zu entwickeln, da diese für das richtige geistliche Wachstum jedes Einzelnen notwendig ist. Gottesdienste, Gebetstreffen und andere Aktivitäten sind kein Ersatz für die persönliche Zeit vor Gott. Schulandachten und Zellgruppen An drei Tagen der Woche treffen sich alle Schüler/innen und Mitarbeiter/innen im Plenum zur Andacht, einmal wöchentlich findet Zellgruppe statt. Dadurch sollen Gelegenheiten zum gemeinsamen Gespräch und Gebet, zur Bibelbetrachtung und Anbetung gegeben werden. Seelsorge und Mentoring Die Schüler/innen werden ermutigt, bei Bedarf seelsorgerliche Hilfe und Leitung von Lehrern und Mitarbeitern zu suchen. Jeder Schüler ist einer Zellgruppe zugeteilt, deren Leiter für Seelsorge bereitstehen, wie auch der/die Campus-Pastor/in. Zudem ist jede/r Schüler/in einem/r Mitarbeiter/in (Mentor/in) zugeteilt, mit welchen zusätzliche Mentoring-Treffen stattfinden. Gottesdienstbesuch am Sonntag Wir erwarten, dass jede/r Schüler/in sonntags einen Gottesdienst in einer der umliegenden Gemeinden besucht und sich soweit wie möglich während seiner ganzen Schulzeit in diese Gemeinde integriert.Verstöße gegen die Lebens- und Hausordnung Disziplinarkomitee Als Repräsentant der Schulgemeinschaft im Dienst der Ermahnung und Wiederherstellung dient ein Disziplinarkomitee. Dieses besteht aus mindestens drei Mitgliedern, welche zu Beginn eines jeden Schuljahres vom Präsidenten (dem Vorsitzenden des Komittees) ausgewählt werden. Sie prüfen Fälle, die von Dozent/innen oder Mitarbeiter/innen vorgebracht werden. Das Komitee sollte den/die Beschuldigte/n anhören, beten, beratschlagen und angemessene Maßnahmen bestimmen. Im Falle einer heftigen Auseinandersetzung ist der Präsident autorisiert, sofortige Maßnahmen zu ergreifen, die dem größten Interesse dieser Institution entsprechen. Streitschlichtung Streitschlichtung ist eine mögliche Form der Konfliktlösung. Folgende Schritte sind dabei einzuhalten: Angelegenheiten, in denen Vermittlung nötig ist, müssen dem/der Campus-Pastor/in gemeldet werden. Der Vermittlungsprozess muss vom/von der Campus-Pastor/in in Form eines gemeinsamen Treffens mit den beteiligten Personen iniziiert werden. Kann die Angelegenheit nicht gelöst werden, muss sie dem Disziplinarkomitee vorgebracht werden. Betrifft die Angelegenheit auch den akademischen Bereich, muss der Dekan ebenfalls in den Vermittlungsprozess mit einbezogen werden. Änderungen des Schülerhandbuchs Die Schulleitung behält sich das Recht vor, Änderungen in der Lebens- und Hausordnung, einschließlich das Schüler Handbuch, vorzunehmen. Wenn Änderungen vorgenommen werden, muss die Schülerschaft zwei Wochen vor Inkrafttrettung informiert werden. Die Kundmachung kann entweder öffentlich bei einem regulären Treffen oder schriftlich erfolgen.Die Schüler/innen können auch Änderungsvorschläge der Schulleitung kundmachen, durch den folgenden Prozess: Die vorgeschlagene Änderung muss schriftlich an die jeweilige ganze Klasse zur Diskussion und Abstimmung ergehen. Die vorgeschlagene Änderung wird nur bei Stimmenmehrheit weiterverfolgt. Die Änderung wird dann den Klassensprecher/innen zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt. Auch hier muss Stimmenmehrheit vorliegen. Die vorgeschlagene Änderung wird dann zur Besprechung den Lehrer/innen und Mitarbeiter/innen weitergegeben. Findet der Vorschlag auch hier Unterstützung, wird er zur endgültigen Verabschiedung und Abstimmung dem nächsten gemeinsamen Klassensprecher-/Mitarbeiter- und Lehrertreffen vorgelegt. Wird auch hier eine Stimmenmehrheit erreicht, wird die Schülerschaft zwei Wochen vor Inkrafttrettung informiert werden. Die Kundmachung kann entweder öffentlich bei einem regulären Treffen oder schriftlich erfolgen. Ausbildungsordnung Ausbildungsgänge GRUNDKURS Diese Ausbildung umfasst ein Jahr und dient zur Vorbereitung für den Gemeindedienst oder für ein sich anschließendes Aufbaustudium. Der Grundkurs muss von allen Schüler/innen erfolgreich absolviert werden. Für ein Weiterstudium bedarf es einer Empfehlung durch das Lehrerkollegium. Im zweiten und dritten Schuljahr erfolgt der Unterricht ausbildungsgangspezifisch, wobei gewisse Überschneidungen möglich sind. KATECHET/IN UND JUGEND-/KINDERDIENSTLEITER/IN Zwei Jahre theoretische Ausbildung, gefolgt von einem Praktikumsjahr. Das zweite Jahr dieses Ausbildungsprogramms konzentriert sich auf Gemeindepädagogik. AUSBILDUNG ZUM GEMEINDEHELFER Dieses Programm umfasst drei Jahre Studium am Seminar und ein Praktikumsjahr. Nach dem ersten Jahr wählt jeder Student einen Schwerpunktbereich für seine Ausbildung: Pastoraler Dienst Dieser Schwerpunkt soll die Schüler/innen darauf vorbereiten, Gemeinden mit Zuversicht und einem tiefen Verständnis der Bibel zu leiten. Er bietet eine ganzheitliche Kombination aus gründlichem Studium, praktischer Ausbildung und gesitlichem Leben. Seelsorge Dieser Schwerpunkt soll die Schüler/innen darauf vorbereiten, als empathische Seelsorger und ehrenamtliche zu fungieren, indem sie Fähigkeiten entwickeln, um das geistliche und emotionale Wohlbefinden von Einzelpersonen und Familien einfühlsam zu unterstützen. Missionar Dieser Schwerpunkt soll die Schüler/innen darauf vorbereiten, als interkulturelle Missionare zu dienen und das Evangelium weltweit zu verbreiten. Gemeindemusik Dieser Schwerpunkt für Gemeindemusiker/innen, Sänger/innen und Lobpreisleiter/innen verbindet Musiktheorie, praktische Ausbildung und biblische Grundlagen, um die Schüler/innen auf einen wirkungsvollen Dienst in örtlichen Gemeinden vorzubereiten. Gemeindepädagogik Dieser Schwerpunkt soll die Schüler/innen darauf vorbereiten, Unterrichtsprogramme und Initiativen in lokalen Kirchen zu leiten. Er verbindet biblische Wissenschaft, theologische Erkenntnisse und praktische Lehrfähigkeiten, um die Schüler/innen auf den Dienst vorzubereiten. DAS AKADEMISCHE JAHR Das akademische Jahr ist unterteilt in zwei Semester mit jeweils 16 Unterrichtswochen, in welchen die Schüler/innen mindestens 22 Stunden pro Woche belegen müssen. Das Schuljahr beginnt am 1. September und endet am 30. Juni des folgenden Jahres. 1. Pflichtfächer Alle Pflichtkurse müssen erfolgreich abgeschlossen werden. Für den Abschluss muss ein Durchschnitt von mindestens 2.0 oder mehr erreicht werden. Pflichtkurse sind alle Grundkurse, Wahlfächer und Begleit- und Semesterpraktika sowie die Kurse, die mit einer Note bewertet werden. Die Ausbildung (inkl. Abgabe der Abschlussarbeit) muss innerhalb von fünf Jahren nach der ersten Einschreibung an der ETS abgeschlossen werden. Im Falle einer schweren Erkrankung kann auf schriftlichen Antrag an den Studiendekan eine Verlängerung gewährt werden.Wenn ein/e Schüler/in einen Kurs nicht besteht, muss innerhalb eines Monats nach Semesterende (in welchem der nicht bestandene Kurs angeboten wurde) eine wiederholte Prüfung abgelegt werden, die den gesamten Kursinhalt beinhaltet. Alternativ muss der Kurs im folgenden Jahr oder wenn er erneut angeboten wird, wiederholt und erfolgreich abgeschlossen werden. 2. Wahlfächer Zusätzlich zu den Pflichtfächern können die Schüler/innen angebotene Wahlfächer belegen. Innerhalb der ersten Woche eines Semesters kann man aus einem Wahlfach ohne weitere Folgen ausscheiden. Scheidet ein/e Schüler/in nach der zweiten Woche aus einem Wahlfach aus, erhält er die Note „W“ (Withdrawal), und eine eventuell erhobene Unterrichtsgebühr wird nicht zurückerstattet. Dies trifft nicht zu für Wahlfächer, die von der Schule abgesagt werden müssen. Wahlfächer werden nur bei einer Mindestanzahl von drei Interessent/innen unterrichtet.Wahlfächer können von Schüler/innen als Gasthörer/innen besucht werden, sofern sie sich den allgemeinen Anwesenheits- und Finanzregelungen der Schule unterstellen. Die Prüfungen brauchen dann nicht mitgeschrieben werden. Es wird keine Fachnote erteilt; nur die Teilnahme am Unterricht wird bescheinigt. Praktischer Musikunterricht (Gesangs- und Instrumentalunterricht) ist für Gasthörer/innen nicht zugänglich. 3. Zuordnung in eine höhere Klassenstufe Eine Zuordnung in eine höhere Unterrichtsstufe bei Antritt der Ausbildung ist auf zwei Wegen möglich: ETS stimmt der Übertragung von Credits anderer Schulen zu. durch Ablegen einer Prüfung in bereits absolvierten Fächern. Dies ist jedoch nur in bestimmten Fächern und bei folgenden Bedingungen möglich:i. Credits, die durch eine Prüfung erlangt werden, werden mit „P“ (Pass = Bestanden) ins Zeugnis aufgenommen und haben keinen Einfluss auf die Durchschnittsnote des Schülers.ii. In der jeweiligen Prüfung muss zumindest eine Versetzungsnote erreicht werden, um für das Fach Credits zu erreichen.iii. Eine solche Anerkennung kann nur für Fächer des Grundkurses gegeben werden, vorausgesetzt der/die Schüler/in erreicht dennoch mindestens 20 Unterrichtsstunden pro Woche.iv. Prüfungen zur Anerkennung von bereits absolvierten Fächern können nur in den ersten zwei Wochen eines Semesters abgelegt werden. Jede Einordnung in eine höhere Klassenstufe bedarf der Genehmigung des Dekans.Praktika Praktika machen einen wichtigen Teil der gesamten Ausbildungserfahrung am ETS aus. Als grundlegender Teil der Ausbildung wird daher von allen Schüler/innen erwartet, Praktika je nach Studienschwerpunkt zu absolvieren. Es gibt drei Arten von Praktika. Begleitpraktikum Das Begleitpraktikum wird als eine Unterstützung zum Lernen innerhalb eines bereits existierenden Gemeindedienstes angesehen.Die Platzierung der Schüler/innen für das Begleitpraktikum wird in Kooperation vom/von der Praktikumsleiter/in, dem/der Pastor/in vor Ort und dem/r Schüler/in gemäß dessen Dienst- und Studienbereich erarbeitet. Eine Beschreibung der Praktikumsanforderungen erstellt der/die verantwortliche Pastor/in oder Leiter/in einer Einrichtung vor Antritt des Dienstes. Die Schüler/innen wird Teil der Gemeinde, in welcher sie dienen wird. Praktikumsberichte sollen regelmäßig an den/die Praktikumsleiter/in eingereicht werden. Praktikum Alle ETS Schüler/innen sind während der ersten drei Jahre verpflichtet an einem 8-wöchigen Praktikum teilzunehmen. Es wird in der Regel im Januar und Februar absolviert und kann in einer oder mehreren Gemeinden/Institutionen stattfinden.Diese Praktika werden in Zusammenarbeit mit dem/der Praktikumsleiter/in, dem/der Pastor/in der Gemeinde und dem/der Schüler/in koordiniert und geplant. Jede/r Schüler/in kann seine/ihre eigenen Interessen bei dieser Planung mit einbringen und sich an der Koordination beteiligen, natürlich in engster Zusammenarbeit mit dem/der Praktikumsleiter/in. Reisekosten Grundsätzlich übernimmt der Schüler die Reisekosten für sein Praktikum selbst. Dies wird den Gemeinden so mitgeteilt und um einen Beitrag an den Kosten gebeten. Ebenfalls werden die Gemeinden gebeten, ein kleines Taschengeld zu geben. Jegliche Reise- und Dienstausgaben sollten daher mit Belegen protokolliert werden. Praktikumsberichte Die ausgefüllten Praktikumsberichte müssen nach Ende des Praktikums innerhalb von 14 Tagen an die Schule zurückgesandt werden. Aufenthalt am ETS Übernachtung und Verpflegung außerhalb der Schulzeit ist nicht in den pauschalen Internatskosten der Schule beinhaltet. Nur diejenigen Schüler/innen, die im Haus zum Semesterpraktikum eingeteilt sind, erhalten freie Kost und Logis.Das Wohnen im Internat außerhalb der regulären Schulzeiten bedarf einer Sondergenehmigung des Hausmanagements. Jahrespraktikum Dauer Das Jahrespraktikum beginnt jeweils am 1. September und dauert bis 31. August des folgenden Jahres (Vollzeitpraktikum). Für Urlaub, Forschung und Schreiben der Abschlusarbeit werden zehn Wochen pro Jahr angesetzt. In individuellen Fällen kann dieser Zeitplan mit Genehmigung der Schule verändert werden.Das Praktikum kann zudem auf zwei Jahre ausgedehnt werden (bis 31. August des übernächsten Jahres), wenn der/die Schüler/in parallel einer anderen Beschäftigung nachgeht (Teilzeitpraktikum).Beim Ausbildungsgang zum/r Missionar/in muss das Jahrespraktikum im Ausland absolviert werden. Einteilung Es liegt in erster Linie in der Verantwortung der Schüler/innen, einen Platz für das Jahrespraktikum zu finden. Allerdings muss Rücksprache mit der Schule genommen werden. Das Praktikum kann in einer Lokalgemeinde oder in einem übergemeindlichen Werk stattfinden. Ein/e Praktikumsbetreuer/in vor Ort muss in jedem Fall gewährleistet sein. Anforderungen Ein vollzeitliches Jahrespraktikum beträgt 40 Std. wöchentlich (teilzeitliches Jahrespraktikum 15 Std. wöchentlich) und hat zudem fachorientierte Anforderungen. Anwesenheitsregularien Teilnahmepflicht und Anwesenheitskontrolle Es wird von jedem/r Schüler/in erwartet, dass er/sie den Unterricht pünktlich und regelmäßig besucht und diesem mit ganzer Aufmerksamkeit folgt. Der Missbrauch von Computern im Unterricht ist nicht gestattet und führt zu disziplinarischen Maßnahmen. Unberechtigte Unterrichtsversäumnis Eine unberechtigte Unterrichtsversäumnis liegt vor, wenn ein/e Schüler/in während eines Semesters den Unterricht mehr als einmal ohne begründete Entschuldigung versäumt. Jede unberechtigte Unterrichtsversäumnis führt zu einem Notenabzug von 3% der Gesamtnote für den jeweiligen Kurs. Befreiung von Pflichtunterrichtsfächern Eine Befreiung von Pflichtunterrichtsfächern kann in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur während der ersten Unterrichtswoche erteilt werden. Werden gesundheitliche Gründe geltend gemacht (z. B. Sportunterricht), ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Verhinderung der Teilnahme Ist ein/e Schüler/in aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit, Unfall) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen. Im Falle mündlicher Benachrichtigung muss der/die Schüler/in eine schriftliche Mitteilung bei seiner Rückkehr nachreichen. Es ist auch seine/ihre Verantwortung, die betroffenen Lehrer/innen über die Verhinderung der Teilnahme am Unterricht zu benachrichtigen. Bei einer Krankheitsdauer von mehr als drei Tagen wird die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangt. Der versäumte Unterricht muss von den Schüler/innen eigenverantwortlich nachgearbeitet werden. Beurlaubung Eine Beurlaubung vom Besuch des Unterrichts ist lediglich in begründeten Ausnahmefällen und auf rechtzeitigen Antrag (spätestens zwei Tage zuvor) beim Dekan möglich. Als Beurlaubungsgründe werden anerkannt: Besuch von Mitarbeiter- und Leiterschaftskonferenzen der jeweiligen Gemeinde oder Gemeindebewegung (bis zu fünf Unterrichtstagen pro Schuljahr); wichtiger persönlicher Grund (Todesfall in der nahen Verwandtschaft; schwere Erkrankung von Familienmitgliedern, soweit die Anwesenheit des/der Schüler/in zur vorläufigen Sicherung der Pflege erforderlich ist; Arzt- oder Zahnarzttermin, der zwangsweise in die Unterrichtszeit fällt). Nachholpflicht Für jegliches Fernbleiben vom Unterricht trägt der/die Schüler/in die Verantwortung, den versäumten Unterrichtsstoff nachzuholen. Prüfungen müssen im Einvernehmen mit dem Fachlehrer nachgeholt werden. Verspätung Das Erscheinen zum Unterricht fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn wird als Verspätung eingestuft. Drei Verspätungen werden als Versäumnis gewertet.Prüfungsordnung Alle theoretischen und praktischen Fächer werden von den einzelnen Lehrer/innen anhand des folgenden Notenpunktsystems bewertet:100 - 93 = A (sehr gut) 4,0 Leistungspunkte92 - 90 = A- 3,7 Leistungspunkte89 - 88 = B+ (gut) 3,3 Leistungspunkte87 - 83 = B 3,0 Leistungspunkte82 - 80 = B- 2,7 Leistungspunkte79 - 77 = C+ (befriedigend) 2,3 Leistungspunkte76 - 70 = C 2,0 Leistungspunkte69 - 67 = C- 1,7 Leistungspunkte66 - 65 = D+ (ausreichend) 1,3 Leistungspunkte64 - 55 = D 1,0 Leistungspunkte54 - 0 = F (ungenügend) 0,0 Leistungspunkte Die schulischen Leistungen eines/r jeden Schülers/in werden in einer Lehrerkonferenz am Ende des Semesters besprochen. Dabei wird über die Fortsetzung der Ausbildung jedes/r Schülers/in entschieden.Wenn ein/e Schüler/in am Ende des ersten, dritten oder fünften Semesters dem Notendurchschnitt (wie unten aufgeführt) nicht genügt, wird ihm/ihr eine Probezeit zugebilligt. Er hat bis Ende des zweiten, vierten oder sechsten Semesters Zeit seinen Notendurchschnitt zu verbessern. Geschieht dies nicht, behält sich die Schulleitung das Recht vor, ihn/sie von der Schule zu entlassen.a. Ein Notendurchschnitt von 1,5 bis 2,0 am Ende des ersten und zweiten Halbjahres.b. Ein Notendurchschnitt von 1,75 bis 2,0 am Ende des dritten und vierten Halbjahres.c. Ein Notendurchschnitt von 1,9 bis 2,0 am Ende des fünften Halbjahres.Schüler/innen, die einen Ausbildungsgang abschließen, müssen einen Durchschnitt von 2,0 erreichen.Innerhalb von zwei Monaten nach jedem Semesterende erhält der/die Schüler/in ein Zwischenzeugnis. Das Betrügen in Prüfungen widerspricht den christlichen Prinzipien der Ehrlichkeit und Integrität. Wird ein/e Schüler/in beim Betrug entdeckt, werden folgende Schritte vorgenommen:a. die Klausur wird mit einer 0 versehen und der Dekan wird informiertb. der/die Schüler/in kann vor dem Disziplinarkomitee Einspruch erhebenc. eine zweites Vergehen kann das Erscheinen vor dem Disziplinarkomitee nach sich ziehen. Das Plagiat ist ein gravierendes akademisches Vergehen und wird wie Betrug behandelt. Das Notenpunktsystem ermöglicht das Errechnen des Notendurchschnitts, indem zuerst die erhaltenen Leistungspunkte für ein Fach mit der entsprechenden Zahl der Semesterstunden des Faches multipliziert werden und dann die Gesamtleistungspunkte aller Fächer durch die Gesamtsemesterstundenzahl dividiert werden. Durchschnittsleistungen werden nach der folgenden Skala bewertet:4,0 - 3,5 sehr gut3,49 - 3,0 gut2,99 - 2,5 befriedigend2,49 - 2,0 ausreichend1,99 - 1,0 mangelhaft0,99 - 0 ungenügend Noten werden in jedem Fach von betreffenden Lehrer/innen zum Semesterende anhand von Examen, Facharbeiten oder anderen Bewertungskriterien errechnet. Unter besonderen Umständen kann vom/von der Lehrer/in die Note „I“ (Incomplete - Unvollständig) gegeben werden. Diese Note muss innerhalb von sechs Wochen nach Semesterende vervollständigt, oder in ein F (Ungenügend) geändert werden Die Bewertung der Teilnahme am geistlichen Leben der Schule, Praktikum, Schulchors und Sport beschränkt sich auf die Bezeichnungen „Bestanden (P)/Nicht Bestanden (F)“. Nach jedem Halbjahr erhält der/die Schüler/in ein Zwischenzeugnis, aus dem auch der bis dann erzielte Notendurchschnitt hervorgeht. Eine beglaubigte Zeugniskopie kann auf schriftliche Anfrage des/der Schülers/in an andere Institutionen übersandt werden. Hierfür wird eine Gebühr von Euro 10,- pro Kopie erhoben. Es wird keine Kopie oder ein Abschluss ausgestellt, bevor nicht alle finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Schule getilgt sind. Für das Erlangen eines ordentlichen Abschlusses muss der/die Schüler/in den akademischen und praktischen Unterricht erfolgreich absolvieren. Die ECTE-Qualifikation in kirchlichen Diensten (EQR Stufe 6) wird nach zufriedenstellendem Abschluss aller Studien innerhalb von fünf Jahren nach der ersten Registrierung an der ETS verliehen. Schüler/innen, die während des Schulhalbjahres abbrechen, erhalten für jedes einzelne Fach ein „W“ (Abgebrochen) in ihrem Zeugnis. Falls sie zur Schule zurückkehren, müssen sie, unabhängig von den vorher erreichten Noten, alle Pflichtfächer neu belegen und absolvieren. Kurse, die als Gasthörer belegt werden, werden im Zeugnis mit “AU” (Audit) vermerkt und wirken sich nicht auf den Notendurchschnitt aus. Arbeitsbeschränkungen Vollzeitliche Schüler/innen sollten während des Schuljahres neben ihrer Schulausbildung, dem Begleitpraktikum und der Mitarbeit in der Schule kein Arbeitsverhältnis eingehen oder regelmäßige Dienstverpflichtungen in einer Gemeinde annehmen. Anträge zur Ausnahme von dieser Regelung müssen in der ersten Woche des Semesters schriftlich beim Studienleiter eingereicht werden. Die folgenden Gründe können Grundlage für eine solche Ausnahme sein:a. wenn ein/e Schüler/in keine oder nur unzureichende staatliche Unterstützung bekommt und sonst keine regelmäßigen Einkünfte hat, um sein/ihr Schulgeld zu decken;b. wenn andere außergewöhnliche finanzielle Schwierigkeiten vorliegen. Die Arbeit oder der Dienst darf an Schultagen (Montag - Freitag) nicht mehr als zwei Abende und/oder Nachmittage, pro Woche jedoch nicht mehr als zehn Stunden in Anspruch nehmen. Die Erlaubnis kann von der Schule weiter beschränkt werden, wenn die schulischen Leistungen des/der Schülers/in oder seine/ihre persönliche Situation dies verlangen. Ausländische Schüler/innen dürfen bis zu zwei Monate außerhalb der Schule gegen Entgelt arbeiten. Dafür wird eine Arbeitserlaubnis benötigt, bevor eine Anstellung begonnen wird. Finanzielle Regelungen Kosten Die Schule ist  bestrebt, die Kosten der Schule so niedrig wie möglich zu halten. Die Schulgebühren decken nur etwa ein Drittel der Ausgaben der Schule. Der Rest des Haushalts wird größtenteils durch Beiträge und Spenden der Gemeinde Gottes finanziert. Die jährlichen Schulgebühren werden vor Beginn eines jeden Schuljahres bekannt gegeben und sind für alle Schüler/innen verbindlich. Einzelrechnungen werden an Schüler/innen nicht ausgegeben, jedoch erhält jede/r Schüler/in einen monatlichen Auszug aus seinem/ihrem Schülerkonto in der Buchhaltung der Schule. Die Schule behält sich das Recht vor, Schulgeld und Internatskosten bei dringendem Bedarf auch kurzfristig zu erhöhen. Schulgeldnachlass Familienrabatt – Wenn zwei oder mehr Personen derselben Familie im gleichen Semester vollzeitliche Schüler/innen am Seminar sind, wird ein Nachlass von 10 % auf den Schulgeldanteil der Gesamtkosten gewährt. Gemeinde Gottes-Rabatt – Bei Gemeinde Gottes-Mitgliedschaft wird vollzeitlichen Schüler/innen ein Nachlass von 5 % auf den allgemeinen Schulgeldanteil der Gesamtkosten gewährt Diese Rabatte beziehen sich nicht auf die Gebühren für Musikfächer im Gesangs- und Instrumentalbereich. Rundfunkgebühr Jeder Schüler ist selbst verantwortlich, die monatliche Rundfunkgebühr zu zahlen. Empfänger von Bafög können sich davon befreien lassen. Schüler in Doppelzimmern können sich die Rundfunkgebühr teilen. Stipendien ETS-Stipendien – Schüler/innen, denen keine staatliche Unterstützung zur Verfügung steht, können auf Antrag vom Seminar begrenzte Vergütung für geleistete Mitarbeit im Haus erhalten. Bundesausbildungsförderung (BAFöG)Die Ausbildung am ETS wird gefördert nach BAFöG gemäß der Kirchenberufeverordnung. Jede/r Schüler/in ist selbst verantwortlich, den Antrag zur Ausbildungsförderung rechtzeitig zu stellen. Die Schule bietet jedoch Hilfe an. Es empfiehlt sich, den Antrag noch vor Schulbeginn einzureichen. Der Abbruch der Ausbildung führt zu einer Meldepflicht der Schule und Rückzahlung der erhaltenen BAFöG-Gelder des/r Schülers/in. Zahlungsbedingungen Währung Alle Gebühren und Kosten des Seminars werden in Euro berechnet. Da die Wechselkurse nicht stabil sind, können sich die Schulgebühren für Schüler/innen, die mit ausländischer Währung bezahlen, entweder verringern oder erhöhen. Letzter Zahlungstermin Die Schulkosten des laufenden Jahres müssen vor Beginn des Folgejahres voll beglichen sein, bevor die Ausbildung am Seminar fortgesetzt werden kann. Schüler/innen, die dieser Bedingung nicht nachkommen können, müssen im Voraus mit der Schulleitung andere Vereinbarungen treffen. Ratenzahlungsplan Vollzeitschüler/innen haben die Möglichkeit, Gebühren und Kosten in Raten zu bezahlen. Ein schriftlicher Antrag muss zu Beginn des neuen Schuljahrs bei der Buchhaltung erfragt und spätestens am 15. September abgegeben werden. Alle Schülerkonten müssen zu Beginn des neuen Schuljahres ausgeglichen sein. Schulabschlüsse werden erst nach vollständiger Begleichung des Schülerkontos ausgehändigt. Säumnisgebühr Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine wird eine monatliche Säumnisgebühr erhoben. Schüler/innen, die staatliche Förderung erhalten, wird eine Säumnisgebühr in Höhe der banküblichen Überzugszinsen auf den noch zu zahlenden Betrag berechnet. Zahlungsmodalität Das Europäische Theologische Seminar führt folgendes Konto: Volksbank eG im Kreis FreudenstadtIBAN: DE55 6429 1010 0009 4910 15BIC: GENODES1FDS Scheckzahlungen in Euro werden mit Hinweis auf das Europäische Theologische Seminar als Zahlungsempfänger angenommen. Zahlungsplan Alle Schulgebühren sind zu Beginn des Semesters fällig. Die Gebühren sollen nicht später als 30. September, bzw. 31. März beglichen sein. Ausnahmen müssen im Vorfeld mit der Schulleitung abgesprochen sein. Erstattungsverfahren Schüler/innen, die vorzeitig das Seminar verlassen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Schulgeld und Internatskosten anteilig erstattet. Eine Anfrage auf Erstattung muss spätestens zwei Wochen nach dem Verlassen der Schule eingereicht sein. Folgende Erstattungsregeln sind zu beachten: Semestereingangszahlungen für Internatskosten werden anteilig ab Verlassen der Schule auf Semesterende erstattet. Das Schulgeld wird nachfolgenden Richtlinien erstattet:a. während der ersten zwei Wochen des Semesters (oder am ersten Tag vom Kompaktkurs) 80%b. während der dritten Woche des Semesters (oder am zweiten Tag vom Kompaktkurs) 60%c. während der vierten Woche des Semesters (oder am dritten Tag vom Kompaktkurs) 40%d. während der fünften Woche des Semesters 20% Nach der fünften Woche des Semesters (oder am dritten Tag vom Kompaktkurs) ist eine Erstattung des Schulgeldes nicht möglich. Alle Schulgeldzahlungen sind zu leisten. Dieses Erstattungsverfahren ist nur gültig für Schüler/innen, die nicht aus disziplinarischen Gründen das Seminar verlassen müssen. Prinzipiell werden keine Erstattungen für andere Gebühren, außer Schulgeld und Internatskosten, geleistet.