Leben in der Schulgemeinschaft

Mit der Aufnahme am ETS verpflichten sich die Schüler/innen, folgende Lebens- und Hausordnung zu respektieren. Wir ermutigen unsere Schüler/innen, christliche Werte zu kultivieren, die über ihre Zeit am ETS hinaus angewandt werden. Verstößt ein/e Schüler/in gegen die Schulregeln, obliegt es der letztendlichen Verantwortung des Disziplinarkomitees, notwendige Maßnahmen zur Disziplinierung und Wiederherstellung in einem Geist der Sanftmut, gemäß Galater 6:1, zu ergreifen. Die Disziplinierung kann folgende Maßnahmen beinhalten, ist aber nicht auf diese begrenzt: Tadel durch das Komitee, finanzielle Gebühren, Arbeitsstunden, Nachsitzen, Bewährung, Verlust des Stipendiums, Suspendierung und/oder sofortiger Ausschluss. Im Falle einer heftigen Auseinandersetzung ist der Präsident autorisiert, sofortige Maßnahmen zu ergreifen, die im besten Sinne der Schule sind.

Grundsätzliches

Einstellung und Verhalten

Lehrer/innen, Mitarbeiter/innen und Schüler/innen kommen aus verschiedenen kulturellen und familiären Hintergründen. Deshalb wird von jedem Toleranz und Respekt den anderen gegenüber sowie ein höflicher Umgang miteinander erwartet. Nur durch Offenheit, Ehrlichkeit und gegenseitige Annahme kann unsere Schulgemeinschaft in einer christlichen Atmosphäre harmonieren, in der jeder das Wohlergehen des anderen sucht. Es wird von allen Schüler/innen erwartet, die folgenden Prinzipien einzuhalten:

  1. Wir leben nach biblischen Prinzipien und den ethischen Richtlinien der Gemeinde Gottes. Alle lehrmäßigen und praktischen Richtlinien der Gemeinde Gottes können auf der Website der Church of God (www.churchofgod.org) unter der Sektion „Beliefs“ eingesehen und nachgelesen werden.
  2. Wir sind ein Vorbild in unseren Beziehungen, in der Gemeinschaft mit den Mitschüler/innen und in der Gemeinde.
  3. Als Menschen, die von Gott in den Dienst gerufen sind, messen wir dem geistlichen Leben Priorität bei und respektieren unterschiedliche, kulturell geprägte Ausdrucksformen unserer Brüder und Schwestern.
  4. Wir helfen einander in schwierigen Zeiten und nehmen Hilfe in Zeiten der Not an.

Erscheinungsbild

Es wird von den Schüler/innen erwartet, sich innerhalb wie auch außerhalb der Schule sauber und ordentlich zu kleiden und auf ein Erscheinungsbild zu achten, das christliche Bescheidenheit und Respekt widerspiegelt. Bei öffentlichen Schulveranstaltungen und auch zu Anlässen, bei denen die Schule repräsentiert wird, wird eine dem Anlass entsprechende Kleidung erwartet.

Freizeitkleidung, wie beipielsweise Jogginghosen und Hausschuhe, ist im Unterricht sowie zu Gottesdiensten und Andachten nicht erlaubt. Die Schüler/innen sollten keine Kleidung tragen, die zu viel Haut zeigt oder zu eng anliegt.

Verhalten gegenüber Personen des anderen Geschlechts

Es wird von den Schüler/innen erwartet, folgende Regeln zu befolgen:

  1. 1.      Verbringe Zeit mit verschiedenen Schüler/innen und nicht immer mit derselben Person. Dies gilt auch für Mahlzeiten und Andachten.
  2. 2.       Betrete zu keiner Zeit die Zimmer oder Wohnbereiche des anderen Geschlechts.
  3. 3.       Jede Zeit, die außerhalb der Zeit von 7:00 bis 22:00 Uhr mit Mitgliedern des anderen Geschlechts verbracht wird, muss immer in einer Gruppe stattfinden.
  4. 4.       Neue Schüler dürfen in ihrem ersten Jahr keine Beziehung eingehen.
  5. 5.       Wenn zwei Personen eine Beziehung eingehen möchten, sollten sie dies zunächst mit einem vertrauenswürdigen geistlichen Leiter oder Mentor besprechen.
  6. 6.       Verbringt Zeit in Gruppen statt allein als Paar.
  7. 7.       Verzichte auf intimes Verhalten und körperlichen Kontakt mit Mitgliedern des anderen Geschlechts.
  8. Beziehung zwischen Personen, die vorhaben, sich zu verloben oder zu heiraten

Es wird von Schüler/innen erwartet, die folgenden Verpflichtungen einzuhalten:

  1. Der seelsorgerliche Rat sowie die oben genannten Richtlinien in der Entwicklung einer Freundschaft werden akzeptiert. Überprüfung der Freundschaft durch Gebet und Fasten.
  2. Die Ausbildung für den geistlichen Dienst hat weiterhin Priorität.
  3. Es wird ein verantwortungsbewusster Umgang als Paar gelebt, welcher die geschlechtliche Enthaltsamkeit vor der öffentlichen und religiösen Eheschließung beinhaltet.
  4. Hochzeiten sollten nur für die Sommer- /Winterferien geplant werden.

Schülerausweise

Schülerausweise sind im Sekretariat für Schüler/innen nach Abgabe einer Gebühr und eines Passbildes erhältlich. Mit diesem Ausweis kann es möglich sein, vergünstigte Fahrkarten, Eintritte zu Konzerten, Museen, etc. zu bekommen.

Versicherungen

Alle Schüler/innen, deutsch und nicht-deutsch, sind gesetzlich verpflichtet, über eine Krankenversicherung zu verfügen und dies der Schule schriftlich nachzuweisen. Für jegliche Reisen außerhalb von Deutschland müssen Schüler/innen ihren Versicherungsstand vorher klären. In manchen Fällen wird eine Reiseversicherung empfohlen.
Während der Ausbildung sind die Schüler/innen bei Teilnahme an schulischen Veranstaltungen in der gesetzlichen Unfallversicherung der Schule mitversichert. Unfälle jeglicher Art müssen umgehend der Schulleitung gemeldet werden. Alle Schüler/innen benötigen eine Haftpflichtversicherung.

Ausländische Schüler/innen

Das Schulbüro gibt Auskunft über Visa, Reisepässe, Arbeitserlaubnis und Führerscheine für ausländische Schüler/innen. Es liegt jedoch in der Verantwortung des/der Schülers/in, die Papiere gemäß der rechtlichen Anforderungen sicherzustellen und zu verwalten. Nichteinhaltungen dieser Verpflichtungen können zu Bußgeldern oder zum Verweis aus der BRD führen.

An- und Abmeldung

Bei Anreise zum Ausbildungsbeginn ist jede/jeder neue Schüler/in verpflichtet, sich innerhalb der ersten Woche beim Einwohnermeldeamt in Freudenstadt zu melden. Dies geschieht in der Regel im Rahmen der Orientierungswoche. Alternativ können die Anmeldeformulare im Sekretariat der Schule abgeholt werden. Ausländische Schüler/innen müssen sich auch beim Ausländeramt in Freudenstadt melden. Die Schüler/innen muss außerdem alle notwendigen Dokumente bezüglich Krankenversicherung (siehe oben) und Begleichung der Studienkosten mitbringen. Am Ende der Schulzeit liegt eine fristgerechte Abmeldung beim Einwohnermeldeamt, wie auch das Kündigen von Bankkonten und das Einrichten eines Postnachsendeantrages in der Verantwortung des/der Schülers/in.


Hausordnung

Alkohol, Tabak

Alkohol- und Drogenkonsum sowie Rauchen sind im Einvernehmen mit den ethischen Richtlinien der Gemeinde Gottes, des Schulträgers, während der Zeit der Ausbildung untersagt. Komplette Abstinenz ist dabei der Grundsatz innerhalb der Schule, außerhalb wird diese dringend empfohlen.

Notfälle

Die Internatsleitung, bzw. zuständige Person für Erste Hilfe, sollte von jedem Notfall unterrichtet werden. Im Falle der Abwesenheit der Internatsleitung/Erste Hilfe Person muss ein/e andere/r Mitarbeiter/in informiert werden. Notrufnummern und Nummern für medizinische Hilfe befinden sich im Erste-Hilfe-Ordner im Postfachraum. Erste-Hilfe-Material ist ebenfalls im Postfachraum verfügbar.

Feuerschutz

Offenes Feuer, wie z. B. Kerzen, ist in den Zimmern und in den Aufenthaltsräumen nicht gestattet. Feuerwerkskörper sind strengstens verboten. Feuerlöscher sind auf jeder Etage des Gebäudes leicht zugänglich. Die Schüler/innen sollten sich mit den Fluchtwegen für den Notfall vertraut machen. Eine Brandschutzübung kann ohne Vorwarnung durchgeführt werden. Im Brandfall müssen alle Schüler/innen und Mitarbeiter/innen das Gebäude sofort verlassen, ohne persönliche Gegenstände mitzunehmen. Der Sammelplatz befindet sich auf dem Parkplatz.

Essen und Trinken

Essen und Trinken ist in den folgenden Bereiche NICHT erlaubt:

  1. Klassenzimmer
  2. Leseraum
  3. Kapelle
  4. Bibliothek

Alle Mahlzeiten müssen im Speisesaal eingenommen werden; Essen aus dem Speisesaal darf nur auf das Zimmer mitgenommen werden, wenn ein/e Schüler/in krank ist oder aus berechtigtem Grund nicht am Essen teilnehmen konnte.
Das Mitnehmen von Geschirr und Besteck aus dem Restaurant ist nicht erlaubt.
Wasser und Kaffee darf mitgenommen werden, aber nur in verschließbaren Bechern bzw. Flaschen.

Mobiliar/Einrichtung

Entstandene Schäden am Schulmobiliar müssen dem Haustechniker gemeldet werden. Sind Schäden fahrlässig oder mit Absicht entstanden, werden sie dem/der Schüler/in berechnet.

Sicherheit

Die Haustüren sind während der Unterrichtszeiten geöffnet und werden abends abgeschlossen. Alle im Haus wohnenden Schüler/innen erhalten einen Zimmerschlüssel, der auch die Eingangstür öffnet. Für den Schlüssel und das Zimmer muss eine Kaution von € 50 bezahlt werden. Am Ende des Schuljahres wird die Kaution erstattet, wenn der Schlüssel zurückgegeben wurde und das Zimmer in Ordnung ist.

Internetzugang

Auf dem ganzen Campus ist Zugang zum Internet möglich. Wir erwarten von jedem/r Schüler/in einen gottesfürchtigen Umgang des Internets. Im Zweifelsfall (illegale Downloads oder ähnliches) trägt der/die Schüler/in die Haftung.

Küche

Die Küche darf nur vom Personal oder von Personen, die für eine spezielle Aufgabe eingeteilt sind, betreten werden. Schüler/innen ist es untersagt, die Küche zu betreten und sich etwas daraus zu holen. Nur autorisierte Personen dürfen die Küche und die Dinge darin verwalten.

Freizeitaktivitäten

Von den Schüler/innen wird erwartet, dass sie einen Lebenswandel nach biblischem Standard gemäß Philipper 4,8 führen. Die Auswahl von Filmen, Musik, Lesestoff und Computerspielen sollten dieses Anliegen reflektieren.

Post

Persönliche Post sollte folgendermaßen adressiert sein:

Name des/der Schülers/Schülerin
Europäisches Theologisches Seminar
Rippoldsauer Straße 50
D-72250 Freudenstadt-Kniebis

Jede/r Schüler/in hat in der Schule sein/ihr eigenes Postfach.

Mahlzeiten (Ein- und Austraglisten)

Internatsschüler/innen, die unter der Woche (Montag bis Freitag) nicht am Essen teilnehmen wollen, müssen sich bis 09.00 Uhr am jeweiligen Tag austragen.
Internatsschüler/innen, die am Wochenende an Mahlzeiten teilnehmen, müssen sich am Vortag bis 18.30 Uhr anmelden.
Außerhalb wohnende Schüler/innen können an den Schulmahlzeiten teilnehmen, sollten sich aber unter Woche bis 09:00 Uhr und am Wochenende bis 18:30 am Vortag für die entsprechenden Mahlzeiten eintragen. 
Wer sich nicht eingetragen hat, kann ggfs. trotzdem an einer Mahlzeit teilnehmen (unter der Bedingung der direkten Bezahlung des regulären Preises der Mahlzeit und der Verfügbarkeit von Essen, je nachdem wie vom/von der verantwortlichen Mitarbeiter/in des Küchenteams entschieden wird).
Außerdem sollten sich Schüler/innen, um übermäßige Essensabfälle zu vermeiden, nur zu Mahlzeiten eintragen, die sie beabsichtigen einzunehmen. Wenn vorher bekannt ist, dass ein/e Schüler/in eine Mahlzeit auf Grund von Gemeinde Aktivitäten verpasst, besteht die Möglichkeit, ihm Essen von Mitschüler/innen zur Seite stellen zu lassen.

Öffnungszeiten Restaurant

Das Restaurant ist nur während der Mahlzeiten und Kaffeepausen geöffnet. Aus hygienischen Gründen darf es darüber hinaus nicht als Aufenthaltsraum genutzt werden.

Ruhezeit

Wir bitten alle Schüler/innen die allgemeine Ruhezeit zwischen 22.00 Uhr - 7.00 Uhr zu beachten.

Schulsekretariat

Das Schulsekretariat ist gemäß den angeschlagenen Öffnungszeiten geöffnet.

Schulfahrzeuge

Zu Beginn jeden Schuljahres nimmt der Haustechniker Probefahrten vor, um Fahrer/innen für die schulische und private Nutzng der Schulfahrzeuge zu bestimmen. Niemand darf die Schulfahrzeuge ohne Erlaubnis fahren.
Werden die Schulfahrzeuge privat genutzt, müssen diese bis spätestens 22:00 Uhr zurück am ETS sein. Jegliche Ausnahme muss von der Hausmanagerin genehmigt werden
Nähere Informationen bezüglich Nutzung, Fahrtenbuch-Eintrag, Kfz-Versicherung etc. erhalten die ausgewählten Fahrer vom Haustechniker.

Student Center

Das Student Center steht den Schüler/innen bis 22.00 Uhr zur Verfügung (01.00 Uhr am Freitag- und Samstagabend). Eine Küche mit Theke, Küchenschrank und Mikrowelle ist ihnen ebenfalls frei zugänglich, muss jedoch sauber hinterlassen werden. Zu bestimmten Zeiten kann dieser Raum auch zu Unterrichtszwecken oder besonderen Veranstaltungen dienen und sollte dann nicht betreten werden.

Arbeitsstunde

Jede/r Schüler/in ist verpflichtet, sich durch Mithilfe bei den Hausarbeiten in die Schulgemeinschaft einzubringen. Die verschiedenen Aufgaben werden zu Beginn des Semesters von der Internatsleitung zugeteilt und am Weißen Brett ausgehängt. Bitte beachtet folgende Richtlinien: 

  1. Internatsschüler/innen arbeiten ca. 6 Stunden pro Woche (unentgeltlich); außerhalb wohnende Schüler/innen ca. 4 Stunden.
  2. Während der Arbeit sind die allgemeinen Sicherheitsvorschriften zu beachten.
  3. Arbeiten sollten in den vorgeschriebenen Arbeitszeiten verrichtet werden.
  4. Sollte man mit der Arbeit früher fertig sein, ist dies dem verantwortlichen Anleiter mitzuteilen. Zusätzliche Aufgaben können zugeteilt weden.

Studienzeit

Die Abendstunden von 19.00 - 22.00 Uhr (Mo-Do) sind als Studienzeit angesetzt, in der auf Ruhe in den Wohnbereichen geachtet wird.

Telefon

Die Telefonnummer lautet 07442 4905 xx (xx = Zimmernummer). Handys müssen im Unterricht und Gottesdienst abgeschaltet sein. Nur in Notfällen sollten Gespräche nach 22.00 Uhr entgegengenommen werden.

Heizung/Wasser/Strom

Jedes Zimmer ist mit Zentralheizung versehen, weswegen keine privaten Heizkörper erlaubt sind. Die Heizung soll beim Verlassen des Raumes auf maximal 3 gestellt werden. Dreimal am Tag sollten die Zimmer gelüftet werden (gegen Schimmelbildung), d. h. drei bis fünf Minuten Fenster öffnen und dann wieder schließen. Die Nutzung von Küchengeräten aller Art, ausgenommen Wasserkocher und Kaffeemaschinen, ist in den Internatszimmern nicht gestattet. Veränderungen an Wasserversorgung und Sicherungen dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Haustechnikers von Schüler/innen selbst durchgeführt werden.

Betriebsinterne Räume

Es ist nicht erlaubt, interne Räume, wie die Großküche, Lagerräume, Garagen und Heizraum zu betreten, ausgenommen zur Erledigung des Arbeitsdienstes. Werkzeuge oder sonstige schuleigene oder private Gegenstände dürfen nicht entnommen werden.

Waffen

Es ist Schüler/innen nicht erlaubt, auf dem Campus irgendeine Form von Waffen zu haben.

Internatsleben

Wäsche

Jede/r Schüler/in ist selbst verantwortlich für das Waschen und Trocknen der persönlichen Kleidung. Im Waschraum sollte trockene Kleidung so schnell wie möglich wieder abgehängt werden. Marken für den Gebrauch der Maschinen können bei der Internatsleitung käuflich erworben werden. Auf jedem Flur des Internats ist ein Bügeleisen vorhanden.

Privatsphäre

Das Zusammenleben im Internat erfordert, dass die Privatsphäre der anderen respektiert wird. Die einzelnen Zimmer der Schüler/innen gehören zur Privatsphäre, während andere Räumlichkeiten (wie z. B. das Student Center) die Möglichkeit bieten, Gemeinschaft zu pflegen.

Wohnen außerhalb des Hauses

Alleinstehende Schüler/innen, die außerhalb des Wohnheims wohnen möchten, müssen die Genehmigung der Schulleitung einholen. Eine Genehmigung wird nur in Ausnahmefällen erteilt. Das Zusammenleben in der Schulgemeinschaft wird als wichtiger Bestandteil des Ausbildungsprozesses angesehen. Verheiratete Paare müssen jedoch außerhalb der Schule wohnen.

Lärm

Musikinstrumente sowie Musik von Smartphones, Musikboxen etc. sollten während der Ruhezeiten nicht gespielt werden. Zu allen anderen Zeiten sollten sie nur in Zimmerlautstärke gespielt werden. Dies gilt für alle Schulbereiche mit Ausnahme der Musikübungsräume.
Die Ruhezeit von 22:00-07:00 Uhr muss aber von allen beachtet werden.

Haustiere

Es ist nicht gestattet, in der Schule Haustiere zu halten.

Zimmerreinigung

Internatsschüler/innen sind verantwortlich, ihre Zimmer sauber zu halten. Dafür benötigte Putzmittel werden gestellt. Die Sauberkeit eines jeden Zimmer wird wöchentlich von der Internatsleitung überprüft.

Abmelden

Die Schule sollte zu allen Zeiten wissen, wo sich die Internatsschüler/innen aufhalten, um in Notfällen den Eltern oder Angehörigen Auskünfte geben zu können. Deshalb ist es notwendig, dass jede/r Schüler/in, der/die außerhalb des Hauses übernachtet, der Internatsleitung vorher Bescheid gibt.

Ferien

Während der Ferien können Schüler/innen nicht ohne Erlaubnis der Hausmanagerin auf der Schule wohnen. Öffnungs- und Schließungstermine des Internats werden im Schulkalender veröffentlicht.

Besucher/innen

Besucher/innen sind im Wohnheim willkommen sofern ein Gästezimmer zur Verfügung steht und die Übernachtung im Voraus mit der Internatsleitung abgesprochen wurde. Besucher/innen haben sich an die Hausregeln zu halten. Ihr/e Gastgeber/in oder sie selbst sind dafür verantwortlich, für die Übernachtung und Verpflegung im Schulbüro zu bezahlen.

Bibliotheksbenutzung

Die Bibliothek dient dem Zweck der theologischen Aus- und Weiterbildung am Europäischen Theologischen Seminar. Den Schüler/innen steht eine Sammlung von theologischen Lehrbüchern, Nachschlagewerken, Abhandlungen und Zeitschriften in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung. Bibliotheksbestände befinden sich in der Bibliothek, im Leseraum sowie im 1. Level-Klassenzimmer.
Bücher mit weißer Signatur können von den Schüler/innen unter Nutzung ihrer Schüler-ID entliehen werden (Näheres siehe unten). Nachschlagewerke (mit gelber Signatur) dürfen nicht aus den jeweiligen Bibliotheken entfernt werden.

Gebühren

  1. Für die Nutzung der Bibliothek wird ein jährlicher Beitrag von 100,00€ erhoben.
  2. Für verspätet zurückgegebene Bibliotheksbestände wird eine Säumnisgebühr von 1,00€ pro Tag Fälligkeit und Buch erhoben. Dies gilt ab 23:01 Uhr abends am Rückgabetag. Die Säumnisgebühr ist beim Personal zu entrichten.
  3. Die Bibliothek ist auch für Nutzer zugänglich, die nicht an der Schule eingeschrieben sind. Die Gebühr beträgt 50 € pro Semester und ist an der Rezeption zu entrichten, wo sie auch eine Nutzer-ID-Karte erhalten.

Benutzungsordnung

Bibliotheksbenutzer/innen haben folgenden Anweisungen für die Nutzung der Bibliothek Folge zu leisten:

  1. Die Bibliothek und der Leseraum sind während des Semesters von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr geöffnet, auch wenn nicht immer Personal im Dienst ist.
  2. Jedes Buch, auch wenn es in der Bibliothek oder im Leseraum benutzt wird, MUSS vorher ordnungsgemäß mit der Studenten ID ausgecheckt werden, auch wenn es nur in der Bibliothek oder im leseraum genutzt wird.
    Auf keinen Fall darf Bibliotheksbestand ohne ordnungsgemäßes Ausleihverfahren aus den Bibliotheken entfernt werden!
  3. Das Limit der gleichzeitig auszuleihenden Bücher liegt bei zehn Stück. Ausnahmen genehmigt die Bibliotheksleitung.
  4. Benutzte Bücher dürfen nicht von Schüler/innen selbst in die Regale zurückgestellt werden, sondern sind auf dem Bücherwagen (Hauptbibliothek) bzw. auf dem Rückgaberegal (Leseraum) abzulegen.
  5. Bücher, die für laufende Kurse reserviert sind, werden auf dem Reserved Shelf in der Hauptbibliothek aufbewahrt und dürfen für maximal zwei Stunden entliehen werden. Von dort benutzte Bücher MÜSSEN auch dorthin zurückgestellt werden!
  6. Die Leihfrist beträgt in der Regel vier Wochen. Sie kann um weitere zwei Wochen verlängert werden, sofern keine Vorbestellung vorliegt oder anderweitige Nutzung Vorrang hat. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Die Bibliothek kann die Leihfrist in besonderen Fällen verkürzen.
  7. Zeitschriften aus dem Zeitschriftenregal dürfen nur in der Bibliothek oder im Foyer gelesen werden und müssen danach an den richtigen Platz im Regal zurückgesteckt werden.
  8. Der Arbeitsplatz in den Bibliotheksräumen muss spätestens am Abend komplett geräumt werden.
  9. Um ein möglichst ungestörtes Arbeiten zu ermöglichen, wird um Ruhe gebeten.
  10. Essen und Trinken ist in allen Bibliotheksräumen untersagt, abgesehen von Wasser in verschließbaren Gefäßen.
  11. Der gesamte Arbeitsplatz des Bibliothekspersonals ist für Nutzer/innen nicht zugänglich.
  12. Bei Beschädigungen oder Verlust des ausgeliehenen Buches hat der/die Nutzer/in vollen Ersatz für die der Bibliothek dadurch entstehenden Kosten zu leisten. 
  13. Die Bibliotheksleitung kann bestimmtes Bibliotheksgut von der Ausleihe oder Nutzung ausschließen.

Drucken/Fotokopieren/Scannen

In der Bibliothek steht den Schüler/innen ein Drucker/Kopierer zur Verfügung. Zu Beginn des Schuljahres erhält jede/r Schüler/in ein Druckerkonto sowie einen Code zur Nutzung des Druckers/Kopierers. Eine Seite kostet 0,10€. Das Druckerkonto kann zu den Personalzeiten bei diesem aufgeladen werden.
Das Anfertigen von Kopien und Scans aus dem Bibliotheksbestand ist gestattet. Die Nutzer/innen trägt jedoch die Verantwortung für die Einhaltung urheberrechtlicher Vorschriften.

Verstöße gegen die Benutzungsordnung

Leser/innen, die die gegen die Bibliotheksordnung verstoßen, können ihre Benutzerrechte vorübergehend oder dauerhaft verlieren.



Schulveranstaltungen

Um die Gemeinschaft innerhalb der Schule und den Kontakt nach außen zu fördern, bietet die Schule zusätzlich zum Unterricht verschiedene Veranstaltungen an. Diese Veranstaltungen sind auf dem Schulkalender ausgewiesen und es besteht Teilnahmepflicht. Es wird von allen Schüler/innen erwartet diesen Veranstaltungen Priorität gegenüber Gemeindeaktivitäten, Hausaufgaben oder persönlichen Angelegenheiten zu geben. Es wird von allen Schüler/innen erwartet, dass sie in mindestens einem der Planungsteams mitarbeiten, die für Schulveranstaltungen verantwortlich sind. Abwesenheit von diesen Veranstaltungen muss im Vorfeld von der Hausmangerin genehmigt werden. Diese Veranstaltungen können folgende umfassen:

Weihnachtsfeier

Vor den Weihnachtsferien kommen wir zu einer Weihnachtsfeier zusammen. An diesem Abend findet auch das traditionelle „Wichteln“ statt. 

Familienabende der einzelnen Klassen

Die zweite Stufe präsentiert pro Jahr einen Unterhaltungsabend für die Schulfamilie. Die Teilnahme an diesen Abenden ist auf Lehrer, Mitarbeiter/innen, Schüler/inne und Gäste, die eine Einladung der verantwortlichen Klasse erhalten haben, beschränkt.

Schuleröffnungsfeier

Jedes Schuljahr beginnt mit einer Eröffnungs- und gleichzeitigen Graduierungsfeier, im Rahmen derer die absolvierenden Schüler/innen ihre Diplome erhalten und neue Schüler/innen vorgestellt werden. Diese Feier findet im Kontext eines Gottesdienstes statt.

Musikabende

Gegen Ende eines jeden Semesters tragen die Schüler/innen, die am Musikunterricht der Schule teilnehmen, musikalische Darbietungen vor.

Schulpicknick

Einmal pro Jahr planen wir für die ganze Schule an einem Nachmittag ein Picknick, zu dem auch die Ehepartner/innen bzw. Kinder der Schüler/innen, Lehrer/innen und Mitarbeiter/innen eingeladen sind.

Schüler/innenvertretung

  1. Klassentreffen finden regelmäßig am Freitagvormittag statt. Zu Beginn des Schuljahres wählt jede Klasse zwei Klassensprecher/innen, welche sie bei den Klassensprecher-Treffen vertreten.
  2. In regelmäßigen gemeinsamen Lehrer-/Mitarbeiter-/Klassensprechertreffen (Class Speakers Meetings) werden Entscheidungen bezüglich der Bedürfnisse der Schüler/innen, der Unterrichtsbewertung sowie der allgemeinen akademischen und häuslichen Situation getroffen. Diese Treffen sind ausgesprochen wichtig für die Verbindung zwischen Schüler/innen, Lehrer/innen und Mitarbeiter/innen. Die Klassen werden von den Klassensprecher/innen über jede getroffene Entscheidung unterrichtet.
  3. Das Schülerforum für die gesamte Schülerschaft wird einmla pro Semester abgehalten, um jedem die Möglichkeit zur Meinungsäußerung zu geben. Entscheidungen werden im Forum nicht gefällt, es sei denn, dass das gemeinsame Lehrer-/Mitarbeiter-/Klassensprechertreffen eine bestimmte Sache zur Abstimmung vorschlägt.

Geistliches Leben in der Schule

Schulgottesdienst

Gemeinsam gestalten und feiern wir jeden Mittwochvormittag einen Gottesdienst in der Schule. Zugeteilte Aufgaben ermutigen zur Teilnahme in den Gottesdiensten durch Predigen, Lobpreisleitung, Schriftlesung, besondere Musik und musikalische Begleitung.  Abendmahl, Fußwaschung und Fastentage werden gewöhnlich einmal pro Semester durchgeführt.

Gemeindemitgliedschaft

Während der Zeit am Seminar ermutigen wir alle Schüler/innen die Mitgliedschaft in ihrer Heimatgemeinde, welche ihre Berufung für den Dienst bestätigt und sie der Schule empfohlen hat, beizubehalten. Es wird erwartet, dass die Schüler/innen auch den Rat dieser Gemeinde in Bezug auf ihren weiteren Weg nach Abschluss ihres Studiums am ETS suchen.

Gebetstreffen

Montags bis donnerstags findet um 20 Uhr ein von Schüler/innen geleitetes Gebetstreffen statt.

Persönliche Andachten

Alle Mitglieder der ETS-Gemeinschaft werden dazu ermutigt, die geistliche Disziplin der täglichen persönlichen Stillen Zeit zu entwickeln, da diese für das richtige geistliche Wachstum jedes Einzelnen notwendig ist. Gottesdienste, Gebetstreffen und andere Aktivitäten sind kein Ersatz für die persönliche Zeit vor Gott.

Schulandachten und Zellgruppen

An drei Tagen der Woche treffen sich alle Schüler/innen und Mitarbeiter/innen im Plenum zur Andacht, einmal wöchentlich findet Zellgruppe statt. Dadurch sollen Gelegenheiten zum gemeinsamen Gespräch und Gebet, zur Bibelbetrachtung und Anbetung gegeben werden.

Seelsorge und Mentoring

Die Schüler/innen werden ermutigt, bei Bedarf seelsorgerliche Hilfe und Leitung von Lehrern und Mitarbeitern zu suchen. Jeder Schüler ist einer Zellgruppe zugeteilt, deren Leiter für Seelsorge bereitstehen, wie auch der/die Campus-Pastor/in. Zudem ist jede/r Schüler/in einem/r Mitarbeiter/in (Mentor/in) zugeteilt, mit welchen zusätzliche Mentoring-Treffen stattfinden.

Gottesdienstbesuch am Sonntag

Wir erwarten, dass jede/r Schüler/in sonntags einen Gottesdienst in einer der umliegenden Gemeinden besucht und sich soweit wie möglich während seiner ganzen Schulzeit in diese Gemeinde integriert.

Verstöße gegen die Lebens- und Hausordnung

Disziplinarkomitee

Als Repräsentant der Schulgemeinschaft im Dienst der Ermahnung und Wiederherstellung dient ein Disziplinarkomitee. Dieses besteht aus mindestens drei Mitgliedern, welche zu Beginn eines jeden Schuljahres vom Präsidenten (dem Vorsitzenden des Komittees) ausgewählt werden. Sie prüfen Fälle, die von Dozent/innen oder Mitarbeiter/innen vorgebracht werden. Das Komitee sollte den/die Beschuldigte/n anhören, beten, beratschlagen und angemessene Maßnahmen bestimmen.

Im Falle einer heftigen Auseinandersetzung ist der Präsident autorisiert, sofortige Maßnahmen zu ergreifen, die dem größten Interesse dieser Institution entsprechen.

Streitschlichtung

Streitschlichtung ist eine mögliche Form der Konfliktlösung. Folgende Schritte sind dabei einzuhalten:

  1. Angelegenheiten, in denen Vermittlung nötig ist, müssen dem/der Campus-Pastor/in gemeldet werden.
  2. Der Vermittlungsprozess muss vom/von der Campus-Pastor/in in Form eines gemeinsamen Treffens mit den beteiligten Personen iniziiert werden.
  3. Kann die Angelegenheit nicht gelöst werden, muss sie dem Disziplinarkomitee vorgebracht werden.
  4. Betrifft die Angelegenheit auch den akademischen Bereich, muss der Dekan ebenfalls in den Vermittlungsprozess mit einbezogen werden.


Änderungen des Schülerhandbuchs

Die Schulleitung behält sich das Recht vor, Änderungen in der Lebens- und Hausordnung, einschließlich das Schüler Handbuch, vorzunehmen. Wenn Änderungen vorgenommen werden, muss die Schülerschaft zwei Wochen vor Inkrafttrettung informiert werden. Die Kundmachung kann entweder öffentlich bei einem regulären Treffen oder schriftlich erfolgen.
Die Schüler/innen können auch Änderungsvorschläge der Schulleitung kundmachen, durch den folgenden Prozess:

  1. Die vorgeschlagene Änderung muss schriftlich an die jeweilige ganze Klasse zur Diskussion und Abstimmung ergehen. Die vorgeschlagene Änderung wird nur bei Stimmenmehrheit weiterverfolgt.
  2. Die Änderung wird dann den Klassensprecher/innen zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt. Auch hier muss Stimmenmehrheit vorliegen.
  3. Die vorgeschlagene Änderung wird dann zur Besprechung den Lehrer/innen und Mitarbeiter/innen weitergegeben.
  4. Findet der Vorschlag auch hier Unterstützung, wird er zur endgültigen Verabschiedung und Abstimmung dem nächsten gemeinsamen Klassensprecher-/Mitarbeiter- und Lehrertreffen vorgelegt.
  5. Wird auch hier eine Stimmenmehrheit erreicht, wird die Schülerschaft zwei Wochen vor Inkrafttrettung informiert werden. Die Kundmachung kann entweder öffentlich bei einem regulären Treffen oder schriftlich erfolgen.