Finanzielle Regelungen
Kosten
Die Schule ist bestrebt, die Kosten der Schule so niedrig wie möglich zu halten. Die Schulgebühren decken nur etwa ein Drittel der Ausgaben der Schule. Der Rest des Haushalts wird größtenteils durch Beiträge und Spenden der Gemeinde Gottes finanziert. Die jährlichen Schulgebühren werden vor Beginn eines jeden Schuljahres bekannt gegeben und sind für alle Schüler/innen verbindlich. Einzelrechnungen werden an Schüler/innen nicht ausgegeben, jedoch erhält jede/r Schüler/in einen monatlichen Auszug aus seinem/ihrem Schülerkonto in der Buchhaltung der Schule. Die Schule behält sich das Recht vor, Schulgeld und Internatskosten bei dringendem Bedarf auch kurzfristig zu erhöhen.
Schulgeldnachlass
- Familienrabatt – Wenn zwei oder mehr Personen derselben Familie im gleichen Semester vollzeitliche Schüler/innen am Seminar sind, wird ein Nachlass von 10 % auf den Schulgeldanteil der Gesamtkosten gewährt.
- Gemeinde Gottes-Rabatt – Bei Gemeinde Gottes-Mitgliedschaft wird vollzeitlichen Schüler/innen ein Nachlass von 5 % auf den allgemeinen Schulgeldanteil der Gesamtkosten gewährt
Diese Rabatte beziehen sich nicht auf die Gebühren für Musikfächer im Gesangs- und Instrumentalbereich.
Rundfunkgebühr
Jeder Schüler ist selbst verantwortlich, die monatliche Rundfunkgebühr zu zahlen. Empfänger von Bafög können sich davon befreien lassen. Schüler in Doppelzimmern können sich die Rundfunkgebühr teilen.
Stipendien
- ETS-Stipendien – Schüler/innen, denen keine staatliche Unterstützung zur Verfügung steht, können auf Antrag vom Seminar begrenzte Vergütung für geleistete Mitarbeit im Haus erhalten.
- Bundesausbildungsförderung (BAFöG)
Die Ausbildung am ETS wird gefördert nach BAFöG gemäß der Kirchenberufeverordnung. Jede/r Schüler/in ist selbst verantwortlich, den Antrag zur Ausbildungsförderung rechtzeitig zu stellen. Die Schule bietet jedoch Hilfe an. Es empfiehlt sich, den Antrag noch vor Schulbeginn einzureichen. Der Abbruch der Ausbildung führt zu einer Meldepflicht der Schule und Rückzahlung der erhaltenen BAFöG-Gelder des/r Schülers/in.
Zahlungsbedingungen
Währung
Alle Gebühren und Kosten des Seminars werden in Euro berechnet. Da die Wechselkurse nicht stabil sind, können sich die Schulgebühren für Schüler/innen, die mit ausländischer Währung bezahlen, entweder verringern oder erhöhen.
Letzter Zahlungstermin
Die Schulkosten des laufenden Jahres müssen vor Beginn des Folgejahres voll beglichen sein, bevor die Ausbildung am Seminar fortgesetzt werden kann. Schüler/innen, die dieser Bedingung nicht nachkommen können, müssen im Voraus mit der Schulleitung andere Vereinbarungen treffen.
Ratenzahlungsplan
Vollzeitschüler/innen haben die Möglichkeit, Gebühren und Kosten in Raten zu bezahlen. Ein schriftlicher Antrag muss zu Beginn des neuen Schuljahrs bei der Buchhaltung erfragt und spätestens am 15. September abgegeben werden.
Alle Schülerkonten müssen zu Beginn des neuen Schuljahres ausgeglichen sein. Schulabschlüsse werden erst nach vollständiger Begleichung des Schülerkontos ausgehändigt.
Säumnisgebühr
Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine wird eine monatliche Säumnisgebühr erhoben. Schüler/innen, die staatliche Förderung erhalten, wird eine Säumnisgebühr in Höhe der banküblichen Überzugszinsen auf den noch zu zahlenden Betrag berechnet.
Zahlungsmodalität
Das Europäische Theologische Seminar führt folgendes Konto:
Volksbank eG im Kreis Freudenstadt
IBAN: DE55 6429 1010 0009 4910 15
BIC: GENODES1FDS
Scheckzahlungen in Euro werden mit Hinweis auf das Europäische Theologische Seminar als Zahlungsempfänger angenommen.
Zahlungsplan
Alle Schulgebühren sind zu Beginn des Semesters fällig. Die Gebühren sollen nicht später als 30. September, bzw. 31. März beglichen sein. Ausnahmen müssen im Vorfeld mit der Schulleitung abgesprochen sein.
Erstattungsverfahren
Schüler/innen, die vorzeitig das Seminar verlassen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Schulgeld und Internatskosten anteilig erstattet. Eine Anfrage auf Erstattung muss spätestens zwei Wochen nach dem Verlassen der Schule eingereicht sein. Folgende Erstattungsregeln sind zu beachten:
- Semestereingangszahlungen für Internatskosten werden anteilig ab Verlassen der Schule auf Semesterende erstattet.
- Das Schulgeld wird nachfolgenden Richtlinien erstattet:
a. während der ersten zwei Wochen des Semesters (oder am ersten Tag vom Kompaktkurs) 80%
b. während der dritten Woche des Semesters (oder am zweiten Tag vom Kompaktkurs) 60%
c. während der vierten Woche des Semesters (oder am dritten Tag vom Kompaktkurs) 40%
d. während der fünften Woche des Semesters 20%
Nach der fünften Woche des Semesters (oder am dritten Tag vom Kompaktkurs) ist eine Erstattung des Schulgeldes nicht möglich. Alle Schulgeldzahlungen sind zu leisten.
Dieses Erstattungsverfahren ist nur gültig für Schüler/innen, die nicht aus disziplinarischen Gründen das Seminar verlassen müssen. Prinzipiell werden keine Erstattungen für andere Gebühren, außer Schulgeld und Internatskosten, geleistet.