Leben in der Schulgemeinschaft
Mit der Aufnahme am ETS verpflichten sich die Schüler/innen, folgende Lebens- und Hausordnung zu respektieren. Wir ermutigen unsere Schüler/innen, christliche Werte zu kultivieren, die über ihre Zeit am ETS hinaus angewandt werden. Verstößt ein/e Schüler/in gegen die Schulregeln, obliegt es der letztendlichen Verantwortung des Disziplinarkomitees, notwendige Maßnahmen zur Disziplinierung und Wiederherstellung in einem Geist der Sanftmut, gemäß Galater 6:1, zu ergreifen. Die Disziplinierung kann folgende Maßnahmen beinhalten, ist aber nicht auf diese begrenzt: Tadel durch das Komitee, finanzielle Gebühren, Arbeitsstunden, Nachsitzen, Bewährung, Verlust des Stipendiums, Suspendierung und/oder sofortiger Ausschluss. Im Falle einer heftigen Auseinandersetzung ist der Präsident autorisiert, sofortige Maßnahmen zu ergreifen, die im besten Sinne der Schule sind.
- Grundsätzliches
- Hausordnung
- Internatsleben
- Bibliotheksbenutzung
- Schulveranstaltungen
- Geistliches Leben in der Schule
- Verstöße gegen die Lebens- und Hausordnung
- Änderungen des Schülerhandbuchs
Grundsätzliches
Erscheinungsbild
Es wird von den Schüler/innen erwartet, sich innerhalb wie auch außerhalb der Schule sauber, ordentlich und anständig zu kleiden. Bei öffentlichen Schulveranstaltungen und auch zu Anlässen, bei denen die Schule repräsentiert wird, sollte man sich dem Anlass entsprechend kleiden.
Einstellung und Verhalten
Lehrer/innen, Mitarbeiter/innen und Schüler/innen kommen aus verschiedenen kulturellen und familiären Hintergründen. Deshalb wird von jedem Toleranz und Respekt den anderen gegenüber sowie ein höflicher Umgang miteinander erwartet. Nur durch Offenheit, Ehrlichkeit und gegenseitige Annahme kann unsere Schulgemeinschaft in einer christlichen Atmosphäre harmonieren, in der jeder das Wohlergehen des anderen sucht. Es wird von allen Schüler/innen erwartet, die folgenden Prinzipien einzuhalten:
- Wir leben nach biblischen Prinzipien und den ethischen Richtlinien der Gemeinde Gottes. Alle lehrmäßigen und praktischen Richtlinien der Gemeinde Gottes können auf der Website der Church of God (www.churchofgod.org) unter der Sektion „Beliefs“ eingesehen und nachgelesen werden.
- Wir sind ein Vorbild in unseren Beziehungen, in der Gemeinschaft mit den Mitschüler/innen und in der Gemeinde.
- Als Menschen, die von Gott in den Dienst gerufen sind, messen wir dem geistlichen Leben Priorität bei und respektieren unterschiedliche, kulturell geprägte Ausdrucksformen unserer Brüder und Schwestern.
- Wir helfen einander in schwierigen Zeiten und nehmen Hilfe in Zeiten der Not an.
Kleiderordnung
Während des Lebens auf dem Campus wird von den Schüler/innen in Erscheinungsbild erwartet, welches christliche Bescheidenheit und Respekt widerspiegelt. Zusätzlich wird von den Schüler/innen erwartet, dass sie während des Gottesdienstes angemessene Kleidung tragen (keine sportliche Kleidung).
In Übereinstimmung mit einem Standard der christlichen Sittsamkeit werden Schülerinnen gebeten, sich an folgende Richtlinien zu halten:
- Alle Kleidungsstücke müssen einem sittsamen Stil entsprechen. Bekleidung, die extrem eng anliegt sowie tief ausgeschnittene oder bauchfreie Oberteile sind in der Öffentlichkeit nicht angemessen.
- Die Länge von Kleidern, Röcken und Shorts sollte nicht kürzer sein, als etwa eine Handbreite über dem Knie.
- Tank-Tops und Oberteile, die Unterwäsche zeigen oder die Schulter freilegen, sind nicht geeignet.
Männliche Schüler werden gebeten, sich in einer sauberen, dem Schulkontext angemessenen Weise zu pflegen.
- Eng anliegende Jogginghosen und Shorts sollten nicht getragen werden.
Schülerausweise
Schülerausweise sind im Sekretariat für Schüler/innen nach Abgabe einer Gebühr und eines Passbildes erhältlich. Mit diesem Ausweis ist es möglich, vergünstigte Fahrkarten, Eintritte zu Konzerten, Museen, etc. zu bekommen.
Versicherungen
Alle Schüler/innen, deutsch und nicht-deutsch, sind gesetzlich verpflichtet, über eine Krankenversicherung zu verfügen und der Schule schriftlichen Beweis dafür zu liefern. Für jegliche Reisen außerhalb von Deutschland müssen Schüler/innen ihren Versicherungsstand vorher klären. In manchen Fällen wird eine Reiseversicherung empfohlen.
Während der Studienzeit sind die Schüler/innen bei Teilnahme an schulischen Veranstaltungen in der gesetzlichen Unfallversicherung der Schule mitversichert. Unfälle jeglicher Art müssen umgehend der Schulleitung gemeldet werden.
Alle Schüler/innen benötigen eine Haftpflichtversicherung.
Ausländische Schüler/innen
Das Schulbüro gibt Auskunft über Visa, Reisepässe, Arbeitserlaubnis und Führerscheine für ausländische Schüler/innen. Es liegt jedoch in der Verantwortung des/der Schülers/in, die Papiere gemäß der rechtlichen Anforderungen sicherzustellen und zu verwalten. Nichteinhaltungen dieser Verpflichtungen können zu Bußgeldern oder zum Verweis aus der BRD führen.
Verhalten gegenüber Personen des anderen Geschlechts
Es wird von den Schüler/innen erwartet, folgende Regeln zu befolgen:
- Zeit soll mit allen Mitschüler/innen verbracht werden und nicht immer mit derselben Person. Dies schließt die Mahlzeiten und Andachten mit ein.
- Das Betreten von Zimmern oder Schlafbereichen des anderen Geschlechts ist zu unterlassen.
- Zeit soll in der Gruppe und nicht allein als Paar verbracht werden.
- Intimes Verhalten und körperlicher Kontakt mit dem anderen Geschlecht sind zu unterlassen.
- Die Gemeinschaft mit Personen des anderen Geschlechts außerhalb dieser Zeiten (7.00 bis 23.00 Uhr) sollte im Rahmen einer Gruppe stattfinden.
- Wenn zwei Personen eine Beziehung beginnen möchten, sollte dies zuerst mit einem geistlichen Leiter des Vertrauens oder dem Mentor besprochen werden.
- Während ihres ersten Semesters sollten neue Schüler/innen keine Beziehung beginnen.
Beziehung zwischen Personen, die vorhaben, sich zu verloben oder zu heiraten
Es wird von Schüler/innen erwartet, die folgenden Verpflichtungen einzuhalten:
- Der seelsorgerliche Rat in der Entwicklung einer Freundschaft wird begrüßt und akzeptiert. Überprüfung der Freundschaft durch Gebet und Fasten.
- Die Ausbildung für den geistlichen Dienst hat weiterhin Priorität.
- Die Richtlinien zum Verhalten gegenüber dem anderen Geschlecht werden weiterhin eingehalten.
- Es wird ein verantwortungsbewusster Umgang als Paar gelebt, welcher die geschlechtliche Enthaltsamkeit vor der öffentlichen und religiösen Eheschließung beinhaltet.
- Hochzeiten sollten nur für die Sommer- /Winterferien geplant werden.
An- und Abmeldung
Bei Anreise zum Studienbeginn wird von jedem/r neuen Schüle/inr erwartet, sich innerhalb der ersten Woche beim Einwohnermeldeamt in Freudenstadt zu melden. Die Formulare sind im Schulsekretariat erhältlich. Ausländische Schüler/innen müssen sich auch beim Ausländeramt in Freudenstadt melden. Die Schüler/innen muss außerdem alle notwendigen Dokumente bezüglich Krankenversicherung und Begleichung der Studienkosten mitbringen. Am Ende der Schulzeit ist eine fristgerechte Abmeldung beim Einwohnermeldeamt, wie auch das Kündigen von Bankkonten und das Einrichten eines Postnachsendeantrages in der Verantwortung des/der Schülers/in.
Hausordnung
Alkohol, Tabak
Alkohol- und Drogenkonsum sowie Rauchen sind im Einvernehmen mit den ethischen Richtlinien der Gemeinde Gottes, des Schulträgers, während der Zeit der Ausbildung untersagt. Komplette Abstinenz ist dabei der Grundsatz innerhalb der Schule, außerhalb wird diese dringend empfohlen.
Notfälle
Die Internatsleitung, bzw. zuständige Person für Erste Hilfe, sollte von jedem Notfall unterrichtet werden. Im Falle der Abwesenheit der Internatsleitung/Erste Hilfe Person muss ein/e andere/r Mitarbeiter/in informiert werden. Telefonnummern für Notfälle oder ärztliche Hilfe sind am Whiteboard im Eingangsbereich angeschlagen. Erste-Hilfe-Material ist bei den Postfächern erhältlich.
Feuerschutz
Offenes Feuer, wie z. B. Kerzen, ist in den Zimmern und Aufenthaltsräumen nicht erlaubt. Feuerwerk ist nicht gestattet. Feuerlöscher sind im Treppenhaus auf jeder Etage zugänglich. Alle Schüler/innen sollten sich mit den Fluchtwegen vertraut machen. Feueralarmübungen können jederzeit ohne Ankündigung stattfinden. Im Brandfall muss das Gebäude sofort verlassen werden. Sammelplätze sind der Parkplatz, sowie die Wiese hinter dem Gottesdienstraum.
Essen und Trinken
Essen und Trinken darf in die folgenden Bereiche NICHT mitgebracht werden:
- Klassenzimmer
- Leseraum
- Kapelle
- Bibliothek
Alle Mahlzeiten müssen im Speisesaal eingenommen werden; Essen aus dem Speisesaal darf nur auf das Zimmer mitgenommen werden, wenn ein/e Schüler/in krank ist oder aus berechtigtem Grund nicht am Essen teilnehmen konnte.
Das Mitnehmen von Geschirr und Besteck aus dem Restaurant ist NICHT erlaubt.
Wasser und Kaffee darf mitgenommen werden, aber nur in verschließbaren Bechern bzw. Flaschen.
Mobiliar/Einrichtung
Entstandene Schäden am Schulmobiliar müssen dem Haustechniker gemeldet werden. Sind Schäden fahrlässig oder mit Absicht entstanden, werden sie dem/der Schüler/in berechnet.
Sicherheit
Die Haustüren sind während der Unterrichtszeiten geöffnet und werden abends abgeschlossen. Alle im Haus wohnenden Schüler/innen erhalten einen Zimmerschlüssel, der auch die Eingangstür öffnet. Für den Schlüssel und das Zimmer muss eine Kaution von € 50 bezahlt werden. Am Ende des Schuljahres wird die Kaution erstattet, wenn der Schlüssel zurückgegeben wurde und das Zimmer in Ordnung ist.
Internetzugang
Auf dem ganzen Campus ist Zugang zum Internet möglich. Wir erwarten von jedem/r Schüler/in einen gottesfürchtigen Umgang des Internets. Im Zweifelsfall (illegale Downloads oder ähnliches) trägt der/die Schüler/in die Haftung.
Küche
Die Küche darf nur vom Personal oder von Personen, die für eine spezielle Aufgabe eingeteilt sind, betreten werden. Schüler/innen ist es untersagt, die Küche zu betreten und sich etwas daraus zu holen. Nur autorisierte Personen dürfen die Küche und die Dinge darin verwalten.
Freizeitaktivitäten
Von den Schüler/innen wird erwartet, dass sie einen Lebenswandel nach biblischem Standard gemäß Philipper 4,8 führen. Die Auswahl von Videos, DVDs, Musik, Lesestoff und Computerspielen sollten dieses Anliegen reflektieren.
Post
Persönliche Post sollte folgendermaßen adressiert sein:
Name des/der Schülers/Schülerin
Europäisches Theologisches Seminar
Rippoldsauer Straße 50
D-72250 Freudenstadt-Kniebis
Jede/r Schüler/in hat in der Schule sein/ihr eigenes Postfach.
Mahlzeiten (Ein- und Austraglisten)
Internatsschüler/innen, die unter der Woche (Montag bis Freitag) nicht am Essen teilnehmen wollen, müssen sich bis 09.00 Uhr am jeweiligen Tag austragen.
Internatsschüler/innen, die am Wochenende an Mahlzeiten teilnehmen, müssen sich am Vortag bis 18.30 Uhr anmelden.
Außerhalb wohnende Schüler/innen können an den Schulmahlzeiten teilnehmen, müssen sich aber bis 9.00 Uhr dazu anmelden. Schüler/innen, die am Wochenende an Mahlzeiten teilnehmen, müssen sich am Freitag bis 18.30 Uhr anmelden.
Wer sich nicht eingetragen hat, kann sich entscheiden an einer Mahlzeit teilzunehmen (unter der Bedingung der direkten Bezahlung des regulären Preises der Mahlzeit und der Verfügbarkeit von Essen, je nachdem wie vom/von der verantwortlichen Mitarbeiter/in des Küchenteams entschieden wird) und sich umgehend für alle weiteren Mahlzeiten für das Wochenende einzutragen.
Außerdem sollten sich Schüler/innen, um übermäßige Essensabfälle zu vermeiden, nur zu Mahlzeiten eintragen, die sie beabsichtigen einzunehmen. Wenn vorher bekannt ist, dass ein/e Schüler/in eine Mahlzeit auf Grund von Gemeinde Aktivitäten verpasst, besteht die Möglichkeit, ihm Essen von Mitschüler/innen zur Seite stellen zu lassen.
Öffnungszeiten Restaurant
Das Restaurant ist nur während der Mahlzeiten und Kaffeepausen geöffnet. Aus hygienischen Gründen darf es darüber hinaus nicht als Aufenthaltsraum genutzt werden.
Ruhezeit
Wir bitten alle Schüler/innen die allgemeine Ruhezeit zwischen 22.00 Uhr - 7.00 Uhr zu beachten.
Schulsekretariat
Das Schulsekretariat ist gemäß den angeschlagenen Öffnungszeiten geöffnet.
Schulfahrzeuge
Zu Beginn jeden Schuljahres nimmt der Haustechniker Probefahrten vor, um Fahrer/innen für die Schulfahrzeuge zu bestimmen. Das beinhaltet die Nutzung der Schulfahrzeuge für private Zwecke. Niemand darf die Schulfahrzeuge ohne Erlaubnis fahren.
Werden die Schulfahrzeuge privat genutzt, müssen diese bis spätestens 22:00 Uhr zurück am ETS sein. Jegliche Ausnahme muss vom Haustechniker genehmigt werden
Nähere Informationen bezüglich Nutzung, Fahrtenbuch-Eintrag, Kfz-Versicherung etc. erhalten die ausgewählten Fahrer vom Haustechniker.
Aufenthaltsraum
Der Aufenthaltsraum steht den Schüler/innen bis 22.00 Uhr zur Verfügung (24.00 Uhr am Freitag- und Samstagabend). Eine Küche mit Theke, Küchenschrank und Mikrowelle ist ihnen ebenfalls frei zugänglich, muss jedoch sauber hinterlassen werden. Zu bestimmten Zeiten dient dieser Raum auch zu Unterrichtszwecken oder besonderen Veranstaltungen und sollte dann nicht betreten werden.
Arbeiten in der Schulgemeinschaft
Von jedem/r Schüler/in wird die Mitarbeit bei den praktischen Aufgaben im Haus erwartet. Die Verteilung der einzelnen Arbeiten wird zu Beginn der Semester durch die Schuladministration entschieden und ausgehängt. Der Arbeitsdienst richtet sich nach den folgenden Richtlinien:
- Für Internatsschüler/innen: ca. 6 Stunden pro Woche (unentgeltlich); außerhalb wohnende Schüler/innen: ca. 4 Stunden.
- Arbeitsbeginn und Arbeitsende sind dem/r zuständigen Mitarbeiter/in zu melden.
- Während der Arbeit sind die allgemeinen Sicherheitsvorschriften zu beachten.
- Arbeiten sollten in den vorgeschriebenen Arbeitszeiten verrichtet werden.
Studienzeit
Die Abendstunden von 19.00 - 22.00 Uhr (Mo-Do) sind als Studienzeit angesetzt, in der auf Ruhe in den Wohnbereichen geachtet wird.
Telefon
Die Telefonnummer lautet 07442 4905 xx (xx = Zimmernummer). Handys müssen im Unterricht und Gottesdienst abgeschaltet sein. Nur in Notfällen sollten Gespräche nach 23.00 Uhr entgegengenommen werden.
Heizung/Wasser/Strom
Jedes Zimmer ist mit Zentralheizung versehen, weswegen keine privaten Heizkörper erlaubt sind. Die Heizung soll beim Verlassen des Raumes auf maximal 3 gestellt werden. Dreimal am Tag sollten die Zimmer gelüftet werden (gegen Schimmelbildung), d. h. drei bis fünf Minuten Fenster öffnen und dann wieder schließen. Die Nutzung von Küchengeräten aller Art, ausgenommen Wasserkocher und Kaffeemaschinen, ist in den Internatszimmern nicht gestattet. Veränderungen an Wasserversorgung und Sicherungen dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Haustechnikers von Schüler/innen selbst durchgeführt werden.
Betriebsinterne Räume
Es ist nicht erlaubt, interne Räume, wie die Großküche, Lagerräume, Garagen und Heizraum zu betreten, ausgenommen zur Erledigung des Arbeitsdienstes. Werkzeuge oder sonstige schuleigene oder private Gegenstände dürfen nicht entnommen werden.
Waffen
Es ist Schüler/innen nicht erlaubt, auf dem Campus irgendeine Form von Waffen zu haben, die einem anderen körperlichen Schaden zufügen könnten. Richtlinien zum deutschen Waffengesetz finden sich unter folgendem Link:
http://www.gesetze-im-internet.de/englisch_waffg/englisch_waffg.html#p0014
Internatsleben
Wäsche
Jede/r Schüler/in ist selbst verantwortlich für das Waschen und Trocknen der persönlichen Kleidung. Im Waschraum sollte trockene Kleidung so schnell wie möglich wieder abgehängt werden. Marken für den Gebrauch der Maschinen können im Büro käuflich erworben werden. Zum Bügeln kann man sein eigenes Bügeleisen (220 V) mitbringen.
Privatsphäre
Das Zusammenleben im Internat erfordert, dass die Privatsphäre der anderen respektiert wird. Die einzelnen Zimmer der Schüler/innen gehören zur Privatsphäre, während andere Räumlichkeiten (wie z. B. die Aufenthaltsräume) die Möglichkeit bieten, Gemeinschaft zu pflegen.
Wohnen außerhalb des Hauses
Unverheiratete Schüler/innen, die außer Haus wohnen wollen, brauchen hierzu besondere Erlaubnis der Schulleitung. Diese wird nur in begründeten Ausnahmefällen gewährt, da das Zusammenwohnen in der Schulgemeinschaft als wichtiger Bestandteil der Ausbildung betrachtet wird.
Lärm
Musikinstrumente, Radios, Bluetooth-Boxen und PCs sollten während der Studier- und Ruhezeiten nicht gespielt werden. Zu allen anderen Zeiten sollten sie nur in Zimmerlautstärke gespielt werden. Die Musikübungsräume können zum Üben jedoch auch während der Studierzeit benutzt werden.
Die Ruhezeit von 22:00-07:00 Uhr muss aber von allen beachtet werden.
Haustiere
Es ist nicht gestattet, in der Schule Haustiere zu halten.
Rundfunk- und Fernsehgeräte
Rundfunkgeräte (inkl. Autoradios und Computer) müssen gegen eine Gebühr bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) angemeldet werden.
Zimmerreinigung
Internatsschüler/innen sind verantwortlich, ihre Zimmer sauber zu halten. Die Sauberkeit der Zimmer wird wöchentlich von der Internatsleitung überprüft.
Abmelden
Die Schule sollte zu allen Zeiten wissen, wo sich die Internatsschüler/innen aufhalten, um in Notfällen den Eltern oder Angehörigen Auskünfte geben zu können. Deshalb ist es notwendig, dass jede/r Schüler/in, der/die außerhalb des Hauses übernachtet, der Internatsleitung vorher Bescheid gibt.
Ferien
Während der Ferien können Schüler/innen nicht ohne Erlaubnis der Hausmanagerin auf der Schule wohnen. Öffnungs- und Schließungstermine des Internats werden im Schulkalender veröffentlicht.
Besucher/innen
Besucher/innen sind im Wohnheim willkommen sofern ein Gästezimmer zur Verfügung steht und die Übernachtung im Voraus mit der Internatsleitung abgesprochen wurde. Besucher/innen haben sich an die Hausregeln zu halten. Ihr/e Gastgeber/in oder sie selbst sind dafür verantwortlich, für die Übernachtung und Verpflegung im Schulbüro zu bezahlen.
Bibliotheksbenutzung
Den Schüler/innen steht eine Sammlung von theologischen Lehrbüchern, Nachschlagewerken, Abhandlungen und Zeitschriften in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung. Bibliotheksbestände befinden sich in der Bibliothek, im Leseraum sowie im 1. Level-Klassenzimmer.
Bücher mit weißer Signatur können von den Schüler/innen unter Nutzung ihrer Schüler-ID entliehen werden (Näheres siehe unten). Nachschlagewerke (mit gelber Signatur) dürfen nicht aus den jeweiligen Bibliotheken entfernt werden.
Gebühren
- Für die Nutzung der Bibliothek wird ein jährlicher Beitrag von 100,00€ erhoben.
- Für verspätet zurückgegebene Bibliotheksbestände wird eine Säumnisgebühr von 1,00€ pro Tag Fälligkeit und Buch erhoben. Dies gilt ab 23:01 Uhr abends am Rückgabetag. Die Säumnisgebühr ist beim Personal zu entrichten.
Benutzungsordnung
Bibliotheksbenutzer/innen haben folgenden Anweisungen für die Nutzung der Bibliothek Folge zu leisten:
- Die Bibliothek und der Leseraum sind während des Semesters von 7:00 Uhr bis 23:00 Uhr geöffnet, auch wenn nicht immer Personal im Dienst ist.
- Die Benutzung beschränkt sich auf den katalogisierten Bibliotheksbestand, d. h. solche Bücher mit Signatur am Buchrücken und Barcode in der Innenseite des Buchdeckels.
- Jedes Buch, auch wenn es in der Bibliothek oder im Leseraum benutzt wird, MUSS vorher ordnungsgemäß mit der Studenten ID ausgecheckt werden!
Auf keinen Fall darf Bibliotheksbestand ohne ordnungsgemäßes Ausleihverfahren aus den Bibliotheken entfernt werden! - Das Limit der auszuleihenden Bücher liegt bei zehn Stück. Ausnahmen genehmigt die Bibliotheksleitung.
- Sollte das Self-Check-out-System nicht funktionieren, kann dies folgende Gründe haben:
i. Das Limit von zehn zu entleihenden Büchern ist erreicht.
ii. Ein oder mehrere der vom/von der Schüler/in bereits entliehenen Bücher ist überfällig.
iii. Das Buch ist von jemand anders reserviert worden.
Um den Grund herauszufinden, sollte sich der/die Schüler/in mit Benutzernamen und Passwort in das Bibliothekssystem einloggen. - Benutzte Bücher dürfen nicht selbst in die Regale zurückgestellt werden, sondern sind auf dem Bücherwagen (Hauptbibliothek) bzw. auf dem Rückgaberegal (Leseraum) abzulegen.
- Bücher, die für laufende Kurse reserviert sind, werden auf dem Reserved Shelf in der Hauptbibliothek aufbewahrt und dürfen für maximal zwei Stunden entliehen werden. Von dort benutzte Bücher MÜSSEN auch dorthin zurückgestellt werden!
- Die Leihfrist beträgt in der Regel vier Wochen. Sie kann um weitere zwei Wochen verlängert werden, sofern keine Vorbestellung vorliegt oder anderweitige Nutzung Vorrang hat. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Die Bibliothek kann die Leihfrist in besonderen Fällen verkürzen.
- Zeitschriften aus dem Zeitschriftenregal dürfen nur in der Bibliothek oder im Foyer gelesen werden und müssen danach an den richtigen Platz im Regal zurückgesteckt werden.
- Der Arbeitsplatz in den Bibliotheksräumen muss spätestens am Abend komplett geräumt werden.
- Um ein möglichst ungestörtes Arbeiten zu ermöglichen, wird um Ruhe gebeten.
- Essen und Trinken ist in allen Bibliotheksräumen untersagt, abgesehen von Wasser in verschließbaren Gefäßen.
- Das Bibliothekspersonal steht zu folgenden Zeiten für Auskünfte zur Verfügung: TBA
- Der gesamte Arbeitsplatz des Bibliothekspersonals ist für Nutzer/innen nicht zugänglich.
- Bei Beschädigungen oder Verlust des ausgeliehenen Buches hat de/dier Nutzer/in vollen Ersatz für die der Bibliothek dadurch entstehenden Kosten zu leisten. Da er/sie für alle Schäden haftbar gemacht werden kann, wird empfohlen, bei der Ausleihe den Zustand des Buches selbst zu überprüfen und das Personal von etwaigen Mängeln zu unterrichten.
- Die Bibliotheksleitung kann bestimmtes Bibliotheksgut von der Ausleihe oder Nutzung ausschließen.
Drucken/Fotokopieren/Scannen
In der Bibliothek steht den Schüler/innen ein Drucker/Kopierer zur Verfügung. Zu Beginn des Schuljahres erhält jede/r Schüler/in ein Druckerkonto sowie einen Code zur Nutzung des Druckers/Kopierers. Eine Seite kostet 0,10€. Das Druckerkonto kann zu den Personalzeiten bei diesem aufgeladen werden.
Das Anfertigen von Kopien und Scans aus dem Bibliotheksbestand ist gestattet. Der Nutzer trägt jedoch die Verantwortung für die Einhaltung urheberrechtlicher Vorschriften.
Aufgabe
Die Bibliothek dient dem Zweck der theologischen Aus- und Weiterbildung am Europäischen Theologischen Seminar. Sie ist darüber hinaus auch Benutzern zugänglich, die nicht am Seminar studieren, sofern sie 50,00€ pro Semester im Sekretariat entrichtet und eine Nutzer-ID-Karte erhalten haben.
Verstöße gegen die Benutzungsordnung
Leser/innen, die gegen die Benutzungsordnung verstoßen, können zeitweise oder gänzlich von der Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden.
Schulveranstaltungen
Um die Gemeinschaft innerhalb der Schule und den Kontakt nach außen zu fördern, bietet die Schule zusätzlich zum Unterricht verschiedene Veranstaltungen an. Diese Veranstaltungen sind auf dem Schulkalender ausgewiesen und es besteht Teilnahmepflicht. Es wird von allen Schüler/innen erwartet diesen Veranstaltungen Priorität gegenüber Gemeindeaktivitäten, Hausaufgaben oder persönlichen Angelegenheiten zu geben. Es wird von allen Schüler/innen erwartet, dass sie in mindestens einem der Planungsteams mitarbeiten, die für Schulveranstaltungen verantwortlich sind. Abwesenheit von diesen Veranstaltungen muss im Vorfeld von der verantwortlichen Person genehmigt werden. Diese Veranstaltungen umfassen:
Weihnachtsfeier
Vor den Weihnachtsferien kommen wir zu einer Weihnachtsfeier zusammen. An diesem Abend findet auch das traditionelle „Wichteln“ statt. Über die Einladung von Familienangehörigen und sonstigen Gästen entscheidet das planende Komitee.
Familienabende der einzelnen Klassen
Die zweite Stufe präsentiert pro Jahr einen Unterhaltungsabend für die Schulfamilie. Die Teilnahme an diesen Abenden ist auf Lehrer, Mitarbeiter/innen, Schüler/inne und Gäste, die eine Einladung der verantwortlichen Klasse erhalten haben, beschränkt.
Schuleröffnungsfeier
Jedes Schuljahr beginnt mit einer Eröffnungs- und gleichzeitigen Graduierungsfeier, im Rahmen derer die absolvierenden Schüler/innen ihre Diplome erhalten und neue Schüler/innen vorgestellt werden. Diese Feier findet im Kontext eines Gottesdienstes statt.
Musikabende
Gegen Ende eines jeden Semesters tragen die Schüler/innen, die am Musikunterricht der Schule teilnehmen, musikalische Darbietungen vor.
Schulpicknick
Ein- oder zweimal pro Jahr planen wir für die ganze Schule an einem Nachmittag ein Picknick, zu dem auch die Ehepartner/innen bzw. Kinder der Schüler/innen, Lehrer/innen und Mitarbeiter/innen eingeladen sind.
Schüler/innenvertretung
- Es werden zweiwöchentliche Klassentreffen abgehalten. Jede Stufe wählt zwei Klassensprecher/innen, welche die Klasse im Klassensprecherkomitee vertreten.
- In regelmäßigen gemeinsamen Lehrer-/Mitarbeiter-/Klassensprechertreffen (Class Speakers Meetings) werden Entscheidungen bezüglich der Bedürfnisse der Schüler/innen, der Unterrichtsbewertung sowie der allgemeinen akademischen und häuslichen Situation getroffen. Diese Treffen sind ausgesprochen wichtig für die Verbindung zwischen Schüler/innen, Lehrer/innen und Mitarbeiter/innen. Die Klassen werden von den Klassensprecher/innen über jede getroffene Entscheidung unterrichtet.
- Das Schülerforum für die gesamte Schülerschaft wird abgehalten, um jedem die Möglichkeit zur Meinungsäußerung zu geben. Entscheidungen werden im Forum nicht gefällt, es sei denn, dass das gemeinsame Lehrer-/Mitarbeiter-/Klassensprechertreffen eine bestimmte Sache zur Abstimmung vorschlägt.
Geistliches Leben in der Schule
Schulgottesdienst
Gemeinsam gestalten und feiern wir jeden Mittwochvormittag einen Gottesdienst in der Schule. Zugeteilte Aufgaben ermutigen zur Teilnahme in den Gottesdiensten durch Predigen, Lobpreisleitung, Schriftlesung, besondere Musik und musikalische Begleitung. Abendmahl, Fußwaschung und Fastentage werden gewöhnlich einmal pro Semester durchgeführt.
Gemeindemitgliedschaft
Während der Zeit am Seminar ermutigen wir alle Schüler/innen die Mitgliedschaft in ihrer Heimatgemeinde, welche ihre Berufung für den Dienst bestätigt und sie der Schule empfohlen hat, beizubehalten. Es wird erwartet, dass die Schüler/innen auch den Rat dieser Gemeinde in Bezug auf ihren weiteren Weg nach Abschluss ihres Studiums am ETS suchen.
Gebetstreffen
Abends um 20.00 Uhr findet ein Gebetstreffen statt.
Persönliche Andachten
Eine regelmäßige persönliche Stille Zeit ist für das geistliche Wachstum unerlässlich. Sie kann nicht durch Teilnahme an Gottesdiensten, Gebetstreffen und anderen Aktivitäten ersetzt werden. Alle Mitglieder der ETS Gemeinschaft sind ermutigt, eine geistliche Disziplin der täglichen persönlichen Zeit mit Gott zu entwickeln.
Schulandachten und Zellgruppen
An zwei Tagen der Woche treffen sich alle Schüler/innen und Mitarbeiter/innen im Plenum zur Andacht, einmal wöchentlich findet Zellgruppe statt. Dadurch sollen Gelegenheiten zum gemeinsamen Gespräch und Gebet, zur Bibelbetrachtung und Anbetung gegeben werden.
Seelsorge
Die Schüler/innen werden ermutigt, bei Bedarf seelsorgerliche Hilfe von Lehrern und Mitarbeitern zu suchen. Jeder Schüler ist einer Zellgruppe zugeteilt, deren Leiter für Seelsorge bereitstehen, wie auch der/die Campus-Pastor/in. Zudem ist jede/r Schüler/in einem/r Mitarbeiter/in (Mentor/in) zugeteilt, mit welchem zusätzliche Treffen stattfinden.
Gottesdienstbesuch am Sonntag
Wir erwarten, dass jede/r Schüler/in sonntags einen Gottesdienst in einer der umliegenden Gemeinden besucht und sich soweit wie möglich während seiner ganzen Schulzeit in diese Gemeinde integriert.
Workshops
Diese werden gewöhnlich einmal pro Jahr mit besonderen Sprechern abgehalten, die praktische Anleitungen geben.
Verstöße gegen die Lebens- und Hausordnung
Disziplinarkomitee
Als Repräsentant der Schulgemeinschaft im Dienst der Ermahnung und Wiederherstellung dient ein Disziplinarkomitee. Dieses besteht aus mindestens drei Mitgliedern, welche zu Beginn eines jeden Schuljahres vom Präsidenten ausgewählt werden. Sie prüfen Fälle, die von Dozent/innen oder Mitarbeiter/innen vorgebracht werden. Das Komitee sollte den/die Beschuldigte/n anhören, beten, beratschlagen und angemessene Maßnahmen bestimmen.
Im Falle einer heftigen Auseinandersetzung ist der Präsident autorisiert, sofortige Maßnahmen zu ergreifen, die dem größten Interesse dieser Institution entsprechen.
Streitschlichtung
Streitschlichtung ist eine mögliche Form der Konfliktlösung. Folgende Schritte sind dabei einzuhalten:
- Angelegenheiten, in denen Vermittlung nötig ist, müssen dem/der Campus-Pastor/in gemeldet werden.
- Der Vermittlungsprozess muss vom/von der Campus-Pastor/in in Form eines gemeinsamen Treffens mit den beteiligten Personen iniziiert werden.
- Kann die Angelegenheit nicht gelöst werden, muss sie dem Vermittlungskomitee, d. h. dem Disziplinarkomitee, vorgebracht werden.
- Betrifft die Angelegenheit auch den akademischen Bereich, muss der Dekan ebenfalls in den Vermittlungsprozess mit einbezogen werden.
Änderungen des Schülerhandbuchs
Die Schulleitung behält sich das Recht vor, Änderungen in der Lebens- und Hausordnung vorzunehmen, dies schließt das Handbuch mit ein. Wenn Änderungen vorgenommen werden, muss die Schülerschaft zwei Wochen vor Inkrafttrettung informiert werden. Die Kundmachung kann entweder öffentlich bei einem regulären Treffen oder schriftlich erfolgen.
Die Schüler/innen können auch Änderungsvorschläge der Schulleitung kundmachen, durch den folgenden Prozess:
- Die vorgeschlagene Änderung muss schriftlich an die jeweilige ganze Klasse zur Diskussion und Abstimmung ergehen. Die vorgeschlagene Änderung wird nur bei Stimmenmehrheit weiterverfolgt.
- Die Änderung wird dann den Klassensprecher/innen zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt. Auch hier muss Stimmenmehrheit vorliegen.
- Die vorgeschlagene Änderung wird dann zur Besprechung den Lehrer/innen und Mitarbeiter/innen weitergegeben.
- Findet der Vorschlag auch hier Unterstützung, wird er zur endgültigen Verabschiedung und Abstimmung dem nächsten gemeinsamen Klassensprecher-/Mitarbeiter- und Lehrertreffen vorgelegt.
- Wird auch hier eine Stimmenmehrheit erreicht, wird die Schülerschaft zwei Wochen vor Inkrafttrettung informiert werden. Die Kundmachung kann entweder öffentlich bei einem regulären Treffen oder schriftlich erfolgen.